Diskussion:Bundesparteitag 2008.1/Satzungsänderungsanträge

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zu Antrag §3 - Wahl des Mitgliedsverbands

  • Genannte Gegen-Argumente: a) Piraten könnten ihre eigene Region vernachlässigen, wenn sie in den attraktivsten Verband strömen; b) durch häufiges Ummelden könnten Wahlen beeinflusst werden; c) auch ohne Mitgliedschaft kann sich jeder überall einbringen.
  • Genannte Antworten: a) Man wird deren Verhalten kaum durch die Satzung ändern - denn niemand _muss_ überhaupt Mitglied werden - wenn es keinen Spass macht, bleibt man einfach weg; b) Mißbrauch ist durch eine Ablehnung des aufnehmenden Verbands einfach vermeidbar; c) Mitgliedschaft erhöht die Identifikation, die wir auch brauchen.

--Bernd 19:38, 7. Apr. 2008 (CEST)

Bernd, Du hast nicht verstanden, dass ich hier lediglich alle Punkte gelistet habe, die mMn noch fehlten, damit sie wenigstens einmal transparent irgendwo öffentlich zugänglich stehen und _jeder_ mitdiskutieren kann, der _nicht_ auf der Satzungs-ML ist und der _nicht_ in Berlin dabei war. Ich liste sie hier _nicht_ auf, um Dich zu nerven. Wenn Du Deine unsachlichen Kommentare zu den Punkten von mir korrigierst, kannst Du diesen Text hier von mir löschen. Elcon 10:15, 15. Apr. 2008 (CEST)

Teil II

Anmerkung I: Das sind Argumente dagegen sowie die Änderung selbst. Mir fehlt hier die Begründung warum jemand in einem Bundesland welches nicht seines ist und dessen Regelungen und Vorgänge sein Bundesland auch nicht betreffen seine Stimme abgeben sollte. (auf andere Dinge als die Stimmabgabe hat diese Regelung keinen Einfluss). Wo ist die Pro-Seite nachlesbar? Aloa5 08:23, 8. Apr. 2008 (CEST)

Weil sich derjenige in dem entsprechenden Gebiet aufhält, zB weil er da studiert, weil er im Nachbarbezirk wohnt und diesen einfacher erreicht als seinen eigenen. Frage einfach einen Stammtisch deiner Wahl, meist sind dort entsprechende Fälle bekannt. Das Thema kommt aus der Praxis, es geht hier nicht um eine Art Theoriefindung im Wiki. --Bernd 01:35, 10. Apr. 2008 (CEST)

Weitere Gegenargumente:

