BE:Treptow-Köpenick/BVV/Sitzung/2011-10-27

Notizen der Piraten zur Versammlung der Bezirksverordnetenversammlung Berlin- Treptow Köpenick

Erklärung

Das Folgende sind Notizen der PIRATEN während der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung, kein Protokoll. Die nachfolgenden Notizen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Begrüßung

  • Sitzung durch BVV-Ältestenpräsidentin eröffnet
  • zunächst die jüngsten in der BVV aufgerufen, Corny ist der Jüngste - nun doch :)
  • die beiden Jüngsten nehmen rechts und links Platz
  • der BVV Ältestenpräsident (Stellv.) hält eine Rede, mit Merkmalen des Bezirks
  • Thema Flugrouten wird angeschnitten, Flughafen und so
  • Ältestenpräsident sagt wir brauchen Arbeit, zukunftsorientierte Arbeitsplätze, erwähnt Adlershof, htw und Innovationspark
  • jetzt kommt die weiterführende Politik Toleranz ist Thema und ein Miteinader von Jung und Alt

Ö 1 Konstituierung der BVV

  • Namen werden aufgerufen und alle sagen Ja
  • ich scheine die erste im Alphabet zu sein (Moni)
  • alle komplett - BVV ist konstituiert

Ö 2 Bestätigung der Tagesordnung

  • TO Abstimmung - mehrheitlich bestätigt

Ö 3 Beschlussfassung zur GeschäftsordnungVII/0001

Änderungsantrag 1 - SPD § 15, Abs. 1

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die Geschäftsordnung der VII. Wahlperiode auf der Grundlage der Geschäftsordnung der VI. Wahlperiode (i. d. F. vom 25. März 2010) beschließen.

Änderungsantrag 1 (SPD): Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die Geschäftsordnung der VII. Wahlperiode auf der Grundlage der Geschäftsordnung der VI. Wahlperiode (i. d. F. vom 25. März 2010) mit nachfolgenden Änderungen beschließen:

§ 15 (1) Die BVV bildet aus ihrer Mitte Ausschüsse zu folgenden Sachgebieten: a) Haushalt, Finanzen, Grundstücks- und Immobilienverkehr, b) Rechnungsprüfung, c) Verwaltungsreform, Personal, Geschäftsordnung, d) Eingaben und Beschwerden, e) Jugendhilfe; er ist zugleich Ausschuss für den Geschäftsbereiche Jugend des Bezirksamtes, f) Integration, g) Ausschüsse für die Geschäftsbereiche der Mitglieder des Bezirksamtes.

* Änderungsantrag ist mit 2 Gegenstimmen angenommen

Änderungsantrag 1 SPD §15 Abs. 6

D§ 15 (6) Bürgerdeputierte werden als stimmberechtigte Mitglieder für die Ausschüsse nach Abs. (1) g und Abs. (2) gesondert aufgrund von Wahlvorschlägen der Fraktionen von der BVV gewählt. Vertreter ist die entsprechend dem Wahlvorschlag an nächster Stelle stehende gewählte Person. Scheidet ein Bürgerdeputierter aus, tritt der Vertreter an seine Stelle. Ist der Wahlvorschlag erschöpft, haben ihn die Fraktionen zu ergänzen.

* Änderungsantrag ist bei 5 Enthaltungen angenommen

Antrag 1 SPD § 15, Abs. 7

§ 15 (7) Fraktionslose Bezirksverordnete können mit Rede- und Antragsrecht - ohne Stimmrecht - an der Sitzung von einem Ausschuss ihrer Wahl, jedoch nicht dem Jugendhilfeausschuss, teilnehmen. Für diese Sitzungen erhalten sie Sitzungsgeld wie Ausschussmitglieder.

* Änderungsantrag ist mit 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt worden.

Begründungen:

  • Die Regelung in § 15 Abs. 1 folgt der gesetzlichen Vorgabe, einen Integrationsausschuss zu bilden (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz - BezVG).
  • Die Änderung in § 15 (6) erfolgt durch die Änderung in § 15 Abs. 1.
  • Mit § 15 Abs. 7 wird lediglich die Regelung des § 9 Abs. 6 BezVG nachvollzogen. Fraktionslose Abgeordnete werden nicht in ihren Rechten beschnitten; sie dürfen - wie jeder andere Bezirksverordneteauch - an allen Ausschusssitzungen teilnehmen. Sitzungsgeld gibt es aber nur für den einen, ausgewählten Ausschuss und nicht wie bisher für max. drei Ausschüsse.
Antrag SPD Erweiterung des Vorstandes

Vorstand der BVV um einen Platz erweitern, es sollen von zwei Schriftführern auf drei Schriftführern erweitert werden,

  • Ziel war, dass alle Fraktionen einen Platz im Vorstand haben, PIRATEN haben auf Nachfrage mitgeteilt, sich nicht zu beteiligen
  • den Grünen wird somit die Teilnahme am Vorstand zu ermöglicht
    • Wortmeldung Die Linke - wären bereit, auf ein Sitz zugunsten der Fraktion zu verzichten und dann den Grünen einen Platz

**Abstimmung: mehrheitlich angenommen

Antrag SPD Weiter GO-Änderungsanträge an GO-Ausschuss verweisen.

