Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag - Erhöhung

80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von TurBor.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Mitgliedsbeitrag - Erhöhung
Änderungsantrag Nr.
TE108
Beantragt von
TurBor
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt B: §2 (1-3)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, im Abschnitt B der Bundessatzung im §2 im Absatz 1 die Zahl 36 durch die Zahl 60 zu ersetzen.

im Absatz 2 die Zahl 3 durch die Zahl 5 zu ersetzen.

Sowie folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer anzufügen:

Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1 und 2 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.
Begründung

Aktuelle Fassung:

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.

(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

Neue Fassung:

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 60 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.

(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 5 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

(neu) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.


Die Piratenpartei braucht für laufende politische Arbeit wie für Aktionen finanzielle Mittel, die im Moment ziemlich knapp sind. Der jetzige Mitgliedsbeitrag ist auch im Vergleich zu anderen Parteien extrem niedrig. Insofern sollte definitiv keine Minderung, sondern vielmehr eine Erhöhung des regulären Mitgliedsbeitrags auf der Tagesordnung stehen. Regelungen zur Beitragsmiderung bleiben hiervon unberührt - zwei Vorschläge von mir dazu unter Beitragsermäßigung 1 und Beitragsermäßigung 2.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:TurBor|TurBor“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt, im Abschnitt B der Bundessatzung im §2 im Absatz 1 die Zahl 36 durch die Zahl 60 zu ersetzen.im Absatz 2 die Zahl 3 durch die Zahl 5 zu ersetzen.Sowie folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer anzufügen:Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1 und 2 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Aktuelle Fassung: (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen.Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.Neue Fassung:(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 60 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 5 € pro Monat zu berechnen.Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.(neu) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.Die Piratenpartei braucht für laufende politische Arbeit wie für Aktionen finanzielle Mittel, die im Moment ziemlich knapp sind. Der jetzige Mitgliedsbeitrag ist auch im Vergleich zu anderen Parteien extrem niedrig. Insofern sollte definitiv keine Minderung, sondern vielmehr eine Erhöhung des regulären Mitgliedsbeitrags auf der Tagesordnung stehen. Regelungen zur Beitragsmiderung bleiben hiervon unberührt - zwei Vorschläge von mir dazu unter Beitragsermäßigung 1 und Beitragsermäßigung 2.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Boris Turovskiy -in eigener Sache:)
  2. Haide F.S.
  3. Thomas-BY
  4. Magnum
  5. Bragi Meine Anträge finde ich zwar sehr viel besser, ich würde bei Ablehnung aber für diesen stimmen
  6. Posbi 21:00, 22. Apr. 2010 (CEST) (obwohl andere Vorschläge besser sind)
  7. Twix 18:08, 23. Apr. 2010 (CEST)
  8. Queue 14:54, 25. Apr. 2010 (CEST)
  9. Jan Wohl leider nötig, würde viel mehr Ausnahmen nötig machen oder zu Austritten führen. Es wäre bessern, wenn auf die vorhandene Einkommensklausel mehr Wert gelegt würde.
  10. Matthias Geining 22:12, 29. Apr. 2010 (CEST)
  11. Gerhard

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Disi 11:58, 19. Apr. 2010 (CEST)
  2. Benjamin Stöcker (finde andere vorschläge besser)
  3. Sbeyer 16:41, 20. Apr. 2010 (CEST) Bin für Selbstbestimmung des Beitrags, könnte auch zu Mehreinnahmen führen.
  4. datenritter 14:32, 25. Apr. 2010 (CEST)
  5. Aloa5 08:34, 27. Apr. 2010 (CEST)
  6. Sebastian Pochert Ich finde die aktuelle Regelung angemessen. Außerdem kann ja jeder freiwillig mehr spenden. Vielleicht sollte man da mal eine umfassende Umfrage machen? Kennt jemand eine geeignete Plattform dafür?
  7. Spearmind 20:51, 28. Apr. 2010 (CEST)
  8. Rainer Sonnabend
  9. StopSecret 00:08, 30. Apr. 2010 (CEST)
  10. RicoB CB 16:39, 1. Mai 2010 (CEST)
  11. Trias
  12. HKLS 12:26, 2. Mai 2010 (CEST) keine Zahlen in der Satzung: "Die Höhe der Beiträge legt die Mitgliederversammlung fest" würde alle diese Probleme lösen ...
  13. OliverNiebuhr
  14. zero-udo
  15. MichaelG 17:12, 3. Mai 2010 (CEST)
  16. DeBaernd 22:10, 3. Mai 2010 (CEST)
  17. Zwergenpaladin
  18. Cafebabe 09:48, 10. Mai 2010 (CEST)
  19. Tramp 21:01, 10. Mai 2010 (CEST)
  20. Unglow
  21. Christian Specht 15:49, 11. Mai 2010 (CEST)
  22. Kaddi
  23. Salorta
  24. Sven423 09:27, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Parteifinanzierung - Obergrenze

könnte bitte noch jemand der sich damit auskennt, die Parteienfinanzierung dazu erläutern? Soweit ich das verstanden habe, bekommen wir mindestens von der Bundestagswahl 09 jährlich Geld, allerdings bis zu der obergrenze unserer selbst erwirtschafteten mittel. Somit wäre es interessant, ob und wieviel wir nächstes jahr zusätzlich "vom Staat" bekommen würden, wenn wir den mitgliedsbeitrag auf 60 € erhöhen. danke. --Scumm 00:38, 21. Apr. 2010 (CEST)

Nichts. Die Parteienfinanzierung für das Jahr 2011 hängt von den Einnahmen im Jahr 2009 ab. Abgesehen davon zahlen bereits jetzt viele Mitglieder freiwillig einen höheren Beitrag und spenden noch zusätzlich. Wenn wir den Beitrag erhöhen kann es auch sein, dass die anderen dann eher eine Reduktion beantragen oder austreten und wir so insgesamt weniger Geld zur Verfügung haben. Jonas M. 18:54, 25. Apr. 2010 (CEST)

Zahlen Bundesverband

Einnahmen 2008 ca. 31.500 EUR. Mitglieder 2008 ca. 800, d.h. im Schnitt unter 40 EUR pro Mitglied.