  • Verstößt gegen die Satzungen z.B. der Bayern, Hessen und der BWler (ggfs. auch weiterer). Deren Satzungen müsten hinterher geändert werden. Dort ist explizit geregelt das der Wohnort gilt und jeder z.B. in Hessen auch dem Verband dort angehört und die jeweilige Gliederung darunter auch diese Piraten führt.
  • Klar müssen die ggfs. geändert werden - _wollen_ sie aber ggfs. auch, denn aus den Ländern kommen ja auch die Fälle, wo das Problem bisher auftrat. Woher sonst. --Bernd 01:35, 10. Apr. 2008 (CEST)
  • Die gleichen Argumente welche gegen eine Listenwahl sprechen, sprechen auch gegen diese Regelung. Helfen kann man auch so einem anderen LV - monetär macht es keinen Unterschied. Der einzige Unterschied welcher an anderer LV bedeutet ist die Stimmberechtigung/Stimmabgabe was entweder personelle oder thematische Präferenzen bedeutet/unterstützt. Es dient somit einzig und allein einer Gruppenbildung innerhalb der Partei bzw. einem Separatismus und bereitet ggfs. eine Spaltung der Partei vor. Einen anderen Zweck erfüllt das Ziel einer Stimmabgabe in einem anderen LV nicht. Zumindest müsste also in einer Regelung zwingend hinein, das lediglich benachbarte Bundesländer möglich sind. Das dämmt die Gefahr der absichtlichen oder unabsichtlichen Spaltung der Partei ein. Ebenso halte ich eine prozentuale Begrenzung für zwingend. Man könnte formulieren, das maximal 3% der Mitglieder in einem LV "Fremdmitglieder" aus Nachbarländern sein dürfen. Das wären bei 1000 Mitgliedern dann 30 - was die Möglichkeiten der Einflussnahme mit der Stimme (obwohl gar nicht betroffen) einschränkt.
  • Neben dem LV müsste auch der Kreis und der Ortsverband entsprechend geregelt werden. Imho ist dann ggfs. ein Münchener im Ortsverband Sylt Pirat und stimmt dort mit ab. Das "besetzen" eines Orts-/Kreisverbandes ist hierdurch sehr einfach (vgl. Punkt davor). Der Sinn dessen (abseits von Separatismus-Bestrebungen) erschließt sich mir nicht. Aloa5 23:01, 7. Apr. 2008 (CEST)
  • Wenn ein SH'ler in HH über Themen entscheiden, die beide Bundesländer betreffen, dann ist die Frage, zu welchem er sich zugehörig fühlt oder ob er dann so selbstdiszipliniert ist, sich der Stimme zu enthalten. Elcon 23:43, 7. Apr. 2008 (CEST)
  • Ich sehe keinen Grund, warum ein Hamburger in der untersten Ebene in Stormarn sich engagiert und mitbestimmt und dann auch noch bei den Entscheidungen des Landesverbandes SH, aber in HH wohnen bleibt. Würde ihn Stormarn und SH interessieren, würde er da hin ziehen, oder? Elcon 23:43, 7. Apr. 2008 (CEST)
  • Wir haben die Sache ausführlich diskutiert, die Gegenargumente beruhen IMHO meist auf praxisfremden Annahmen. Zum Missbrauch siehe meinen Kommentar unten. --Bernd 01:35, 10. Apr. 2008 (CEST)
  • 1. Wer ist "Wir"? 2. Wo? 3. Wann? 4. Du weißt, dass ich Kieler bin, in Stormarn arbeite und somit zu der Zielgruppe gehöre, für die ihr diese Idee entwickelt habt? Elcon 11:13, 10. Apr. 2008 (CEST)
  • Du hast offenbar unendlich Zeit und musst zu allen möglichen Themen wortreich eingreifen. Irgendeine konsistente Intention kann ich da weiterhin nicht erkennen, außer "Elcon schreibt mal wieder". Wie früher schon habe ich aber keine Lust, Argumente für dich x-mal zu wiederholen. - Die Sache wird auf dem BPT abgestimmt, da können alle ihre Position äußern, und das Ergebnis dürfte so oder so keine Kriege auslösen. --Bernd 17:55, 10. Apr. 2008 (CEST)

Teil III

weitere Gegenargumente: Missbrauch

Die Mißbrauchsfälle sind nicht zu unterschätzen, da sie zu Änderungen an Satzung, Geschäftsordnung und Themen führen können, die legal sind, aber schwerwiegende Folgen haben.

