Archiv:Antragsfabrik Bayern/Urabstimmungen

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80px Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Benjamin Stöcker.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.


Antrag

Änderungsantrag Nr.
S-18
Beantragt von
Benjamin Stöcker
Betrifft
Landesverband Bayern / §14
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt folgenden § in die Satzung einzufügen:

§ 14 Urabstimmungen

(X) Urabstimmung sind zur politischen Willensbekundung der Mitglieder im Landesverband Bayern zulässig. Die Abstimmungen müssen dabei demokratischen Grundsätzen entsprechen.

(X) Der Parteitag kann eine Urabstimmungskommission bestimmen. Ist keine Urabstimmungskommission bestimmt oder ist diese handlungsunfähig übernimmt der Vorstand die Aufgaben der Urabstimmungskommission.

(X) Die Urabstimmungskommission führt die Urabstimmungen im Landesverband Bayern im Sinne des Parteitages durch. Besondere Aufgabe der Kommission ist es bei den Abstimmungen auf möglichst neutrale und sachliche Formulierung zu achten.

(X) Die Ablehnung einer Urabstimmung durch die Kommission muss ausführlich begründet werden.

(X) Die Kommission besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Amtszeit eines gewählten Mitglieds endet

  • zum übernächsten ordentlichen Parteitag
  • bei dessen Rücktritt
  • bei dessen Austritt aus der Partei
  • auf Beschluss des Parteitages

beträgt jedoch nie mehr als zwei Jahre.

(X) Fällt die Anzahl der Mitglieder der Kommission unter drei, so gilt sie als nicht handlungsfähig.

(X) Die Kommission wählt einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte, gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu:

  1. Art und Weise sowie Häufigkeiten von Kommissionssitzungen
  2. Beurkundung beziehungsweise Veröffentlichung von Kommissionsbeschlüssen
  3. Beurkundung beziehungsweise Veröffentlichung von Urabstimmungsergebnissen
  4. Tätigkeitsgebiete und Kompetenzen der Einzelnen Kommissionsmitglieder
  5. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

(X) Jedes Kommissionsmitglied gibt dem Landesparteitag, einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser sollte zwei Wochen vor dem Landesparteitag veröffentlicht werden.

(X) Der Ablauf der Urabstimmungen wird in der Urabstimmungsordnung festgelegt. Diese wird durch den Parteitag beschlossen und ist nicht Teil der Satzung.


Sowie in den §9a an den Absatz 8 folgenden Satz anzuhängen:

"Der Vorstand erteilt die Zugangsberechtigungen der einzelnen Mitglieder zu Urabstimmungen."


Sowie in §9a an Absatz 6 folgende Worte hinter "des Landesparteitages" einzufügen:

", per Urabstimmung "


Sowie bei §11 Absatz 3 einfügen von " oder durch Urabstimmung bestimmt" hinter "Landesparteitag verabschiedet"

Begründung

Mit diesem Antrag gehen wir den ersten Schritt hin zu bindenden Urabstimmung. Diese sind durch den Antrag auch Online möglich. Der Vorstand wird durch die Verankerung in der Satzung dazu angeleitet das gewünschte System auch umzusetzen.

Prinzipiell würde mit dem Satzungsänderungsantrag sich auch LD umsetzen lassen. Das die Urabstimmungsordnung nicht gleich in den Satzungsrang gehievt wird, liegt daran, dass an ihr wahrscheinlich noch eine Zeit gefeilt werden muss. Da sonst keine Partei so etwas hat, kann man leider auf wenig Erfahrungswerte zurückgreifen.

Wie so eine Urabstimmungordnug aussehen kann habe ich ebenfalls umrissen. Diese wird allerdings natürlich als separater Antrag gestellt.

Die geänderte Satzung nach gewünschter Änderung (Auf Basis der aktuellen Satzung) habe ich ebenfalls online gestellt.

Im Allgemeinen bitte ich zu Bedenken, dass dieser Antrag Work in Progress ist. Wer also gleich sein Wohlwollen oder seine Ablehnung bekunden möchte, der sollte dabei bedenken, dass hier noch gearbeitet wird.

