Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

Benutzer:Köhli/PartF

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Tango-text-x-generic with pencil.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt.

Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen.

Gedankensammlung zur Parteienfinanzierung (PartF)

Entscheidungen des BVerfG zur PartF

  • Auswirkungen der PartF auf Parteien
    • Die PartF dient der finanziellen Unterstützung der Parteien, wenn diese ein Wahlergebnis von mindestens
      • 0,5 % bei Europ- oder Bundestagswahl
      • 1,0 % bei Landtagswahlen
erreichen. Begrenzt wird die PartF max. bei der Summe der eigenene Einnahmen.



  • (Rz 80-82)
  • (Rz 97) keine verfassungsrechtlichen Bedenken für die Bezuschussung auf Basis der eingeworbenen Eigenmittel.
  • Aber: Ist dadurch auch die Notwendigkeit für den Zuwendungsanteil festgeschrieben?
2 BvE 3/94 vom 06.12.2001 (Rz 57) sieht das so: "Die Art und Weise, in der der Staat Leistungen erbringt, muss die gesellschaftliche Verwurzelung der Parteien festigen. Diesem Gebot wird Rechnung getragen, wenn in den Maßstab der Verteilung der öffentlichen Mittel neben dem Erfolg, den eine Partei beim Wähler erzielt, die Summe der Mitgliedsbeiträge und der Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden zu einem jeweils ins Gewicht fallenden Anteil eingehen." mit Verweis auf:
  • (Rz 101) Eine Partei muss für die PartF keine 'bundespolitische Bedeutung' haben.
  • (Rz 113+104) Mindestanteil an Wählerstimmen ist in Ordnung, ein 5%-Quorum läßt sich aber nicht rechtfertigen.


Bestandteile der Berechnung zur PartF

  • Wählerstimmenanteil
  • Ist: Alle an den Wahlen teilnehmenden Parteien erhalten ein Wählerstimmenkonto für die Parteienfinanzierung. Gutgeschrieben werden den Parteien hier alle erhaltenen Stimmen, wenn folgende Mindestergebnisse erreicht werden:
    • 0,5 % bei Europa- und Bundestagswahl
    • 1,0 % bei Landtagswahlen
  • Pro:
  • Contra:
  • Zuwendungsanteil
  • Ist:
  • Pro:
  • Contra:
  • absulute Obergrenze
  • Ist:
  • Pro:
  • Contra:
  • relative Obergrenze
  • Ist:
  • Pro:
  • Contra:

Andere Themen

  • Unternehmensspenden
  • IST:
  • Pro:
  • Contra:
  • Anrechnung der Wählerstimmen der Wähler für "Keine der Alternativen"
Nicht identisch mit der Anzahl der Nichtwähler. Auch bei der Möglichkeit, eine Stimme für "Keine der Alternativen" abzugeben, wird es zahlreiche Nichtwähler geben.
  • IST: Wird bei der PartF nicht angerechnet
  • Pro:
  • Contra:

Quellen

  • (Uni Bern) BVerfG: AktZ 2 BvF 1/65 vom 21.04.1966
  • (Uni Bern) BVergG: AktZ 2 BvE 2/84, 2 BvR 442/84 vom 17.03.1986
  • (Uni Bern) BVerfG: AktZ 2 BvE 2/89 vom 26.11.1991
  • (Uni Bern)(BVerfG) BVerfG: AktZ 2 BvE 3/94 vom 06.12.2001
  • (Uni Bern)(BVerfG) BVerfG: AktZ 2 BvE 1/02, 2 BvE 2/02 vom 26.10.2004

Abkürzungen

  • BVerfG: Bundesverfassungsgericht
  • PartF: Parteienfinanzierung