  • Die berliner Studenten übernahmen mal die FDP in Berlin, in dem sie eintraten und so die Mehrheit erhielten. Diese Möglichkeit gibt es generell. Wenn aber bundesweit sowas möglich wird, dann wird es spätestens durch rechtsradikal Gruppen passieren, denn die sind bekannt dafür, dass sie sogar ihren Wohnsitz wechseln, um so in der Gruppe eine Region zu dominieren. Da die kleinste Ebene die Mitglieder aufnimmt, kann das gerade jetzt, wo wir so wenige sind, sehr schnell passieren. Und gerade die Rechtsradikalen haben Sponsoren, die das Reisen ermöglicht. Elcon 10:20, 8. Apr. 2008 (CEST)
  • Cliquenwirtschaft. Die Leute, die sich besonders gut verstehen, werden zusehen, dass sie in einem Verband aktiv sind und diese Regelung unterstützt also Cliquenwirtschaft und Seilschaften. Elcon 10:20, 8. Apr. 2008 (CEST)
  • Dadurch, dass der aufnehmende Verband über die Sache entscheiden kann, ist ein Missbrauch - "feindliche Übernahme" o.ä. - auszuschließen. Wie ausführlich auf dem Kongress diskutiert (am zweiten Tag nochmal extra für dich ...). --Bernd 01:35, 10. Apr. 2008 (CEST)
  • Das beseitigt die Möglichkeit(2) nicht - im Gegenteil. Nimm den "Fall Lafontaine" als Beispiel. Ein LV kann sehr wohl befürworten das viele mit einer bestimmten Meinung eintreten. Wie viele des linken SPD-Flügels wären wohl in die Saar-SPD eingetreten um so eine Dominanz dort zu bekommen welche sie normalerweise nirgends hätten? Es kann eben das gleiche bedeuten wie bei einer Listenwahl. Kompromissvorschlag: Negative Effekte kann man - wenn man die Regelung unbedingt haben will - über eine Quotenregelung von vielleicht max. 3% verhindern. Ich werde vermutlich den entsprechenden Nachsatz über einen Alternativ-Antrag einbringen (wenn Du es nicht machst). Es ist nicht notwendig mehr als (etwa) 3% "Fremdmitglieder" aufzunehmen. Das sollte für die von Dir genannten Ausnahmefälle (und das sollten sie sein) ausreichen und eine unangebrachte Fremdbestimmung/Wanderung unterbinden. Aloa5 08:29, 10. Apr. 2008 (CEST)
  • Wenn du von Szenarien ausgehst, wo Leute so entschlossen zum Putsch sind, dann wäre es doch ein leichtes, einen zweiten Wohnsitz in dem zu übernehmenden Bezirk anzumelden, und dann auch mit der bisherigen Satzung dorthin zu wechseln. Das können wir jetzt auch nicht verhindern. - Das mit der Quote ist gerade dann unpraktisch, wenn es in einer Gliederung nur wenige Mitglieder gibt; man schränkt damit gerade die Fälle ein, wo es Sinn ergibt, dass aus Nachbarbezirken Leute mitmachen; frag mal Jens Reinemuth, wieviel offizielle Piraten aus Köln in dem RV mitmachen... - Aber die entscheidende Frage ist doch, ob solch ein Putsch überhaupt wahrscheinlich ist, das entspricht IMHO alles nicht der Lebenswirklichkeit. --Bernd 17:50, 10. Apr. 2008 (CEST)