Anderungsanträge 2, 3 und 4 in den Geschäftsordnungsausschuss zu verweisen, mit Ergänzung, dass der GO-Ausschuss innerhalb von 6 Monaten Änderungsvorschläge vorlegt.

  • Weitere Ergänzung, statt 2/3 Mehrheit wird für Beschluss in 6 Monaten nur einfache Mehrheit benötigt.

Diskussion

  • Piraten - Antrag der Piraten 3.1. den Geschäftsordnungsantrag zur Befristung der GO
    • Wortmeldung der SPD - es kann die Situation entstehen, dass wir keine GO nach 6 Monaten haben, daher hält er die Verweisung der Geschäftsordnungsanträge für sinnvoll
  • Wortmeldung Grüne
  • Piraten sollen das Signal erläutern, dass die SPD bei den Anträgen zur Erweiterung des Vorstands gegeben haben.
    • Piraten: Meinungsbild der Piraten im Bezirk - gegen die Erweiterung des Vorstandes, wir wollen uns erst einarbeiten und sind nicht unbedingt für mehr Ämter und Bürokratismus.
  • Wortmeldung Piraten
  • Wenn Weiterleitung an GO-Ausschuss, dann 2/3 Mehrheit zum Beschluss erforderlich, daher Antrag auf begrenzte Gültigkeit,
    • Wortmeldung SPD man kann beschließen, dass nur einfache Mehrheit notwendig ist.
  • Piraten auf die Frage, ob sie mit der Verfahrensweise einverstanden sind:
  • Nein, wir wollen heute die Anträge-
    • Nr. 2 Ausschuss Eingaben und Beschwerden mit OpenGovernment erweitern
    • Nr. 3.1. Transparenz in Ausschüssen
    • Nr. 5 Ton- und Bildaufnahmen in der BVV

diskutieren, hatten signalisiert, diese heute beschließen zu wollen, bei den anderen sind wir bereit, diese an den GO-Ausschuss zu verweisen.

  • Wortmeldung #Grüne
  • Es sind rechtliche Probleme vorhanden und diese Anträge sollten im Geschäftsordnungsausschuss besprochen werden, nicht Zeit verschwenden, vor so viel Publikum
  • Wortmeldung # Linke
  • vor Publikum würde schon gehen aber zu komplex, da die Geschäftsordnung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, sollte man das verweisen
  • (Bemerkung: Ältestenpräsident hat Anträge nicht gelesen, Persönlichkeitsrechte sind bei uns nicht ausgeschlossen :( )
  • Antrag SPD wird noch mal formuliert:
Antrag SPD Weiter GO-Änderungsanträge an GO-Ausschuss verweisen.

Die Geschäftsordnung wird in der alten Version beschlossen, die Anträge 2, 3 und 4 werden in die Geschäftsordnungausschuss überwiesen, der in 6 Monaten die Vorschläge an die BVV zu geben hat, bei der Abstimmung in 6 Monaten reicht die einfache Mehrheit zur Beschlussfassung

  • Angenommen mit 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung
Änderungsantrag 2 SPD

Änderungsantrag 2 (SPD): Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die Geschäftsordnung der VII. Wahlperiode auf der Grundlage der Geschäftsordnung der VI. Wahlperiode (i. d. F. vom 25. März 2010) mit nachfolgenden Änderungen beschließen:

§ 19 Hinzufügen von Absatz 4: (4) Vorlagen zur Kenntnisnahme werden zur Beratung an Ausschüsse überwiesen. Ist dies dort erfolgt, kann die Vorlage in der BVV zur Aussprache aufgerufen werden. Über die Kenntnisnahme wird nicht abgestimmt.

§ 34 (2) Streichung der Worte: „und zur Abstimmung“ Begründung: Vorlagen zur Kenntnisnahme wurden in der Vergangenheit auf widersinnige Weise abgestimmt. Man nimmt sie zur Kenntnis wenn man sie besprochen hat. Ein Abstimmungsverhalten mit Ja, Nein oder Enthaltung sollte in der Regel eine Meinung über die Vorlage zum Ausdruck bringen. Dies ist jedoch nicht notwendig. Vielmehr vermittelt dies Handlungsmacht der BVV an einer Stelle, wo sie keine besitzt. Das macht diesen Vorgang wirkungslos und intransparent.

