Benutzer:Florens/LPT2009.1-Satzungsänderung

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Dieser Änderungsantrag ist noch in Bearbeitung, Anmerkungen und Änderungswünsche können gerne auf der Diskussionsseite gemacht werden.

Änderungsantrag Nr.
?? / Landesparteitag 2009.1
Beantragt von
Florens ??:??, ??. Jul. 2009 (CEST)
Betrifft
Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg / §10ff.
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, einen neuen §10 zu schaffen und nachfolgende §§ dementsprechend um 1 zu verschieben.
Der neue § 10 lautet:

§ 10 Schlichter
Ein Schlichter hat die Aufgabe, bei streitenden Parteien als Vermittler zu dienen, jedoch bewertet er weder die Positionen der Parteien noch macht er irgendwelche Lösungs- oder Kompromissvorschläge. Ein Schlichter fördert die Kommunikation und Interessensklärung zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel, eine von ihnen selbst verantwortete Lösung des Konflikts zu ermöglichen. Seine Aufgabe ist es auch, darauf zu achten das die Streitparteien einen höflichen Umgangston wahren.
§ 10a Einrichtung und Besetzung
(1) Als Schlichter können bis zu 5 Piraten fungieren.
(2) Die genaue Anzahl an Schlichtern wird durch den Landesparteitag vor deren Wahl bestimmt.
(3) Die Schlichter werden vom Landesparteitag bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag gewählt. Auf Antrag eines einzelnen Piraten kann eine geheime Wahl stattfinden.
§ 10b Anrufung
(1) Ein Schlichter kann von jedem Pirat, jederzeit zu einen Streit hinzugezogen werden.
(2) Diese Anrufung kann in Form eines Briefes, einer Email oder eines Anrufes geschehen. Die Anrufung bedarf keiner sonstigen Form.
§ 10c Verfahren
(1) Nach Anrufung eines Schlichters, treffen sich die Streitparteien zusammen mit dem Schlichter. Alternativ ist auch eine Telefonkonferenz möglich.
(2) Jedem Piraten steht es frei an diesem Verfahren teilzunehmen.
§ 10d Hinfälligkeit bei Beschluss auf Bundesebene
Falls ein Schlichtersystem auf Bundesebene beschlossen wird, ersetzt diese §10, §10a, §10b §10c und §10d a-d

Begründung
  1. Da wir durch unsere transparente Politik eine meistens ungleich stärkere Öffentlichkeitswirkung haben als andere Parteien, ist das Ziel der Änderung, bei teilweise so vielen unterschiedlichen Meinungen zu den vielen noch nicht von der PPD als offizielle Aussage genehmigten Themen, eine ruhige Diskussion zu ermöglichen und im Zweifelsfall jemand zu haben, der zwischen Streitparteien vermittelt. In letzter Zeit haben immer wieder heftige Diskussionen innerhalb der Partei (u. a. auf Bundesebene) gezeigt, dass es manchmal nötig ist, einfach nur miteinander auf einer sinnvollen Ebene zu reden. Ein Schlichter in oben genannter Form kann dafür sehr hilfreich sein, da es gerade in der Politik schnell zu überhitzen Diskussionen kommt und auch zu Aussagen die, dann später eventuell bereut werden.
  2. Die hier beantragte Änderungsantrag, stammt von seiner Grundidee aus dem Bereich der Mediation. Diese hilft in strittigen Situationen meist, eine Einigung zu erzielen ohne ein Gericht (hier: unser das Landesschiedsgericht bzw. Bundesschiedsgericht) zu bemühen. Dies hätte den Vorteil, dass die Gerichte nicht mit Arbeit überhäuft werden, wenn es eigendlich nur darum geht, Missverständnisse zu klären.
  3. Ich habe diese Änderung vor allem deshalb beantragt, weil auf Grund von unseren Kommunikationswegen (Email, Twitter, etc.) leicht Missverständnisse entstehen können (siehe Aktiven-Liste) und mit einem Schlichterverfahren, diese schnell beigelegt werden könnten. Und aus kleinen Missverständnissen keine riesen Geschichten werden.
  4. Zu § 10c Nr. 2 ist zu sagen: Es kann keinem Piraten auf Landesebene die Pflicht auferlegt werden, an einem solchen Verfahren teilzunehmen. Da § 4 unserer Landessatzung vorsieht, dass die Vergabe von Rechten und Pflichten allein durch die Bundessatzung geregelt werden darf. Eine unfreiwillige Teilnahme macht m. M. n. aber auch keinen Sinn.
Diskussion
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