  • Es ist fahrlässig nicht an alle Wahrscheinlichkeiten zu denken. Das mit der Quote ist nicht unpraktisch. Und noch einmal, weil Du das falsch darstellst: jeder Pirat kann auch ohne Mitgliedschaft an jedem Stammtisch und in jeder Region teilnehmen. Es hindert ihn niemanden daran. Von der gewünschten Regelung ist ALLEINE die Stimmberechtigung betroffen. Ich will nicht wissen wie viele aus der Nachbarregion mitmachen. Ich will wissen wie viele aus der Nachbar-Region unbedingt woanders abstimmen wollen. Aloa5 22:58, 10. Apr. 2008 (CEST)
  • a) Organisationen sind keine Webanwendungen, die durch Spambots bedroht werden. Daher kann und muss man da Risiken eingehen. Andersherum, legt man den Verschwörer als Standard zugrunde, dann müssten ganz andere Paragraphen auch geändert werden. b) Die Quote ist deswegen nicht praktikabel, weil sie 33 Mitglieder voraus setzt, um auch nur eines aus dem Nachbarbezirk aufnehmen zu können. Das ist in Regionalverbänden meist nicht gegeben, beim zweiten wären dann 66 notwendig ... - Gerade neue Regionalverbände sind doch meist "Inseln" besonderer Aktivität und werden es realistisch auch lange bleiben. Dass direkt angrenzend wohnende Leute da nicht Mitglied werden dürfen, ergibt keinen Sinn. c) Zur Mitarbeit in einer Gliederung, deren Mitglied man nicht ist: Du sprichst von Rechten, ich von Identifikation - wenn du diesen Begriff nicht verstehst, dann dichte mir bitte keine "falsche Darstellung" an. Ich setze darauf, dass andere Piraten das besser verstehen. Gegenfrage: Wieso überhaupt die Mitgliedschaft in Landesverbänden - und nicht einfach alle Piraten auf Bundesebene verwalten? Würde doch Verwaltung sparen?! --Bernd 19:33, 12. Apr. 2008 (CEST)
    laut parteiengesetzt sind gliederungen notwendig, um den mitgliedern eine angemessene mitwirkung an der willensbildung der partei zu ermoeglichen. wenn zb. brandenburger piraten mitglied in berlin werden, hat brandenburg noch weniger mitglieder, so dass deren gruendung behindert wird. -- mauk 13:14, 13. Apr. 2008 (CEST)
  • Aber Menschen verhalten sich doch nicht nach Satzungen, sondern nach dem, was ihnen Spass macht, womit sie sich identifizieren. Eine Identifikation mit zB Brandenburg können wir doch nicht erzwingen - die Leute engagieren sich dann stattdessen einfach in der Fachschaft, bei attac, im Sportverein usw. und bleiben bei den Piraten weg. --Bernd 20:55, 15. Apr. 2008 (CEST)
    wir sollten die satzung ganz aufloesen...
    es wird doch niemand daran gehindert da aktiv zu werden, wo man will. abgestimmt wird halt da wo man seinen wohnsitz hat. wenn man unbedingt wo anders abstimmen will muss man halt seinen wohnort wechseln. -- mauk 23:27, 15. Apr. 2008 (CEST)