§ 51 (6) Hinzufügen eines zweiten Satzes: Diese erfolgen unabhängig von zwei möglichen Nachfragen aus der BVV. Begründung: Fragestellern aus der Bevölkerung sind zwei Nachfragen zuzugestehen. Dies wurde bisher so gehandhabt und wird durch diese Regelung festgeschrieben. Wird eine Thematik behandelt, die ebenso von Interesse für die Arbeit der BVV ist, so sind zwei Nachfragen von einzelnen Verordneten im Anschluss gerechtfertigt.

§ 45 (3) Sogleich nach der Abstimmung wird das Ergebnis festgestellt und vom Vorsteher verkündet; grundsätzlich werden hierbei die Namen verlesen. Begründung: § 45 Abs. 3 erfährt eine Klarstellung. Die bisherige Regelung führte in der Vergangenheit einmal zu einer Unsicherheit im BVV-Vorstand.

Änderungsantrag 3 PIRATEN

Nr. 2 "Ergänzung des Ausschusses Eingaben und Beschwerden mit OpenGovernemt"

§ 15 (1) ist wie folgt neu zu fassen:

"Die BVV bildet aus ihrer Mitte Ausschüsse zu folgenden Sachgebieten: a) Haushalt, Finanzen, Grundstücks- und Immobilienverkehr, b) Rechnungsprüfung, c) Verwaltungsreform, Personal, Geschäftsordnung, d) OpenGovernment, Eingaben und Beschwerden, e) Jugendhilfe; er ist zugleich Ausschuss für den Geschäftsbereiche Jugend des Bezirksamtes, f) Integration, g) Ausschüsse für die Geschäftsbereiche der Mitglieder des Bezirksamtes."

Begründung: Die Umsetzung von OpenGovernment, somit die Umsetzung einer aktiven Informationspolitik ist ein Grundanliegen aller demokratischen Kräfte in Berlin. Die Ergänzung des Ausschusses Eingaben und Beschwerden mit OpenGovernment beinhaltet die Auseinandersetzung der Bezirksverordneten mit den Möglichkeiten, die Bürger durch Information an Entscheidungen zu beteiligen und gleichzeitig die Zusammenarbeit der Verwaltung untereinander zu optimieren. Darüber hinaus ist es Anliegen der Ergänzung des Ausschusses, Informationen maschinenlesbar zur Verfügung zu stellen und Informationen unabhängig von einer Anfrage / Antrag eines Bürgers zu veröffentlichen.

Nr. 3 "Nachvollziehbare Transparenz der Ausschüsse" - Teil I

In § 10 Absatz (3) ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen: "Diese Vorgänge werden transparent für jeden Bezirksverordneten, Bürgerdeputierten und den Antragsteller gestaltet." § 10 Absatz (4) ist zu ergänzen um "Der Schriftverkehr und die Kontaktherstellung wird unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter von ihm transparent veröffentlicht." § 10 Absatz (5) ist z uergänzen um "Der Vorsteher berichtet spätestens eine Woche vor der Bezirksverordnetenversammlung über die erfolgten Einnahmen und Ausgaben seit dem letzten Bericht. Die Berichte werden anschließend veröffentlicht." § 13 Absatz (4) ist zu ersetzen mit "Der Ältestenrat tagt öffentlich. Die Öffentlichkeit kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wenn in einem Sachverhalt Persönlichkeitsrechte Dritter durch die Öffentlichkeit verletzt werden können. Nach Behandlung des Sachverhalts wird die öffentliche Tagung fortgesetzt." § 17 Absatz (8) ist zu ergänzen um "Die Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten werden vom Büro der BVV direkt informiert". In §17 Absatz (9) im Satz 1 ist ", wenn der Ausschuss nicht mündliche Berichterstattung beschließt." zu streichen. §17 Absatz (9) ist zu ergänzen "Die jeweiligen Berichte werden von den Ausschüssen unverzüglich veröffentlicht." §17 Absatz (15) ist zu ergänzen um "Die Tagesordnung wird veröffentlicht." In § 23 Absatz (3), Satz 1 ist das Wort "mündlich" zu streichen Der § 23 Absatz (2) ist zu ergänzen mit den Worten " und veröffentlicht diese in geeigneter Weise" In § 23 Absatz (3), Satz 1 ist nach dem Wort "beantworten" zu ergänzen mit "und die Antwort im Anschluss schriftlich einzureichen und zu veröffentlichen". In § 23 Absatz (3) Satz 2 ist das Wort "gehalten" durch "verpflichtet" zu ersetzen. § 23 Absatz (4) ist zu ergänzen "Diese Antwort ist ebenfalls seitens des Bezirksamtes unmittelbar und in der Ursprungsform zu veröffentlichen." § 26 Absatz (1) Satz 3 ist zu ergänzen mit "und werden von diesem veröffentlicht." § 26 Absatz (4) ist zu entfernen § 26 Absatz (6) ist zu eränzen um "Die Frage wird vom Büro der BVV und die Antwort vom Bezirksamt veröffentlicht."