Über jeden Kommentar freue ich mich natürlich! Allerdings bitte im Kommentarbereich und nicht im Abstimmungsbereich. Da werde ich Kommentare einfach löschen, das ist nämlich ne Unart weil euch keiner sinnvoll antworten kann.

Ich habe in meinem Blog versucht den Antrag etwas zu erklären.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. June
  2. Korbinian
  3. Johannes Müller
  4. Trias
  5. Mark (Antragskommission Opf)
  6. Henri (Antragskommission Opf)
  7. Achim (Antragskommission Opf)
  8. Christian Vögl (Antragskommission Opf)
  9. Stefan Körner (Antragskommission Opf)
  10. Oliver (Antragskommission Opf)
  11. Alex (Antragskommission Opf) Vorbehaltlich 10% positives Beteiligungsquorum
  12. Thomas F
  13. Boris Turovskiy
  14. Twix 19:40, 16. Jan. 2010 (CET)
  15. Magnum
  16. Burnus
  17. Andreas Hölzl
  18. Michi
  19. Hippy
  20. ValiDOM
  21. Muhh 15:17, 6. Feb. 2010 (CET)
  22. Merl
  23. AndiPopp
  24. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Roland Köhler
  2. Ron
  3. Thomas-BY
  4. Dietmar Heindorf (in der derzeitigen Fassung: Die Kommission entscheidet, welche Anträge zur Abstimmung gestellt werden!!!) -- Das ist nicht wahr, und wir führen wegen jetzt hier in einer Zeile eine Diskussion, weil Dietmar darauf besteht, dass ein Abstimmungfeld ein Diskussionfeld zu sein hat.
  5. Haide F.S.
  6. Jens Kohnert Da wird wieder ein paar Hanseln die Ultimative Macht gegeben. NEIN!
  7. Aleks A

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Nerdicist
  2. Ninan
  3. Franz Rauchfuss
  4. icho40 21:34, 3. Apr. 2010 (CEST)
  5. Leo Wandersleb 02:55, 9. Apr. 2010 (CEST) Ohne konkrete Aussagen zur Form der Urabstimmung kann ich mich auf keine Seite schlagen. Viele haben große Probleme mit "namentlich", was das einzige ist, was für mich "online" in Frage kommt.

FAQ

  • F:Warum soll per Urabstimmung nur das Programm geändert werden können?
    • A:Bis zur Einsatzbereitschaft des ganzen sollten die Groben Arbeiten an unserer Satzung erledigt sein und es gilt ein Wahlprogramm auszuarbeiten. Hinzu kommt, das noch niemand Erfahrungen mit Online-Urabstimmunggsystemen hat. Wenn wir hier eine Lücke definieren und man mit dem System die Satzung ändern kann, dann kann sich die Urabstimmung selbst wichtiger machen. Ich denke wir sollten vorher Erfahrungen sammeln. Wir können das ja später erweitern ;)
  • F: Für was die Urabstimmungskommision?
    • A: Weil man in den Vorstand in der Regel keine Neutralen bzw. Moderierenden Personen wählt. Der Vorstand ist in der Regel Selbst programmatisch tätig und müsste über Neutralität seiner eigenen Anträge wachen. Irgendwie passt das nicht so ganz, imho.
  • F: Warum soll die Urabstimmungsordnung nicht Satzungsrang geniesen?
    • A: Damit man sie leichter feintunen kann. Ich denke wir brauchen etwas, bis sie perfekt ist. Deswegen wäre es besser, wenn man sie mit einfacher Mehrheit des Parteitages ändern kann.
  • F: Wieviele Mitglieder hat die Kommission per default? Wo wird das festgelegt? --Trias 18:06, 30. Dez. 2009 (CET)
    • A: Mindestens drei, aber beliebig viele. Festlegen kann es der Parteitag. Das ist ähnlich wie bei den Wahlhelfern, einfacher Parteitagsbeschluss langt. Benjamin Stöcker