Teil IIIb

  • In Kombination mit weiteren Satzungsänderungen ergeben sich ein weit deutlicheres Mißbrauchspotential. Einführung von Delegierten auf unterster Ebene also Ortsgruppe. Beispiel: Ein LV könnte seine Mitglieder auf möglichst viele Ortsgruppen aufsplitten, um dann nach der Regel: "für jeweils 50 einen Delegierten" für jede Ortsgruppe, obwohl dort nur 3 sind, 1 Delegierten zu erhalten. Damit würde die Anzahl der Delegierten eines Bundeslandes auf einer Delegiertenversammlung gepusht. Elcon 11:19, 10. Apr. 2008 (CEST)
  • Wozu das alles? Kann man damit dann irgendwelche Vermögen unterschlagen? Immer wieder faszinierend zu sehen, wie die ewigen Bedenkenträger auch unter den Piraten am lautesten rufen. --Bernd 17:50, 10. Apr. 2008 (CEST)
  • "Ewige Bedenkenträger" sind nichts anderes wie Personen welche Ihre Verantwortung der Partei und anderen Piraten gegenüber ernster nehmen als Ihr. Darüber solltet Ihr einmal nachdenken. --Man kann damit als LV oder als Interessengruppe mehr Deligierte generieren. In einem LV mit 100 Mitgliedern können so beispielsweise nur zwei Kreisverbände a´ 50 Piraten=2 Deligierte existieren -- oder man kann wenn man willens ist und es eben andere Satzungsändeurngen zulassen 33 Ortsverbände a´ 3 Personen aufmachen und über diese Schiene eben 33 Deligierte erhalten. Entsprechend reicht es kleine Ortsverbände zu gründen oder schon existierenden kleinen Ortsverbänden beizutreten. Das kann zu erheblichen Veränderungen der Stimmgewichtung führen. Aloa5 14:52, 15. Apr. 2008 (CEST)
  • völliger Unsinn! Zur Gründung eines Orts - / Bezirksverbandes müssen mindestens 7 Gründungsmitglieder anwesend sein, nicht 3.... und selbst 7 ist zu knapp bemessen, wenn man einen funktionsfähigen Vorstand haben will und nicht nur mit Sesonarbeitern den Vorstand besetzen will. (cu code-null)
  • Gut - das schmälert das Potential etwas :). Dann nehmen wir 16 für einen Ortsverband, was geschickt platziert 6 Deligierte anstelle 2 generiert. Wenn die Deligierten-Regelung es zulässt, das die untersten Gliederungen pro "angefangener 50" Piraten Deligierte an einen BPT schickt kann so auch ein Bundesland sein Gewicht auf dem BPT verschieben bzw. die Gewichtung der jeweiligen Piraten-Stimmen ist nicht gleich. Auch auf Landesebene scheint so durch geschicktes Agieren einer Gruppe daher Manipulation möglich. Hier interagieren die verschiedenen neuen Konzepte (Deligierte, Liste, Ortswahl) eindeutig miteinander. Das sollte man zumindest bedenken. Aloa5 15:17, 15. Apr. 2008 (CEST)
  • Ups, Du kreierst hier ja eine regelrechte Verschwörung und glaubst Du denn ernsthaft daran, das so ein handeln einer "Verschwörergruppe" unbemerkt und ohne Gegenmaßnahme über die Bühne geht .... komm mal wieder zurück in diese Welt .... (cu code-null)
Was ich glaube ist nicht relevant. A) geht es auch im Normalfall schon um die Stimmgewichtung via Deligierten (was dort zu besprechen ist). B) geht es nicht alleine um die Verschwörung von Listen oder Seilschaften. Stelle Dir vor ein Bundesland heutzutage könnte durch irgendeine Aktion die Anzahl der Sitze im Bundesrat verändern. Würdest Du dann Deine Hand dafür ins Feuer legen das dies nicht geschehen könnte? Es geht darum die Manipulations-Möglichkeit einzuschränken (die Versuchung). Das ist analog einer Datenvermeidung zu sehen. Wenn gar nicht erst die Möglichkeit besteht eine Gesetzeslücke auszunutzen dann kommt gar nicht erst jemand auf diesen Gedanken. Ist die Möglichkeit jedoch da ist (ungeachtet eines Sinngehaltes) mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen das irgend jemand es einmal versuchen wird. 7So wie Datenvermeidung das oberste Prinzip des Datenschutzes darstellt gilt imho bei der Gesetzgebung das Prinzip erst gar keine Gesetzeslücken für den Missbrauch zu lassen. Alles andere - und da wiederhole ich mich - ist fahrlässig. Ihr könnt später auch nicht hingehen und im Bundestag erklären man müsse ein Gesetz so verabschieden, weil die Missbrauchs-Lücke