Begründung: Transparenz in Politik und Verwaltung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der demokratischen Beteiligung und wollen im Rahmen von OpenGovernment eine aktive Informationspolitik zu betreiben. Durch die unverzügliche Veröffentlichung von Informationen im Ursprungszustand (weitere Bearbeitungen sind zu kennzeichnen) werden nicht nur die Bürger, sondern auch alle an der Verwaltung Beteiligten unverzüglich und zum gleichen Zeitpunkt informiert. Zeit- und ressourcenraubende Anfragen in der Verwaltung untereinander sowie Informationsanträge von Bürgern.

Mündliche Berichterstattung begrenzt das Wissen auf die Beteiligten eines Gesprächs oder einer Versammlung. Ohne schriftliche Niederlegung des Berichts sind später auf Grundlage dieses Berichts getrofffene Entscheidungen für unbeteiligte Dritte nicht mehr nachzuvollziehen. Die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen verbunden mit der hierzu erforderlichen Transparenz gegenüber dem Bürger stärkt das Vertrauen der Bürger in Politik und Verwaltung.

Nr. 5 "Ordnung im Zuhörerraum / Ton- und Filmaufzeichnungen - Neufassung § 63"

§ 63 ist demnach wie folgt neu zu fassen:

"Ordnung im Zuhörerraum (1) Tonaufnahmen sind zulässig, insbesondere auch für sogenannte Live-Übertragungen (Streaming), auch wenn sie nicht dem Zwecke der Protokollführung dienen. Filmaufnahmen bedürfen einem mehrheitlichen Beschluss der BVV oder des Ausschusses zu Beginn der Sitzung. Wer sich dagegen äußert, darf nicht filmtechnisch aufgenommen werden. (2) Wer im Zuhörerraum Beifall oder Missbilligung äußert oder Ordnung und Anstand verletzt, kann auf Antrag des Vorstehers bzw. des Ausschussvorsitzenden und mehrheitlichem Beschluss der BVV bzw. des Ausschusses entfernt werden. (3) Der Vorsteher bzw. der Ausschussvorsitzende kann beantragen, wegen störender Unruhe im Zuhörerraum die Sitzung zu unterbrechen, ggf. vertagen, soweit dies von der BVV oder dem Ausschuss mit einem Mehrheitsbeschluss beschlossen wird."

§ 10 Absatz (2) - 2. Satz . "und für die Ordnung im Sitzungssaal, im Zuhörerraum und in den Nebenräumen zu sorgen." entfällt somit.

Begründung: Öffentliche Sitzungen sind in ihrer Öffentlichkeit nicht auf die Anwesenden zu beschränken. Im Sinne der Transparenz der Politik und Verwaltung, die es dem Bürger ermöglicht, seiner demokratischen Kontrollpflicht nachzukommen und sich über das Geschehen in der Bezirksverordnetenversammlung wie auch in Ausschüssen aktiv zu informieren, sind diese Möglichkeiten nicht zu begrenzen. Wenn Störungen in der Ordnung der Versammlung vorliegen, liegt die Entscheidung für den Ausschluss von Personen nicht bei einer Person, sondern bei der Gesamtheit der Anwesenden. Räumung von Zuschauerräumen ist eine Maßnahme, die der Transparenz über die Arbeitsweise der Bezirksverordnetenversammlung gänzlich widerspricht.

Änderungsantrag 4 PIRATEN

Nr. 3 "Nachvollziehbare Transparenz der Ausschüsse" - Teil II und III

Teil II.

In § 1 Absatz (6), Satz 1 ist "sollen" durch "können" zu ersetzen sowie "dann nicht" durch "dann auch" zu ersetzen.

Begründung: Die Umsetzung des Antrages Teil I beinhaltet, dass jeder Ausschuss öffentlich ist, solange keine Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Jeder kann an den Ausschüssen teilnehmen. Der Grundsatz, dass bei Eigeninteresse kein Beratungs- und Stimmrecht besteht, wird nicht berührt.

Teil III

Der § 19 Absatz (3) ist vollständig zu streichen.

Begründung: Informationen stehen allen Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten in gleichem Maße zu, unabhängig davon, ob sie an Ausschüssen beteiligt sind. Die Ausschussmitglieder können selbst entscheiden, in wie weit eine Beratung erforderlich ist. Die Vorlagen erhalten alle bereits lt. §18.

Nr. 4 "Unterrichtung der Einwohnerschaft - Neufassung des §52, Abs. 1 und 2:"

§ 52 Absatz (2) ist demnach wie folgt neu zu fassen:

"Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der BVV sowie der tagenden Ausschüsse werden auf der Homepage des Bezirks, durch Aushänge in den Rathäusern Treptow und Köpenick und den Bürgerämtern sowie gegebenenfalls in sonst geeigneter Form veröffentlicht."

