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Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 169
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Antragstitel
Reform des § 53 UrhG Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Die Piratenpartei setzt sich für eine Reform des § 53 UrhG "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch" ein. Absatz 3 ist dahingehend zu ändern, dass das Anfertigen von Vervielfältigungsstücken in analoger und digitaler Form von Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind für Schulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung und Hochschulen, sowie für den wissenschaftlichen Gebrauch zulässig ist. Aktuelle Fassung
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Antragsbegründung
Die Veränderung der Rechtslage §53 im Jahr 2008 geschah zum Nachteil der Bildungseinrichtungen und der Allgemeinheit. Bildung ist zentrales Zukunftsthema Deutschland und muss gefördert werden. Piratenpad
Datum der letzten Änderung
03.11.2011 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
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Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Se 20:16, 3. Nov. 2011 (CET)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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