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Einwände von Anthem

  • Erste Fragen, ohne genauer auf den Inhalt einzugehen: Die Amtszeit eines gewählten Mitglieds endet zum übernächsten ordentlichen Parteitag - warum nicht bis zum nächsten?, Rücktritt, Austritt - ok, Antrag von einem Zehntel - du hast bedacht dass du damit zur Abwahl weniger Stimmen brauchst als zur Wahl? auf Beschluss des Parteitages hmm, jedoch nie länger als zwei Jahre bis zum übernächsten ordentlichen Parteitag kann regelmäßig über 2 Jahre bedeuten. Eine Wiederwahl ist möglich. würd ich raustun. Dadurch implizierst du nämlich dass ein normaler Vorstand nicht wiedergewählt werden kann. Anthem
    • Das mit der Wiederwahl werd ich raustun. Habe es nur gemacht, weil durch das maximal 2 Jahre es vielleicht jemand falsch interpretiert. Warum zum Übernächsten? Warum nicht? also müssen wir die wirklich so häufig wählen wie den Vorstand, vor allem weil nicht die gesamte Kommission immer gewählt werden muss. An jedem Parteitag wird ein Teil wieder aufgefüllt, sozusagen. Übernächsten ordentlicher Parteitag sollte eigentlich nicht länger als 2 Jahre dauern, schließlich ist der jährlich. Das mit dem Zehntel, hmm das wären 250 Stimmen, warum sind das weniger als bei der Wahl? Das gleiche Zehntel darf auf jeden Fall einen Parteitag einberufen. Ich wollte einfach verhindern, dass Leute das müssen wenn sie mal einen AK erwischt haben, aber ich formuliere das gerne nach wünschen um. Benjamin Stöcker
  • Neuer Einwand (Schön dass ich mittlerweile eine eigene Überschrift habe :)): Ausdruck des Parteitagsvorbehalts ist auch dass die zwingenden Regelungen des §9 Abs 3-5 [PartG] nicht durch andersgeartete direktdemokratische Elemente ersetzt werden können. (..) Der allein hier mögliche direkte persönliche Austausch von Positionen in Rede und Gegenrede kann allenfalls durch andere, gleichwertige Möglichkeiten des binnendemokratischen Diskurses ersetzt werden. Weder Urabstimmungen ohne Versammlungscharakter noch gar Telefonkonferenzen, virtuelle Versammlungen oä sind adäquate Surrogate für eine tatsächliche Zusammenkunft. In diesem Sinne bestehen durchaus Bedenken gegen die umfassende Zulassung von Urabstimmungen auch über Satzung und Programme in §24 der Bundessatzung von Bündnis 90/Die Grünen. nach Kersten/Rixen §9 Rn 19. Damit keiner nachher sagen kann ich hätte es nicht vorher schon gesagt. Anthem 23:33, 28. Jan. 2010 (CET)
    Muss diese Jurasch**** immer sein, doa? Erstens trifft die Beschreibung nciht ganz. Wir wollen den Parteitag nämlich nicht ersetzen, sondern ergänzen. Das wird in anderen Parteien auch gemacht, durch den Vorstand oder den kleinen Parteitag. Ich will keinen kleinen Parteitag, damit die Partei im Notfall schnell Handlungsfähig ist, das sind Hinterzimmer. Und selbst wenn Urabstimmungen gegen das PartG verstoßen, wäre die Partei (im Gegensatz zur vermateildamten delegiertendingsbums) weiter Handlungsfähig. 5 Min langen um alle Urabstimmungen auf einem Parteitag nachträglich abzusegnen. Das langt bis wir den uns so verbissen bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt haben. Ich ziehe definitiv nicht zurück Wenn wir so etwas nicht machen und einführen verlieren wir sehr schnell die Daseinsberechtigung. Benjamin Stöcker
    For the record: Stimme dem vollumfänglich zu. Anthem 19:48, 29. Jan. 2010 (CET)