§ 52 Absatz (2) ist neu einzufügen und lautet wie folgt:

Sowohl im Büro der BVV einsehbar als auch auf der Homepage des Bezirks abrufbar sind sämtliche der BVV und dem Bezirksamt betreffende Informationen für die Einwohnerschaft und sonstige Interessierte. Das betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Beschlussvorlagen und gefasste Beschlüsse
  • Große und kleine Anfragen einschließlich Beantwortung
  • Bürgeranfragen und Beschwerden einschließlich Beantwortung
  • Einwohneranträge und deren Behandlung
  • Sitzungsprotokolle
  • Eingaben und Beschwerden und deren Behandlung
  • Anlagen zu genannten Dokumenten

Die Informationen sind unmittelbar nach ihrem Entstehen zu veröffentlichen. Bei der Veröffentlichung sind die Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren. Bei Dokumenten aus nichtöffentlichen Sitzungen ist eine Zusammenfassung zu veröffentlichen, aus der der Diskussionsgegenstand hinreichend genau skizziert wird, ohne den Anlass der Nichtöffentlichkeit zu verletzten.

Begründung: Es wird bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Teil der genannten Dokumente im Ratsinformationssystem veröffentlicht. In der Geschäftsordnung geht keine Veröffentlichungspflicht hervor, so mit besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung der benannten Dokumente. Eine aktive Informationspolitik ist somit nur zum Teil gewährleistet. Die Option der Einsicht im BVV-Büro muss für alle bestehen, die nicht über enen Internetzugang verfügen. Zusätzlich kann man ein frei zuängliches Terminal im Rathaus installieren, dass die Einsicht in diese Dokumente bietet.

Nr. 6 "Zustandekommen von Bürgerentscheiden."

In §56 Absatz (3) sind die Worte "von zwei Dritteln" zu streichen.

Begründung: Die Mitbestimmung der Bürger von Berlin-Treptow ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie in unserem Bezirk, wir sollten diese unterstützen und keine Hürden zu deren Verhinderung aufbauen.

Nr. 7 "Veröffentlichung der Anwesenheit und Mitgliedschaft zur BVV und in Ausschüssen"

§ 1 Absatz (1) und (2) ist jeweils um "Die Anwesenheitslisten werden seitens des Vorstehers unverzüglich veröffentlicht." zu ergänzen. § 4 Absatz (2) ist um "Diese Information wird unverzüglich veröffentlicht" zu ergänzen.

Begründung: Ein Bestandteil der Demokratie ist die Kontrollmöglichkeit durch den Bürger. Die Veröffentlichung der Anwesenheitslisten können die Bürger verfolgen, mit welchem Zeitaufwand die Verordneten und Bürgerdeputierten ihren Aufgaben nachkommen. Dies ist ein Beitrag zur Transparenz der Arbeit der Verordneten und Bürgerdeputierten, der Mehraufwand ist gering, da die Anwesenheit bereits erfasst wird. Ein weiterer Beitrag zur Transparenz ist es, unmittelbar nach Bekanntwerden der Information des Ausscheidens von Bezirksverordneten aus der BVV oder aus Ausschüssen sie an die Öffentlichkeit zu geben.

Nr. 8 "Kommunikationsform RIS und E-Mail"

§ 18 Absatz(1) ist in folgender Neufassung zu beschließen:

(1) Anträge und Anfragen von Mitgliedern der BVV, Beschlussempfehlungen der Ausschüsse sowie Vorlagen des Bezirksamtes oder des Vorstehers werden den Bezirksverordneten und dem Bezirksamt elektronisch per E-Mail bzw. mit Hinweis auf ein Dokument im Ratsinformationssystem zugestellt. Auf ausdrücklichen Wunsch kann auch die Zustellung weiterhin als Drucksache erfolgen. Für Bürgerdeputierte gilt dies synchron für ihre Ausschüsse."

Begründung: Die Übermittlung von Unterlagen sehen wir als Bestandteil der aktiven Informationspolitik an. Wenn Dokumente ins Ratsinformationssystem eingepflegt werden, statt diese allen zuzusenden, erspart dies den Aufwand der Weiterleitung inkl. dem Aufwand beim Empfänger zur Weiterbearbeitung. Dokumente können auf diesem Wege im Zuge einer aktiven Informationspolitik veröffentlicht werden. In der Praxis besteht bereits die hier erwähnte Möglichkeit zur Weiterleitung per Mail, diese ist festzuschreiben und durch die Einpflege im Ratsinformationsssystem zu ergänzen. Darüber hinaus leisten wir als Bezirksverordnete durch das Einsparen von Papier einen wertvollen Beitrag für die Umwelt. (RIS = Ratsinformationssystem)

Nr. 9 "Wortmeldung"

In § 35 Absatz (4) ist der Satz 2 "im Wortlaut vorbereitete Reden sollen eine Ausnahme sein und dürfen ebenso wie Schriftstücke nur mit Einwilligung des Vorstehers verlesen werden." durch "Aufzeichnungen, Schriftstücke und Redebeiträge im Wortlaut sind anschließend den Schriftführern zur Vervollständigung des Protokolls zu überreichen." zu ersetzen Demzufolge entfällt in in §35 Absatz (6) Satz 2.

