Benutzer:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BPT-2008.2-BT1 Mitgliedschaft
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BPT-2008.2-BT1: Mitgliedschaft
Bisheriger §2 Abs 1 lautet:
Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
Dem §2 Abs 1 werden die Wörter "jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und" vor dem Wort "jede" hinzugefügt. Die Wörter "in Deutschland lebende" werden gestrichen, die Wörter "mit Wohnsitz in Deutschland" werden hinter das Wort "Person" eingefügt.
Der §2 Abs 1 lautet dann:
Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
Begründung: Bisher entscheidet zwar der Vorstand über eine Aufnahme von Mitgliedern, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, dies steht aber im Widerspruch zur bisherigen Regelung in §2 Abs 1, der eine Mitgliedschaft nur für in Deutschland lebende Personen vorsieht. Dieser Widerspruch soll beseitigt werden.