Benutzer:Ksf/Strafrecht

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Dokumentierter Kindesmissbrauch

Die internationale Aechtung von Kindesmissbrauch, deren Dokumentation sowie Verbreitung dieser Dokumente ist durchzusetzen. Die Ratifizierung ist zu forcieren. Es sind internationale polizeiliche Strukturen (nach Vorbild der Bekämpfung von Fishing-Seiten durch Banken) zu bilden um eine schnellstmögliche Löschung solcher Inhalte im Internet zu garantieren: Längst existierende Verwaltungsstrukturen des Internets sind zu nutzen. Institutionalisiertem Wegschauen in der Form sog. "Internet-Sperren" stehen wir entgegen; Der Aufbau einer Zensurinfrastruktur ist weder geeignet, notwendig, noch Verfassungskonform.

Die unverantwortliche Kürzung der Finanzmittel für präventive Maßnahmen und Opferschutz ist nicht nur rückgängig zu machen, die Mittel sind zu erhöhen.

Es ist eine unverzeihliche Schande, dass u.A. Therapien zwecks Verhinderung von Kindesmissbrauch nicht von den Krankenkassen getragen und Opfer -- wider deren Willen! -- für verfassungswidrige Gesetzesvorhaben instrumentalisiert werden.

Kinder-, Jugendpornographie

Es ist ein internationaler Minimalkonsens zur Definition von Kinder- und Jugendpornographie anzustreben und mit in die oben genannte Form der Inhaltsloeschung aufzunehmen. (Weiter gefassten zwischenstaatlichen Loeschungsbemuehungen stehen wir nicht entgegen ---> es sind die ki/jupo-definitionen gemeint, nichts anderes, klarer ausdruecken.); Die deutsche Rechtslage erachten wir als Rechtens: Die Verfolgung Jugendlicher ist abzulehnen; Die Zeitschrift "Bravo" soll nicht verboten werden; Es darf (und kann) nicht in die sexuelle Selbstbestimmung Heranwachsender eingegriffen werden.

Gesamtgesellschaftlich werden wir uns damit abfinden müssen, dass es international unterschiedliche Moralauffassungen gibt: Die gleiche Problematik besteht zB. beim Thema Holocaust-Leugnung. Alarmistische "Argumentationen" mit dem Untergang der Zivilisation, nur weil eine andere Gesellschaft eine andere Meinung hat, sind uns zuwider.

Andere Argumentationsgrundlagen als die Konsensfähigkeit sind beim Thema Sexualität unnütz und gefährlich.

Vorbildsfunktion der Polizei

Die Polizei hat eine rechtstaatliche Vorbildsfunktion, sie hat diese jederzeit wahrnehmen und ihr uneingeschränkt und kompromisslos gerecht zu sein.

Vermummungsverbot fuer Polizisten

Polizisten müssen jederzeit fuer die Strafverfolgung identifizierbar sein, ggf. mit Hilfe von gut sichtbaren, bei Bedarf zufälligen, Nummern auf der Kampfausrüstung. Strafvereitelung im Dienst ist stärker zu verfolgen, die Strafen für Strafvereitelung im Dienst zugunsten anderer Polizisten sind höher zu halten als die reine Strafvereitelung im Dienst. Das Beschlagnahmen von Aufnahmegeräten bei Demonstrationen u.Ae. ist einzustellen und mit Strafe zu besehen.

Illegales Beweismaterial

Nicht nur unter Folter gemachte Aussagen dürfen vor Gericht unverwertbar sein, auch anderes, unter Verletzung der Gesetze gesammeltes Beweismaterial (citation needed... die genauen Regelungen zu nicht-Verwertbarkeit usw.). Die Praxis von Hausdurchsuchungen bei Anfangsverdacht ist einzustellen, sie stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die Unverletzbarkeit der Wohnung.

Rechtsaufklärung

Beschuldigten sind ihre Rechte darzulegen, Desinformation ist nicht zulässig und unter Strafe zu stellen.

Beugehaft

Wir lehnen die Beugehaft strikt ab: Sie Verletzt die Grundrechte.