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Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 162
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Antragstitel
Generelles Verbot der Verwertung illegaler Beweise Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Weitergehender Antrag zu PA057 Die Piratenpartei ist für ein gesetzliches Verbot der Verwertung illegal erworbener Beweise.
Antragsbegründung
Begründung siehe PA057, jedoch ist die Beschränkung auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren herauszunehmen, so dass dies zum Beispiel auch für auf illegalem Wege gewonnene Erkenntnisse gilt, die dienstrechtlich zur Beurteilung bzw. Verfolgung eines Beamten verwendet werden könnnten, o.ä.
Datum der letzten Änderung
27.12.2011 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Andena
- ScumPH 18:54, 2. Nov. 2011 (CET) Beißt sich mit unseren Vorstellungen zum Whistleblowerschutz oder Verwendung von "Steuersünder-CDs". Zu wenig differenziert!
- Fuchsbeuter: Beweisverwertungsverbote sind bei uns aus gutem Grund nur sehr eingeschränkt gesetzt. Wir sind keine Angelsachsen, bei denen die Staatsanwaltschaft Prozesspartei ist. Übrigens werden Beweisverwertungsverbote z.B. in den USA oftmals als Ungerechtigkeit empfunden und untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Lösung sollte in einer finanziellen Entschädigung durch den Staat (mit Aufrechnungsverbot) oder in dienstrechtlichen Konsequenzen für objektiv rechtswidrig handelnde Ermittler liegen.
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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