welche da ist für Euch zu unwahrscheinlich aussieht. Das wäre das gleiche wie die 2x SPD-Abgeordneten welche im Nachgang der VDS-Abstimmung erklärt haben das das BVerfG die Fehler schon ausbügeln wird und man könne es aus diesem Grunde schon machen. So geht das nun einmal nicht. Wer ein Gesetz (und eine Satzung ist nichts anderes) verabschieden will hat in meinen Augen die Pflicht den anderen (Geltungsbereich; hier:Piraten) gegenüber sorgfältig zu arbeiten. Ein "das wird schon nicht geschehen" ist für mich nicht akzeptabel. Insbesondere dann nicht, wenn man die Gefahren mittels Änderungen eindämmen oder verhindern kann. Wenn ich ein "Bedenkenträger" und "Spielverderber" deshalb bin - bitte. Diesen Titel trage ich dann freiwillig und gerne.Aloa5 15:52, 15. Apr. 2008 (CEST)
  • Die Mitglieder können nach der Gründung durch diesen Satzungsänderungsantrag wechseln. Vorstand, bestehend aus 3, verbleibt. Elcon 10:54, 16. Apr. 2008 (CEST)
  • Verschwörung: Bereits zu meiner Schulzeit trat einer von uns einem politisch anders gelagerten Jugendpresseverband bei, damit wir wussten, was bei denen abgeht. Barschel Affaire mit Pfeiffer ... Solche und andere Tricks sind bei Online Spielen mit Allianzen/ Clans/ etc. an der Tagesordnung. Wir sprechen hier nicht über Verschwörungen sondern über real mögliche Missbrauchsmöglichkeiten. Diese werden nicht durch ein blauäugiges Weltbild entkräftet. Elcon 10:54, 16. Apr. 2008 (CEST)
Irgendwie habe ich das alles schon mal gehört. Regulieren, Lücken schließen und nur jeden denkbaren Missbrauch verhindern..... so argumentiert Schäuble auch bei seinen Sicherheitsgesetzen.... Nein,Nein, man kann es auch übertreiben und gerade wir Piraten sollten uns darauf besinnen, nur das wirklich nötigste zu reglementieren. (cu code-null)
Nicht ich versuche eine zu schließen - derzeit gibt es keine Lücken. Es wird hier versucht mittels einer neuen Regelung eine zu bilden (dessen Auswirkung ich versuche zu minimieren). Das ist ein elementarer Unterschied. Deiner Argumentation folgend könnten wir auch auf Datenschutzbestimmungen verzichten. Was mich hierbei gewaltig ärgert ist, das Ihr nicht einmal willens seid darüber zu reden wie wir Beidem gerecht werden können. Also das eine erlauben und zugleich Missbrauch zu verhindern. Ihr verweigert einfach eine Diskussion darüber. Wie war das noch bei der Listenwahl-Diskussion mit der "Ergebnis-Offenheit"? Ist auch hier eine Diskussion über diese Satzungsänderung nicht erwünscht sondern sie soll einfach so wie sie ist abgesegnet werden? Aloa5 16:48, 15. Apr. 2008 (CEST)
Hae? "Verweigert Diskussion"? So ein Quatsch, hier wird doch haarklein noch auf die x-te Wiederholung der Argumente eingegangen. Jetzt ist mal gut. Nun muss man einfach die Abstimmung abwarten, wie weit die Misstrauens-Haltung unter den Piraten verbreitet ist. Mehr gibt es für mich da nicht zu sagen. - EOT.--Bernd 20:55, 15. Apr. 2008 (CEST)
Ich hoffe es kommt niemals jemand auf die Idee auf diese Weise ein wichtiges Gesetz zu entwickeln. Bei genauerem überlegen ist dies aber wohl leider die Regel im Bundestag und der Regierung. @code null - was Deinen Alternativentwurf angeht gehört da das Wort "Ortsverein" nicht hin. Wenn Du es so einreichst kann der Antrag nicht verabschiedet werden (bzw. kann man schon, aber er wäre nichtig). Die unterste Gliederung heisst Ortsverband ($7(2) der Satzung) - und es ist nicht gewährleistet, das am Wohnort diese Gliederung existiert. Das musst Du anders formulieren Aloa5 23:17, 15. Apr. 2008 (CEST)
@ code-null, bitte lege dir einen Wiki-Account an, damit man mit dir ggfs. Kontakt aufnehmen kann. Danke. --Bernd 21:05, 15. Apr. 2008 (CEST)
  • Die Grundidee der Abmahnung ist ebenfalls positiv, aber der Missbrauchsfall wird angewandt. Elcon 11:21, 16. Apr. 2008 (CEST)
  • Schäuble und andere argumentieren gegenüber Kritikern, dass doch niemand etwas böses damit anstellen will und man Vertrauen haben soll. Elcon 11:21, 16. Apr. 2008 (CEST)

