Benutzer:ProhtMeyhet/Satzung/4.2

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anpassung von 8 und 10 an nicht mehr existierende §§ neuordnung um übersichtlichkeit herzustellen

begründung

übersichtlichkeit


neu

§4.2 [Der Landesvorstand (LVOR)]

(1) Der Landesvorstand setzt sich aus mindestens fünf Piraten zusammen:

  • Vorstandsvorsitzender
  • Stellvertretender Vorsitzender
  • Schatzmeister
  • Generalsekretär
  • Politischer Geschäftsführer

(2) Die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder und weitere Ämter werden durch den LPT festgelegt. Die endgültige Anzahl der Vorstandsmitglieder muss ungerade sein.

(3) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des LV gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt.

§4.2.1 [Aufgaben]

(1) Der LVOR hat folgende Aufgaben:
a) den LV nach außen und innen zu vertreten,
b) Diskussionen zur programmatischen Weiterentwicklung zu koordinieren,
c) seine Geschäfte inkl. Personalverantwortung zu führen,
d) den LPT vorzubereiten, einzuberufen und durchzuführen.
e) den Landesverband vor dem Bundesvorstand und führt alle organisatorischen und politischen Tätigkeiten auf Grundlage der Beschlüsse des Bundesvorstandes, des Bundesparteitages, des Bundesschiedsgerichtes, des Landesparteitages, des Landesschiedsgerichtes und der Ergebnisse von Urabstimmungen durch.

§4.2.2 [Wahl und Nachwahl]

(1) Die Mitglieder des LVORs werden vom LPT in geheimer Wahl für die Dauer von maximal 13 Monaten gewählt.

(2) Die Positionen des Landesvorsitzenden, des stellvertretenden Landesvorsitzenden, des Landesgeneralsekretärs und des Landesschatzmeisters werden gesondert gewählt.

(3) Personen, die in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum LV stehen, sind nicht zur Wahl zuzulassen.

(4) Ist ein Mitglied des LVOR aus diesem ausgeschieden, so ist zum nächsten regulären oder außerordentlichen LPT eine Nachwahl oder Neuwahl anzusetzen.

§4.2.3 [Beschlussfähigkeit und Handlungsunfähigkeit]

(1) Der LVOR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte, mindestens jedoch 3, der Mitglieder des LVOR anwesend sind. Sie entscheiden mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden.

(2) Verliert der LVOR dauerhaft die Beschlussfähigkeit, weil weniger als 3 Mitglieder im LVOR verbleiben, müssen die verbleibenden Mitglieder des LVOR unverzüglich einen außerordentlichen LPT einberufen, wenn innerhalb der nächsten 3 Monate kein regulärer LPT mit Vorstandswahlen stattfindet.

(3) Scheidet ein Mitglied des LVOR aus diesem aus oder kann anderweitig seinen Aufgaben nicht nachkommen, so beschließt der LVOR die kommissarische Übernahme der betroffenen Aufgaben durch ein anderes Mitglied des LVOR. Fällt der Verhinderungsgrund weg, kann das ursprüngliche Mitglied die Aufgaben wieder übernehmen, sofern es weiterhin Mitglied des LVOR ist.

§4.2.4 [Einberufung, Einladung und Durchführung von Sitzungen]

(1) Der LVOR tritt mindestens 4 Mal jährlich zusammen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich für alle Landespiraten. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist zu begründen.

(2) Die Einberufung einer LVOR-Sitzung soll mindestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen. Zu regelmäßigen Treffen braucht nicht gesondert eingeladen zu werden.

(3) Auf Antrag eines Zehntels der Landespiraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

§4.2.5 [Protokolle und Tätigkeitsbericht]

(1) Über die Sitzungen ist ein dokumentenechtes Protokoll zu führen.

(2) Der LVOR liefert zum Parteitag einen formlosen mündlichen Tätigkeitsbericht ab. Dient der Parteitag laut vorläufiger Tagesordnung auch der Wahl eines neuen Vorstandes, so liefert der amtierende Vorstand einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über seine gesamte Amtszeit ab. Wird außerordentlich ein neuer Vorstand gewählt, so reicht der alte Vorstand zum nächsten Parteitag den schriftlichen Tätigkeitsbericht nach. Der schriftliche Tätigkeitsbericht umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der LPT oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Ein Vorstand kann nur dann entlastet werden, wenn der Parteitag vorher seinen schriftlichen Tätigkeitsbericht zur Kenntnis genommen hat. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.