Begründung: Die geforderte Einschränkung in der Ausübung des Rederechts ist nicht nachvollziehbar, nicht jeder ist in der Lage frei zu reden und sollte daher nicht gegenüber anderen benachteiligt und aus der politischen Meinungsbildung ausgeschlossen werden. Dokumente des Redners erleichtern darüber hinaus die Nachvollziehbarkeit des Antrages sowie der folgenden Diskussion.

Nr. 10 "Konsensliste"

§ 27 Absatz (3) ist wie folgt neu zu fassen:

"Die Konsensliste wird im Ältestenrat vor der anschließenden BVV-Sitzung erarbeitet und allen Bezirksverordneten schriftlich unmittelbar nach Erstellung übermittelt und veröffentlicht."

Begründung: Die zuvor enthaltende Einschränkung spätestens zur BVV-Sitzung als Tischvorlage vor Abstimmung relativiert die unmittelbare schriftliche Weiterleitung der Informaiton an Abgeordnete und ist unnötig. Darüber ist die Konsensliste im Zuge der aktiven Informationspolitik zu veröffentlichen.

Nr. 11 "Soll-Regelungen"

In § 1 Absatz (5), Satz 2 ist "sollte" durch "wird" zu ergänzen, das Wort "werden" entfällt.

Begründung: Wir befürworten klare Regeln in einer Geschäftsordnung. Des weiteren ist jedem zu eigenen Anträgen ohne Ausnahme Rederecht zu gewähren, damit der Verordnete seinem Recht auf demokratische Beteiligung nachkommen kann.

Nr. 12 "Aufgaben und Verantwortung des BVV-Vorstehers"

In § 17 Absatz (10) im Satz 2 ist zu streichen "mit Zustimmung des Vorstehers zulässig." § 13 Absatz (1) ist zu ersetzen mit "Der Vorsteher beruft den Ältestenrat ein, die Versammlungsleitung wird bei jedem Treffen neu unter den Anwesenden gewählt, der Versammlungsleiter leitet diese Tagungen."

§ 10 Absatz (3) ist wie folgt neu zu fassen:

"Der Vorsteher prüft die für die BVV bestimmten Vorlagen, Anträge und Anfragen und weist die Unterzeichner ggf. auf Beanstandungen hin. Offenkundig rechtswidrige Anträge und Anfragen weist er unter Angabe der Gründe zurück. Über die Prüfung und die Rückweisung unterrichtet der Vorsteher in der folgenden Sitzung des Ältestenrates und leitet Informationen umgehend an alle Bezirksverordneten, Bezirksdeputierten und den Antragsteller transparent unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte weiter. Gegen die Zurückweisung ist der Einspruch schriftlich zulässig, über den die BVV entscheidet."

§ 10 Absatz (7) ist ersatzlos zu streichen. § 22 Absatz (3) ist "der Vorsteher" durch die "BVV" zu ersetzen.

Begründung: Die Aufgaben des Vorstehers der BVV sehen wir in der Hauptsache in der Gewährleistung der Organisation, seine Entscheidungsgewalt innerhalb der BVV und der Ausschüsse ist gleichberechtigt zu den Bezirksverordneten. Das Beiwohnen von Ausschüssen ist allen Bezirksverordneten in gleicher Weise möglich, Die Funktion des Vorstehers hat verwaltenden und organisatorischen Charakter, daher ist das Sonderrecht, in Ausschüssen zu beraten, nicht nachvollziehbar.

Nr. 13 "Wortentziehung"

§ 58 ist wie folgt neu zu fassen:

"Wortentziehung (1) Ist ein Redner dreimal in derselben Rede "zur Ordnung" oder "zur Sache" gerufen und beim zweiten Male auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so entzieht ihm der Vorsteher oder der Ausschussvorsitzende das Wort. Ist einem Redner das Wort entzogen worden, kann er es zum gleichen Tagesordnungspunkt wieder erhalten, wenn die Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten bzw. Ausschussmitglieder dem nicht widerspricht. (2) Ausführungen, die ein Redner nach Entziehung des Wortes macht, werden in den Sitzungsbericht aufgenommen, protokolliert und erhalten eine Kennzeichnung als unberechtigte Wortmeldung."

Begründung: Wir sehen es als richtig, dass Redner daran erinnert werden, sich zur Sache zu äußern, auch eine zeitweise Entziehung des Wortes sehen wir bei Nichtbeachtung von Hinweisen als gerechtfertigt an. Die vorherige Version des § 58 enthielt unter Abs. 1 eine Bestrafung des Bezirksverordneten, nach dem ihm jegliche Möglichkeit entzogen wurde, weiter zur Sache Hinweise zu geben. Dem widersprechen wir, es sollte mit Einverständnis der jeweiligen Versammlung diese Möglichkeit geben.