@Aloa5, Nun, die Diskussion bringt doch was. Danke für den Hinweis. Ich habe es etwas umformuliert. @Bernd, mach ich. (cu code-null)

Reiner Eigennutz ;). Wenn man das so verabschiedet hätte wäre es im schlimmsten Fall nämlich nicht "nichtig" gewesen sondern gültig indem man "Verein" in "Verband" umgedeutet hätte. Das hätte in diesem Falle bedeutet, das jeder der irgendwo wohnt wo noch kein Ortsverband besteht sich logischerweise bei einer anderen Gliederung anschließen muss. Nämlich Kreis-, Land- oder Bundesverband -- schriftlich und nur mit formaler Annahme durch die übergeordnete Gliederung möglich (wobei der Bund keine übergeordnete Instanz hat). Dein Vorschlag ist immerhin akzeptabler weil er die Prüfung "nachvollziehbare Gründe" voraussetzt. Aloa5 10:10, 16. Apr. 2008 (CEST)

Teil IV

Moin Moin, eigentlich wollte ich mich aus der Diskussion raus halten, aber da es mich auch betrifft, mit der Frage, welcher LV für mich zuständig wäre, wollte ich mal folgende Aspekte in den Raum werfen:

  • Was ist mit Mitglieder die keinen festen Wohnsitz haben, bei irgendjemand untergekommen sind oder auf der offenen Straße leben? Werden die dann vom Bundesverband betreut? *scnr*
  • Es gibt Situation, da kann man einfach nicht von heut auf morgen sagen, das in Zukunft, der oder der LV für Dich zuständig sei, da man noch nicht weißt, ob man in paar Monaten noch dort wohnt, wo man erst hingezogen ist, oder wieder zurück in die alte Heimat umgezogen ist, oder woanders hin. Oder Stichwort: Absolute Mobilität im Beruf, da kann es heut der Einsatz an der Küste und morgen dann in den Alpen auf der Zugspitze sein.
  • Oder man geht ins Ausland, man möchte aber die Kontakte zu seinem alten bisherigen LV nicht abreissen lassen.

Macht Euch mal Gedanken darüber. Mit freundlichen Grüßen, Euer sturmspatz 09:16, 11. Apr. 2008 (CEST)

Imho ist der LV zuständig wo der Wohnsitz gemeldet ist. Ohne Wohnsitz und Spezialfälle (was es auch bei anderen Parteien gibt) wird imho über den Bund abzuwickeln sein. Das ganze ist für die Arbeit jedoch irrelevant. Ein LV macht de facto gar nichts für die Piraten. Es gewinnt ausschließlich bei Abstimmungen oder einem Austritt/Ausschluß etc. an Bedeutung. Somit wären alle Deine Fälle unproblematisch. Grüße Aloa5 09:33, 11. Apr. 2008 (CEST)
Zum ersten: Es gibt ja auch Länder, wo noch kein LV gegründet ist - dann ist wie auch bei diesem Sonderfall der Bundesverband zuständig. Die anderen von dir genannten Fälle sehe ich auch, Anstoß und IMHO am häufigsten ist der Fall der direkten Nachbarschaft. --Bernd 19:38, 12. Apr. 2008 (CEST)