§4.2.6 [Geschäftsordnung]

(1) Der LVOR gibt sich spätestens auf seiner vierten Sitzung eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:

  • Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
  • Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
  • Dokumentation der Sitzungen
  • virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen
  • Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
  • Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

alt

§4.2 [Der Landesvorstand (LVOR)]

(1) Der LVOR vertritt den Landesverband vor dem Bundesvorstand und führt alle organisatorischen und politischen Tätigkeiten auf Grundlage der Beschlüsse des Bundesvorstandes, des Bundesparteitages, des Bundesschiedsgerichtes, des Landesparteitages, des Landesschiedsgerichtes und der Ergebnisse von Urabstimmungen durch.

(2) Der Landesvorstand setzt sich aus mindestens fünf Piraten zusammen:

  • Vorstandsvorsitzender
  • Stellvertretender Vorsitzender
  • Schatzmeister
  • Generalsekretär
  • Politischer Geschäftsführer

(2a) Die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder und weitere Ämter werden durch den LPT festgelegt. Die endgültige Anzahl der Vorstandsmitglieder muss ungerade sein.

(2b) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des LV gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt.

(3) Die Mitglieder des LVORs werden vom LPT in geheimer Wahl für die Dauer von maximal 13 Monaten gewählt.

(4) Die Positionen des Landesvorsitzenden, des stellvertretenden Landesvorsitzenden, des Landesgeneralsekretärs und des Landesschatzmeisters werden gesondert gewählt.

(5) Personen, die in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum LV stehen, sind nicht zur Wahl zuzulassen.

(6) Der LVOR hat neben den Aufgaben nach Abs. 1 insbesondere folgende Aufgaben:
a) den LV nach außen zu vertreten,
b) Diskussionen zur programmatischen Weiterentwicklung zu koordinieren,
c) seine Geschäfte inkl. Personalverantwortung zu führen,
d) den LPT vorzubereiten, einzuberufen und durchzuführen.

(7) Der LVOR tritt mindestens 4 Mal jährlich zusammen.

(8) Die Einberufung einer LVOR-Sitzung nach §5.1 soll mindestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen. Zu regelmäßigen Treffen braucht nicht gesondert eingeladen zu werden.

(9) Auf Antrag eines Zehntels der Landespiraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

(10) Über die Sitzungen ist ein dokumentenechtes Protokoll zu führen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich für alle Landespiraten. Ausnahmen hierzu sind nur nach §5.4 zulässig.

(11) Der LVOR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte, mindestens jedoch 3, der Mitglieder des LVOR anwesend sind. Sie entscheiden mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden.

(11a) Verliert der LVOR dauerhaft die Beschlussfähigkeit, weil weniger als 3 Mitglieder im LVOR verbleiben, müssen die verbleibenden Mitglieder des LVOR unverzüglich einen außerordentlichen LPT einberufen, wenn innerhalb der nächsten 3 Monate kein regulärer LPT mit Vorstandswahlen stattfindet.

(12) Der LVOR soll eine freiwillige Person für die Belange des innerorganisatorischen Datenschutzes beauftragen. Diese legt zusammen mit dem Rechenschaftsbericht des LVORs einen Bericht zum Datenschutz vor. Die Person soll eine hohe Sachkenntnis im Bereich Datenschutz aufweisen.

(13) Der LVOR gibt sich spätestens auf seiner vierten Sitzung eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:

  • Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
  • Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
  • Dokumentation der Sitzungen
  • virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen
  • Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
  • Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

(14) Der LVOR liefert zum Parteitag einen formlosen mündlichen Tätigkeitsbericht ab. Dient der Parteitag laut vorläufiger Tagesordnung auch der Wahl eines neuen Vorstandes, so liefert der amtierende Vorstand einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über seine gesamte Amtszeit ab. Wird außerordentlich ein neuer Vorstand gewählt, so reicht der alte Vorstand zum nächsten Parteitag den schriftlichen Tätigkeitsbericht nach. Der schriftliche Tätigkeitsbericht umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der LPT oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Ein Vorstand kann nur dann entlastet werden, wenn der Parteitag vorher seinen schriftlichen Tätigkeitsbericht zur Kenntnis genommen hat. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.

(15) Scheidet ein Mitglied des LVOR aus diesem aus oder kann anderweitig seinen Aufgaben nicht nachkommen, so beschließt der LVOR die kommissarische Übernahme der betroffenen Aufgaben durch ein anderes Mitglied des LVOR. Fällt der Verhinderungsgrund weg, kann das ursprüngliche Mitglied die Aufgaben wieder übernehmen, sofern es weiterhin Mitglied des LVOR ist.

(15a) Ist ein Mitglied des LVOR aus diesem ausgeschieden, so ist zum nächsten regulären oder außerordentlichen LPT eine Nachwahl oder Neuwahl anzusetzen.