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BW:Kocher-Jagst-Piraten/Satzungsänderungsanträge
SÄA 01 Änderung der Ladungsfrist
Satzungsänderungsantrag
Antragsnummer: SÄA 01
Antragsteller: Christoph Grüner
Inhalt: Änderung der Ladungsfrist
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
In Art.12.2 möge der Satz:
"Die Ladung ist regelmäßig spätestens am 28. Tag vor Beginn der Versammlung abzusenden;"
ersetzt werden durch:
"Die Ladung ist regelmäßig spätestens taggenau 2 Wochen vor Beginn der Versamlung abzusenden;"
SÄA 02 Änderung der Antragsfrist
Satzungsänderungsantrag
Antragsnummer: SÄA 02
Antragsteller: Christoph Grüner
Inhalt: Änderung der Antragsfrist
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
In Art.17.1 möge folgender Satz:
Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Satzung müssen den Stimmberechtigten spätestens am 14. Tag vor Zusammentritt der Versammlung zugänglich sein;
in:
Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Satzung müssen den Stimmberechtigten spätestens am 7. Tag vor Zusammentritt der Versammlung zugänglich sein;
sowie in Art.18.1 Der Satz:
Anträge auf Änderung oder Ergänzung des Programms müssen den Stimmberechtigten spätestens am 14. Tag vor Zusammentritt der Versammlung zugänglich sein;
in:
Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Satzung müssen den Stimmberechtigten spätestens am 7. Tag vor Zusammentritt der Versammlung zugänglich sein;
ändern.
SÄA 03 Einreichungsfristen der Anträge
Satzungsänderungsantrag
Antragsnummer: SÄA 03
Antragsteller: André Reichelt
Inhalt: Änderung der Antragsfrist
Da die Satzung nur Veröffentlichungsfristen vorsieht möge die Versammlung beschließen, die folgenden Ergänzungen an der Satzung vorzunehmen:
Art. 17 (2) [neu; die restlichen Absätze werden entsprechend neu nummeriert und nach hinten verschoben]
Der amtierende Vorstand des Kreisverbandes kann nach seinem Ermessen eine Einreichungsfrist für die Satzungsänderungsanträge festlegen. Das Datum hat dabei in jedem Fall vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichungsfrist zu liegen.
Art. 17 (2) [neu; die restlichen Absätze werden entsprechend neu nummeriert und nach hinten verschoben]
Der amtierende Vorstand des Kreisverbandes kann nach seinem Ermessen eine Einreichungsfrist für die Programmänderungsanträge festlegen. Das Datum hat dabei in jedem Fall vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichungsfrist zu liegen.
SÄA 04 Einreichungsfristen der Anträge
Satzungsänderungsantrag
Antragsnummer: SÄA 04
Antragsteller: André Reichelt
Inhalt: Änderung von Anträgen bei Kreismitgliederversammlungen
Die Versammlung möge beschließen, dass an geeigneter Stelle folgender Punkt in die Satzung aufgenommen wird:
Sollte sich aus Diskussionen bei einer Kreismitgliederversammlung aus Sicht der Versammlung Änderungsbedarf an einem eingereichten Antrag ergeben, so kann diese mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen, diesen Antrag von der jeweils gültigen Antragsfrist zu befreien. Dieser Antrag kann dann vom Antragssteller überarbeitet und beim Versammlungsleiter oder einem laut gültiger Geschäftsordnung dafür vorgesehenen Gremium schriftlich in geänderter Form erneut eingereicht werden.
Die Nummerierung wird dabei beibehalten, wobei am Ende ein Ä # angefügt wird, wobei # eine pro Antrag aufsteigende Nummer ist. Der überarbeitete Antrag wird nach Einreichung automatisch ans Ende des jeweiligen Tagesordnungsblocks angefügt, sofern der oben genannte Verantwortliche keine anderweitige Entscheidung trifft.
Geänderte Anträge unterliegen nicht automatisch der Befreiung von der Antragsfrist. Jedoch steht es der Versammlung nach obigen Regeln frei, auch für diesen wieder eine Änderung zuzulassen.
SÄA 05 Kocher-Jagst-Piraten
Satzungsänderungsantrag
Antragsnummer: SÄA 05
Antragsteller: André Reichelt
Inhalt: Ergänzung des Kreisverband-Namens um eine Alternativbezeichnung
Die Versammlung möge beschließen, dass an geeigneter Stelle folgender Punkt in die Satzung aufgenommen wird:
Der Kreisverband Schwäbisch Hall der Piratenpartei Deutschland operiert in der Öffentlichkeit bevorzugt unter der alternativen Bezeichnung Kocher-Jagst-Piraten.