Pro-Argumente

Dort, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist, befindet sich nicht unbedingt der Lebensmittelpunkt, nur weil man da evtl. am meisten schläft und seine Wäsche wäscht. Arbeitsplatz, Freundeskreis, Familie, Lebensgefährten, Wohnung etc. liegen heutzugate teilweise weit auseinander. An Gliederungsgrenzen wird der Fall nochmal besonders deutlich. Warum sollte man jemandem vorschreiben, wo er sich politisch und gesellschaftlich zu engagieren hat? Das Argument, man darf sich ja auch so in fremden Gliederungen engagieren, ist ziemlich arrogant, denn wenn man irgendwo hilft, sollte man dort auch mitentscheiden dürfen (und nicht in der "eigenen" Gliederung, von der man weniger Ahnung hat). --Rebecca 09:47, 18. Apr. 2008 (CEST)
Das Problem ist ja momentan auch, dass sich Bezirksverbände und untergeordnete Gliederungen erst gründen müssen, es ist gar nicht so einfach, im eigenen Bezirk die erforderlichen aktiven sieben Leute zusammen zu bekommen. Leute, die sich vor Ort in einem dünn mit Piraten besiedelten Gebiet engagieren wollen, werden ausgebremst (es kann u.U. Jahre dauern, bis dort genug Leute zusammen kommen)! Ich kann die Angst verstehen, dass aus einer Gliederung jedes Neumitglied sofort "abwandert" und sich deswegen nie ein Verband dort gründen kann. M.E. kann man dem entgegenwirken, indem die übergeordnete Gliederung die Aufgabe bekommt, x mal im Jahr die "Versetzungen" zu überprüfen und die betroffenen Mitglieder evtl.darauf aufmerksam zu machen, dass eine Verbandsgründung möglich wäre und ein Treffen anzuregen/zu organisieren. Rein freiwillig, einen Zwang zur "Rückführung", wie er tw. überlegt wurde, halte ich für falsch. --Rebecca 09:47, 18. Apr. 2008 (CEST)
Andersherum könnte ja auch ein Schuh draus werden: Aus einer Gliederung mit vielen engagieren Mitgliedern erklärt sich jemand bereit, zur Rettung einer benachbarten Gliederung dorthin überzuwechseln... --Rebecca 09:47, 18. Apr. 2008 (CEST)
Zum Thema Missbrauchspotential: Man kann sich für alles irgendein Szenario konstruieren, nur, wie wahrscheinlich ist so etwas? Auch mit der derzeitigen Satzung kann unsere Partei gekapert werden, das wird man nie verhindern können. Solange unsere Partei klein ist, lohnt sich das kapern nicht, und wenn sie groß ist, wird es so oder so schwieriger. Wir lassen ja soger doppelte Parteimitgliedschaften zu! Im Übrigen können die aufnehmenden Gliederungen/überliegenden Gliederungen (wie auch immer man das jetzt festlegt) den Antrag im Zweifelsfall immer noch ablehnen! Und "x hat in diesem Jahr schon 3 mal gewechselt" ist da durchaus eine gültige Begründung. --Rebecca 09:47, 18. Apr. 2008 (CEST)
Als moderne, dem Internet affine Partei sollte doch bewusst sein, dass lokale/regionale/... Grenzen heutzutage immer bedeutungsloser werden, da sollten wir uns also nicht zu sehr dran klammern und altmodischer sein als die anderen Parteien (sogar bei Bundestagswahlen kann man beantragen, nicht bei seinem Hauptwohnsitz zu wählen). Würde auch nicht zu einer Partei passen, die für Freiheit und mehr Selbstbestimmung eintritt. --Rebecca 09:47, 18. Apr. 2008 (CEST)

Ergebnis

Der Antrag wurde auf dem Bundesparteitag 2008, nach längerer Diskussion und nach Wiederholung der Abstimmung wegen Unklarheiten bei der Zählung von Enthaltungen, schließlich mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen - zu denen dann auch die "aktiven Enthaltungen" gezählt wurden - angenommen.

Abschnitt A: § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet - Abs. 2

das beispiel in der begruendung ist etwas unguenstig, da die kurzbezeichnung des landesverbandes hessen bereits der kurzbezeichnung der bundespartei entspricht (auch wenn das schon in der landessatzung anders gehandhabt wird). -- mauk 13:39, 19. Apr. 2008 (CEST)

Wie ist dies zu erklären? http://www.statistik-hessen.de/subweb/ltw2008/s12.htm und dies: http://www.landkreiskassel.de/politik/wahlen/muster.pdf Hobbel 14:31, 19. Apr. 2008 (CEST)
zumindest erklaert die begruendung nicht den aenderungsantrag. es gibt sogar parteien, die satzungsgemaess eine landeskurzbezeichnung haben, der bei der wahl aber nicht benutzt wurde (siehe zb. 'die linke hessen'). -- mauk 20:45, 19. Apr. 2008 (CEST)

§ 9a

Wir haben doch gerade auf dem letzten BPT beschlossen, die Zahl von 7 auf 5 zu vermindern. Weil sich zeigte, dass mehr Köche auch nicht mehr Arbeit leisten, vielmehr die Abstimmung bzw. Verantwortungsdiffusion sie eher behindert. Aufgrund der bisherigen Erfahrung sollte es nun mehr Kandidaten mit nachgewiesener Zuverlässigkeit (und Erfahrung) aus der Partei selbst geben, sodass die Ausfallwahrscheinlichkeit sinkt. --Bernd 19:21, 7. Apr. 2008 (CEST)
Es hat leider gezeigt das die 5er Regelung auch nicht optimal ist. Wenn aber die Jobs klar sind, dann können z.B. auch besser die Beisitzer mit eingebunden werden. --NoEwS 08:38, 8. Apr. 2008 (CEST)