HE Diskussion:Landesparteitage/2008.2/Satzung

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Satzungsänderung C3: Virtuelles Plenum

<betrifft §9 (1), §9a (4) >

<Status > v0.2
Seeehr grober Vorschlag als Diskussionsgrundlage

Der Vorschlag soll zwei Sachen erreichen:

  1. Plenum in der Satzung verankern
  2. Teilnahme von allen Piraten an Entscheidungen ermöglichen


  • Der Landesvorstand tritt auf dem öffentlichen Plenum zusammen
    • Tagesordnung vorher im Wiki, nachher Protokoll etc.
    • Protokoll spätestens am nächsten Tag (notwendig für Abstimmung im virtuellen Plenum!)
    • Tritt mindestens einmal im Monat zusammen
    • Der Vorstand gibt dem öffentlichen und virtuellen Plenum eine Geschäftsordnung
  • virtuelles Plenun
    • im virtuellen Plenum können alle hessischen Piraten abstimmen
    • Zu entscheidende Fragen müssen vor jedem öffentlichen Plenum vorher bekanntgegeben werden; Einreicher kann jeder Pirat sein, der Vorstand wird angehalten (nicht verpflichtet) möglichst viele Entscheidung ins virtuelle Plenum zu verlagern
    • Diskussion im geeigneten Medium, dann nochmal Behandlung auf öffentlichen Plenum
    • Allen Piraten können dann elektronisch nach öffentlichen Plenum abstimmen
    • Stimmen werden ausgezählt und das Ergebnis im Protokoll nachgetragen
    • Es gibt die Optionen Ja, Nein, und Anfrager sperren
      • Abstimmung ist angenommen wenn mehr Ja-Simmen als Nein+Sperren-Stimmen gezählt werden
      • Wenn mehr Anfrager sperren als Ja+Nein - Stimmen gezählt werden wird die Abstimmung als Bullshit gezählt und behandelt als hätte sie nie stattgefunden
      • Jeder Antragsteller der mehr als drei Bullshit-Abstimmungen innerhalb von 30 Tagen initiiert hat kann für 30 Tage ab letzter Bullshit-Auswertung keine Entscheidungen mehr einreichen
Die Abstimmungs-Optionen sollten dann in die Geschäftsordnung, nicht in die Satzung
Es wird auch noch drüber diskutiert ob oder nicht wir eine Bullshit-Option brauchen
    • Die Durchführung des virtuellen Plenums wird durch einem vom Vorstand zu bestimmende Pirat geleitet
      • Kann jederzeit vom Vorstand ausgetauscht werden
      • Der Vorstand kann jederzeit Einsicht in die namentliche Auszählung nehmen
      • Jeder Pirat kann Antrag auf Einsicht stellen, diese muss vom Vorstand genehmigt werden
    • Der Vorstand behält die Verantwortlichkeit für alle Entscheidungen des virtuellen Plenums, weshalb diesem ein Veto-Recht mit 2/3-Mehrheit der Vorstandsmitglieder zusteht.

Als technische Realisierung stelle ich mir was in der Form vor

  1. Entscheidungen werden auf Wiki gesammelt
  2. Benachrichtigung nach öffentlichen Plenum per enc+sig. Mail geht an alle Piraten raus welche Einmal-Links zum Voten enthählt
  3. Piraten können dann abstimmen
  4. Wird automatisch ausgezählt und im Protokoll nachgetragen



Vorschlag zur Satzungsänderung C3 Satzungsänderung C3: Virtuelles Plenum:

1) Das Virtuelle Plenum als erweiterte zusätzliche Mitgliederversammlung der Hessischen Piraten wird als weiteres Organ verankert

2) im virtuellen Plenum können alle hessischen Piraten diskutieren und abstimmen. Die zu verwendenden Medien werden durch die Geschäftsordnung des virtuellen Plenums definiert.

3) Das Plenum ist ein Organ des Landesverbandes mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand

4) Das Virtuelle Plenum wird durch eine Geschäftsordnung geregelt

5) die Geschäftsordnung des virtuellen Plenums wird vom Vorstand auf Basis der Ausarbeitungen des AK Basisdemokratie in Kraft gesetzt. Das virtuelle Plenum kann seine GO nach äquivalenten Regeln wie der LPT die Satzung selbst ändern.

6)Der Vorstand ist angehalten die Umsetzung der Beschlüsse des Plenums zu ermöglichen, kann aber aus rechtlichen Gründen dazu nicht verpflichtet werden.


Gruss Walter