Ausführungen in Aufnahmen oder Protokollen auszusparen ist kein Beitrag zur Transparenz. Die entsprechenden Informationen aus den unberechtigten Wortmeldungen sind dem Kreis der Teilnehmer des Gesprächs bekannt, jeder Verzicht würde zu einem Informatioinsverlust derer führen, die nicht an der jeweiligen Versammlung teilnehmen bzw. teilnehmen konnten. Im Sinne der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen müssen auch diese Aussagen dokumentiert werden.

Piraten: https://bvvfraktiontk.piratenpad.de/Antrag-GO

Ö 4 Wahl des Vorstands

Ö 4.1 Wahl der Vorsteherin/des VorstehersVII/0002

[1]

Vorgeschlagen wird Herr Siegfried Stock von der SPD Wahlgang erfolgt, in dem alle aufgerufen werden, einen Wahlzettel erhalten, den sie in der Kabine "ausfüllen" können - Nach guten 10 min ist der Wahlgang zuende, nach weiteren 5 min steht das Ergebnis fest, dass der BVV-Ältestenpräsident verkündet:

48 Verordnete haben für Herrn Stock gestimmt

  • BVV-Vorsteher übernimmt die Versammlung und hält eine kleine Rede
  • 1/3 der Mitglieder sind neu, viele junge dabei
  • stellt seine Mitstreiter fürs BVV-Büro vor
  • Rede wird fortgesetzt
  • begrüßt die vielen Gäste, ruft die Bürger dazu auf, mitzumachen, Bürgeranfragen, Einwohneranträge, Volksbegehren durch
  • dankt den ausgeschiedenen Verordneten, hat sich bei Ihnen schriftlich bedankt

Ö 4.2 Wahl der stellv. Vorsteherin/des stellv. VorstehersVII/0003

[2]


Ö 4.2.1 Wahl der stellv. Vorsteherin/des stellv. VorstehersVII/0003-1

[3]

  • zwei Vorschläge
  • Herrn Wolfgang Knaak (CDU)
  • Herrn Andre Schubert (Die Linke)

Empfehlung Die Linke

  • hat stellv. Posten die letzten 5 Jahre ausgefüllt und auch den Haushaltsausschuss sehr unterstützt

Empfehlung CDU

  • spricht was von Einigung, uns hat niemand gefragt (uns=Piraten)
  • Mann von Statur / Format, ist verwurzelt, er wohnt hier und hat ihn vorangebracht

Stimmzettel

  • beide Namen sind aufgeführt
  • Zustimmung einen ankreuzen
  • Enthaltung nichts ausfüllen und abgeben
  • alle anderen Vermerke machen den Wahlzettel ungültig
  • 28 Stimmen für Herrn Knack CDU
  • 20 Stimmen für Herrn Schubert Die Linke

Ö 4.3 Wahl einer Schriftführerin/eines SchriftführersVII/0004

  • Angela Brümmer (Grüne)
  • Andre Schubert (Die Linke)

Kandidaten erheben sich kurz auf Anregung von Pirat René

Wahlgang wird eröffnet

35 Stimmen für Frau Brümmer 17 Stimmen für Herrn Schubert

Ö 4.4 Wahl einer stellv. Schriftführerin/eines stellv. SchriftführersVII/0005

Vorschlag Frau Romana Seth SPD (hat die letzten 5 Jahre die Position eingenommen)

40 Stimmen für Frau Seth

Ö 4.5 Wahl einer weiteren stellv. Schriftführerin/eines weiteren stellv. Schriftführers

Vorschlag Herr Welters (Die Linke) 38 Stimmen für Herrn Welters

Ö 5 Bildung des ÄltestenratesVII/0012

sprachliche Klarstellung Antrag mehrheitlich angenommen

Ö 6. Wahl Bezirksbürgermeister Bezirksamt

Ö 6.1 Wahl der Bezirksbürgermeisterin/des BezirksbürgermeistersVII/0006

Empfehlung für die Wahl folgt

  • ist aktiv und hat Erfahrung
  • beruflich erfolgreich, kein Berufspolitiker
  • Kind der BVV, seit 10 Jahren dabei, war kulturpolitischer Sprecher
  • war Fraktionsvorsitzender der SPD
  • hat sich nicht nur Freunde gemacht
  • bittet um möglichst eine geschlossene Wahl der Verordneten
  • die Wahl hätte Auswirkung auf die zukünftige Arbeit in der BVV

Wahlvorgang abgeschlossen

27 für Herrn Igel damit gewählt 24 dagegen 2 Enthaltungen

PAUSE - PAUSE zuende

6.2 Wahl eines Bezirksamtsmitgliedes, zugleich stellv. Bezirksbürgermeisterin/BezirksbürgermeisterVII/0007

[[7]]