Instabile Urabstimmungskommission

  1. Die Urabstimmungskommission wird ziemlich schnell handlungsunfähig. Könnte uU auch zu politischen Zwecken missbraucht werden, wenn einem der Mitglieder eine Urabstimmung nicht passt und dann zurücktritt... --Trias 17:41, 30. Dez. 2009 (CET)
    Kommt drauf an, wie viele Mitglieder gewählt werden. Das entscheidet der Parteitag. ;) Benjamin Stöcker
    Finde ich nichts so toll. Stellen sich nur 3 auf, werden nur 3 gewählt,etc. damit wäre die Kommisssion von anfang an instabil. Ich wäre für 5 oder 6 anfängliche Mitglieder. Hat natürlich wiederum den Nachteil, dass es ein ziemlicher "Personalverbrauch" ist. --Trias 01:22, 31. Dez. 2009 (CET)
  2. auf Antrag von einem Zehntel der Mitglieder des Landesverbandes Finde ich nicht gut. Angenommener Fall: 20% der Piraten pro, 10% con, 10% "stürzen" ein Mitglied, Urabstimmungskommission handlungsunfähig. --Trias 17:44, 30. Dez. 2009 (CET)
    Da muss ich dir (und markus, der das auch schon bemängelt hat) recht geben. Habs rausgelöscht Benjamin Stöcker

Transparenzpflichten und andere Erweiterungen

  • Ich wünsche mir mehr Anforderungen an die Urabstimmungsordnung in der Satzung im Bezug auf Transparenz und Wahlgrundsätze ("Die Auszählung muss Mitgliedern offen stehen und die Wahl demokratischen Grundsätzen entsprechen"?), was durch die Urabstimmung beschlossen/artikuliert werden kann (Sonderparteitag?) [aktuell gehen nur einfache Beschlüsse] und den Kosten (trägt der LV?)[steht jetzt in der Ordnung, auch OK] --Trias 17:54, 30. Dez. 2009 (CET)

Übergangsklausel

  • Unter Umständen sollte eine Übergangsklausel beschlossen werden, damit wir die Urabstimmung erst einsetzen, wenn wir entsprechnede Tools haben. Ansonsten können 25 Piraten einen Brief unterschreiben und uns vor ziemlihc organisatorische Probleme stellen. --Trias 17:56, 30. Dez. 2009 (CET)
    • Wie kommst Du darauf? -- Roland Köhler 21:12, 30. Dez. 2009 (CET)
      • Bayern hat 2500 Mitglieder, ich traue dem LV eine Briefwahl organisatorisch, auch nach kosten, derzeit nicht zu. Ein Online-System wäre möglich.. --Trias 22:56, 30. Dez. 2009 (CET)
        Denke schon, dass das geht. Hier muss man halt die Kosten die Einzelnen tragen lassen. Wenn man seinen Wahlzettel Online zum selbstausdrucken bekommt und einschickt enstehen dem LV kosten für ein Postfach (15€ einmalig) und dann nur die (ehrenamtliche) Manpower zum Zählen und Tippen. Das wäre denk ich drin Benjamin Stöcker
        • 1% der Mitglieder ist derzeit für die Zulassung von SÄA in Diskussion. Damit ist aber noch keine SÄA beschlossen. Das können nur die Teilnehmer am LPT. -- Köhli 23:16, 30. Dez. 2009 (CET)
          • 1%? nein, ein pirat reicht. SAÄs können (theoretisch) auch ohne LPT beschlossen werden. --Trias 01:16, 31. Dez. 2009 (CET)

Urabstimmung?

