Archiv:2010/Antragsfabrik/Kein passives Wahlrecht für Beitragsnichtzahler

Antrag zurückgezogen

Ich werde stattdessen den Antrag Passives Wahlrecht bei Zahlungsverzug unterstützen, der zusätzlich die Formulierung bereinigt und die Inkonsistenz auflöst. Anthem 13:11, 4. Apr. 2010 (CEST)

80px Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Anthem.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Kein passives Wahlrecht für Beitragsnichtzahler
Änderungsantrag Nr.
T083
Beantragt von
Anthem
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §4 (4)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in Abschnitt A §4 Abs. 4 die Worte "(Aktives Wahlrecht)" zu streichen.

Begründung

Aktuelle Fassung:

Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)

Es drängt sich auf diesen Satz so zu interpretieren dass das Passive Wahlrecht bei Nichtzahlern erhalten bleibt. Dafür gibt es m.E. keinen sinnvollen Grund. Das Passive Wahlrecht für nicht-ansässige Piraten ist bereits in §4 I 3 (redundant) geregelt.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Anthem|Anthem“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Aktuelle Fassung: Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)Es drängt sich auf diesen Satz so zu interpretieren dass das Passive Wahlrecht bei Nichtzahlern erhalten bleibt. Dafür gibt es m.E. keinen sinnvollen Grund. Das Passive Wahlrecht für nicht-ansässige Piraten ist bereits in §4 I 3 (redundant) geregelt.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Anthem
  2. Heizer
  3. Thorongil 13:21, 3. Apr. 2010 (CEST)
  4. Sbeyer 14:54, 3. Apr. 2010 (CEST)
  5. Getiteasy 20:11, 3. Apr. 2010 (CEST)
  6. Nico.Ecke 21:13, 3. Apr. 2010 (CEST)
  7. Fjardim 01:37, 4. Apr. 2010 (CEST)
  8. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Juristischer Stil

Stilistisch wird durch diesen Antrag die hässliche Nicht-Legaldefinition beseitigt. Yay :) Anthem

Willst du nicht mit dem hier reden: http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Passives_Wahlrecht_bei_Zahlungsverzug und aus 2 eins machen? Benjamin Stöcker

Formulierung

Mit der Streichung "(Aktives Wahlrecht)" bleibt trotzdem alles beim Alten, weil man unter passivem Wahlrecht etwas anderes als die Ausübung des Stimmrechts versteht. Dazu gibt es auch schon andere Anträge, die genau das, was Du erreichen willst, bereits beinhalten: Wer nicht zahlt, darf weder wählen (aktiv) noch gewählt (passives Wahlrecht) werden. Einfach bei den Metadaten (siehe Hauptseite Antragsfabrik) nach dem entsprechenden Paragraphen suchen, die Du versuchst zu ändern. Siehe auch Antragskollision. --Idee 08:00, 3. Apr. 2010 (CEST)

Sehe ich genauso, aber wir können beide annehmen (wer hat hier das mit Konkurrenz hingeschrieben? ) Benjamin Stöcker