  • Vorschlagsrecht hat Die Linke
  • vorgeschlagen wird Frau Ines Feierabend
  • seit 1989 im öffentlichen Dienst, Sozialamt Marzahn
  • seit 2002 Bezirksstadträtin Soziales Marzahn
  • seit 2006 Bezirksstadträtin Soziales in TK
  • künftige Koalition will geschaffene soziakulturelle Struktur abschaffen (AGH)
  • streitbar, aber leidenschaftlich - setzt sich für die ein, für die sie zuständig war

Frau Ines Feierabend ist mit 26 zu 23 Stimmen gewählt worden

Ö 6.3 Wahl eines weiteren Mitgliedes des Bezirksamtes (Vorschlag der CDU-Fraktion)VII/0008

[[8]]

  • Herr Sven Simdorn kandidiert
  • Empfehlung - Simdorn lebt für den Bezirk
  • immer offenes Ohr für die BVV, auch immer eine offene Tür
  • Eigenschaft, die man braucht, weil nächste Periode schwierig werden wird

mit 34 Stimmen ist Herr Simdorn als Bezirksstadtrat gewählt. 14 Dagegen 5 Enthaltungen

Ö 6.4 Wahl eines weiteren Mitgliedes des Bezirksamtes (Vorschlag der SPD-Fraktion)VII/0009

[[9]]

Vorschlag Rainer Hölmer

  • muss man nicht vorstellen, den kennen alle (Bemerkung: ach .. wer neu ist, hat Pech)
  • in den letzten 5 Jahren Hauptredner in der BVV
  • Bauen und Stadtentwicklung aktiv
  • hat Spuren im Bezirk hinterlassen
  • erbittet die Unterstützung

mit 37 Stimmen ist Herr Hölmer als Bezirksstadtrat gewählt 14 Dagegen 2 Enthaltungen

Pause bist 20.50 Uhr

Ö 6.5 Wahl eines weiteren Mitgliedes des Bezirksamtes (Vorschlag der Linksfraktion)VII/0010

Vorschlag Marco Tesch

  • 2003 - 2005 selbstständiger Berater mittelständischer
  • Bürgerdeputierter Schulentwicklung
  • Mitglied im Landesvorstand
  • Vors. Partei Bezirk
  • Ausbau der Transparenz und Stärkung der Jugendarbeit bei schwieriger Haushaltslage
  • Vertiefung der Vernetzung Schule - Sport - Gesundheit
  • Unterstützung YellowPark und Entwicklung wohnortnahe Kita

1. Wahlgang

21 Stimmen dafür 35 Stimmen dagegen 1 Enthaltung

Damit ist Herr Tesch nicht gewählt.

2. Wahlgang

21 Stimmen dafür 29 Stimmen dagegen 3 haben sich enthalten

Pause bis 21.30 Uhr

3. Wahlgang

25 Stimmen dafür 27 Stimmen dagegen 1 Enthaltung

4. Wahlgang

  • immer noch der gleiche Vorschlag Marco Tesch

23 Stimmen dafür 28 Stimmen dagegen 2 Enthaltungen

Herr Tesch wurde nicht gewählt.

Ö 6.6 Ernennung und Vereidigung der gewählten Mitglieder des Bezirksamtes

Feststellung 4 Bezirksstadträte sind gewählt worden zwei Stadträte werden verabschiedet, die nun ausscheiden Bezirksbürgermeisterin wird verabschiedet Bezirksstadträte werden verabschiedet, einer in Abwesenheit

zwei neue Stadträte sind die alten :) zwei wurden neu gewählt.

Ernennung neues Bezirksbürgermeister

  • Bezirksbürgermeister erhält gleich seine Ernennungsurkunde
  • es gab standing ovation
  • Jetzt kommt der Schwur
  • Plakette wird überreicht

Ernennung stellv. Bezirksbürgermeister / Bezirksstadtrat

  • Ernennung - Beifall und standing ovation
  • Sie führt ihr Amt fort, daher kein Schwur

Ernennung Bezirksstadtrat Simdorn

  • Ernennung - Beifall und standing ovation

Ernennung Bezirksstadtrat Hölmer

  • Ernennung - Beifall und standing ovation

Wunsch vom BVV-Vorsteher ans Bezirksamt, Initiativen der BVV möglichst zeitnah erfüllen und auf gute Zusammenarbeit


Ö 7 Sitzungstermine der BVV im Jahr 2011VII/0011

Frage nach Meinungen

Wortmeldung Die Linke - 17.11.2011 - Sitzung eine Stunde später 17.30 Uhr wegen anderer Veranstaltungen

  • Sitzung 17.11.2011, 17.30 Uhr wurde beschlossen
  • Sitzung 15.12.2011, 16.30 Uhr lt. Vorschlag

ENDE ENDE ENDE ENDE ENDE

  • doch nicht, Herr Igel hält noch eine Rede
  • Und danach gab's Sekt.