Archiv:2009/HowTo Landesverband gründen
Hilfestellung zur Gründung eines Landesverband sein. Zur Gründung weiterer Gliederungen siehe auch HowTo Gründung.
Da wir inzwischen alle Landeverbände gegründet haben:
50px | Dieser Artikel ist veraltet, aber hier aus Archivierungsgründen noch vorhanden! |
... vielleicht will ja jemand nochmal ein Partei gründen;)
Ablauf
Zur Gründung von LV gilt im Prinzip exakt das selbe bis weniger wie zur Gründung der Bundespartei.
ordentliche Eröffnung
In einer (zunächst) öffentlichen Versammlung wird von den Anwesenden zunächst
- der Versammlungsleiter,
- ein Protokollant
- und ein Wahlleiter (der Wahlleiter darf nicht als Vorstand kandidieren - ihm zur Seite zwei Wahlhelfer)
bestimmt.
Nachfolgende 2 Absätze unlogisch, siehe Diskussion!
Daraufhin erfragt der Versammlungsleiter den Willen zur Gründung eines Landesverbands der Piratenpartei Deutschland. Alle diejenigen, die diese Frage bejahen sind automatisch Gründungsmitglieder und ihre Daten werden entsprechend in eine Liste aufgenommen (Anwesenheitszettel wie zur Bundesparteigründung bieten sich an).
Ab diesem Zeitpunkt können alle Personen, die nicht Gründungsmitglieder sind, durch Beschluss der Versammlung ausgeschlossen bzw Gäste (wie die Presse) erlaubt werden.
Beschlüsse
In der Folge wird eine Landessatzung beschlossen, die den rechtlichen Anforderungen entspricht und "mit den grundsätzlichen Regelungen" der Bundessatzung (vgl. § 14 der Bundessatzung) übereinstimmt. Eine aufs notwendigste reduzierte Mustersatzung wird noch erarbeitet und entspricht nach ersten Vorstellungen der angepassten Bundessatzung. Diese Mustersatzung sollte jede Landesgruppe auf Vereinbarkeit mit dem Landesrecht prüfen und gegebenenfalles anpassen.
Das Parteiprogramm sollte nach bisherigen Vorstellungen übernommen werden, bildet es doch die gemeinsame Grundlage aller deutschen Piraten.
Auf der Grundlage der Satzung wählt die Versammlung dann in geheimer Wahl den Vorstand und die Mitglieder des Schiedsgerichts nach den Maßgaben, die die Landessatzung getroffen hat, wobei die Schiedsgerichtsordnung festgelegt ist durch die Bundesschiedsgerichtsordnung.
ordentliches Ende
Verkündet der Versammlungsleiter das Ende der Gründung, so muss das Protokoll noch vom Protokollanten, dem Wahlleiter, dem Vorsitzenden (oder seinem Stellvertreter) und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern unterschrieben werden.
organisatorische Arrangements zur Gründung
Frühzeitig sollte sowohl ein Datum wie ein Ort festgelegt werden, der sowohl möglichst vielen Piraten und Interessierten als auch den Pressevertretern die Gelegenheit bietet, zu kommen. Der Ort sollte
- Platz für 50+ Personen (weniger schmälert das Presseecho),
- die Möglichkeit zur ungestörten Versammlung,
- Bestuhlung und eine Beschallung bieten
- und möglichst Verkehrsfreundlich gelegen sein (sowohl für PKW-Reisende wie für NutzerInnen des ÖPNV).
Die Stadt, in der die Gründung stattfindet, ist rechtlich uninteressant, und somit nur von symbolischem Charakter bzw als Entgegenkommen gegenüber der Presse zu verstehen.Die Landeshauptstädte bieten sich hier an.
Als Gründungstag bietet sich ein Samstag oder Sonntag an, um möglichst viele Interessenten bzw Piraten Gelegenheit zu geben teilzunehmen. Der zeitliche Rahmen sollte so gesteckt werden, dass auch von weiter weg anreisende die Gelegenheit haben, am selben Tag noch nach Hause zurückkehren zu können. Es sollte mit einer Gesamtdauer von wenigen Stunden (zwei bis fünf; es waren sechs in Berlin) gerechnet werden.
Die Ankündigung der Gründung gegenüber Piraten und Interessierten einerseits (Website, informelle Treffen etc) und der Presse bzw anderen Organisationen (jeweils mit Pressemitteilung bzw passender Einladung) verlangt eine recht frühzeitige Festlegung. Vorstandskandidaten sollten sich bereits in der Frühphase bereiterklären bzw vorstellen (Wiki bzw. Forum) und dies auf der Gründungsversammlung selbst nochmals tun.
Die Bereitstellung von Anfahrtsbeschreibungen, Stimmzetteln, Vorlagen der Satzung und des Programms etc versteht sich von selbst.
Satzungsvorlage
Zur Vereinfachung der Erstellung einer Satzung für einen Landesverband wird im folgenden eine Vorlage erstellt von nanuk. Zur Erklärung sei gesagt, dass Dinge, die in der Bundessatzung geregelt sind, keiner Erwähnung in den Satzungen der Landesverbände bedürfen, und dass Dinge, die in der Bundessatzung eindeutig geregelt sind, nicht in einer Landessatzung abweichend geregelt sein können. Dies gilt nicht für die Gremien der Gebietsverbände, diese müssen nicht zwingend identisch zu den Bundesgremien konzipiert werden (z.B. nach Zahl der Vorstandsmitglieder).