  • Den Begriff Urabstimmung kenne ich nur aus dem Gewerkschaftsbereich. Warum langt Dir der LPT/Sonder-LPT nicht? -- Roland Köhler 22:33, 30. Dez. 2009 (CET)
    • Weil wir auf den Parteitagen über kurz oder lang ein Delegiertensystem haben werden. Außerdem hast du das Problem, das man einen Parteitag dann auch braucht (Kosten) um unstrittige Dinge schnell umzusetzen und zu beschließen. Warum Parteitag (Irgendwo Hinreisen, sprit kosten, zeitlich begrenzt, etc) wenn nicht umbedingt notwendig (geheime Wahl)? Benjamin Stöcker
    • Durch Urabstimmung kann mehr und öfter und mit weniger Hürden abgestimmt wird. --Trias 22:56, 30. Dez. 2009 (CET)
      • Wir wollen Liquid Democracy. Sollten wir nicht etwas abwarten? Und solange die Urabstimmungsordnung nicht definiert ist, möchte ich dem nicht zustimmen. -- Roland Köhler 23:16, 30. Dez. 2009 (CET)
        • Eine Urabstimmungsordnung liegt vor. Und das Wir LD wollen, muss erst noch bewiesen werden.Nur weil es bisher noch wenig gegenrede gibt, heißt das noch lange nicht das die Mehrheit das so sieht. Ich kenne zumindest keinen Parteitagsbeschluss dazu. Ich persönlich sehe LD kritisch, lasse mich aber gerne durch Praxis vom gegenteil überzeugen. Die Satzungsänderung ist auch LD kompatibel, meine vorgeschlagene Urabstimmungsordnung nicht, die ist allerdings mit einfacher Mehrheit am Parteitag änderbar. Benjamin Stöcker
          • Eine Urabstimmungsordnung liegt vor.: ist beantragt. Für mich EOT -- Roland Köhler
            • Macht es was, wenn ich dich gerade nicht verstehe? Wenn dir mein Vorschlag nicht gefällt, weil nicht LD spricht doch nichts dagegen, dass du einen Konkurenzentwurf machst, sogar mit LD. Die von mir beantragte Satzungsänderung ist LD kompatibel? Benjamin Stöcker

Wenn du nicht mehr weiter weißt, dann gründe einen Arbeitskreis Kommission

  • Ich sehe bei uns das Problem, dass leider keiner etwas entscheiden will/mag. Der BV lebt das gerade ganz toll vor. Wenn mal eine Entscheidung getroffen wurde, wird diese wieder zerredet/revidiert. Daher sehe ich vor allem die Notwendigkeit einen aktiven Vorstand zu haben, dessen politischer Geschäftsführer die Richtung aufzeigen sollte. Obwohl ich aus dem Schröder-Land Niedersachsen komme, stehe ich nicht für eine BASTA-Politik und der Vorstand hat genügend Möglichkeiten, die der LV BY auch gut nutzt, um die Basis abzufragen. Immer neue Kommissionen und AGs (ala "AG AGs") einzurichten, bringt aber eher Unzufriedenheit und fördert aus meiner Sicht das typische Verhalten eines Flamewar-Nerds im Internet: Ja nichts direkt (face2face) ausdiskutieren, sondern über MLs und anon-Abstimmungen. Daher bin ich gegen eine weitere Kommission, sondern sehe diese Aufgabe beim Vorstand bzw. bei dem Mitgliedern, die einen entsprechenden Antrag beim Vorstand stellen können. --Spreader 14:23, 5. Jan. 2010 (CET)
    • Und der Vorstand ist dann notorisch überfordert. Außerdem ist der nicht neutral, weil auch Vorstände nicht wegen ihrer Neutralität gewählt werden. Sorry, aber deine Kritik ist einfach weit hergeholt. Das nennt man arbeitsteilung. Das gerade der Politische Geschäftsführer hier eine Extrastellung hat, in dem er in den AGs (sofern wir denn mal welche haben) Arbeiten muss und dort eine Führung übernimmt ist klar. Aber er übernimmt auch nicht die Moderation an einem Parteittag sondern das macht ein Extra gewählter Sitzungsleiter. Warum das bei einer Urabstimmung anders sein soll, verstehe ich nicht. Wenn man der Argumentation wie du sie hinschreibst folgt, könnte man das Abstimmen über ein Programm gleich lassen und man lässt das einfach gleich vom Vorstand schreiben, absegnen und ignoriert alle Mitglieder. Die Mitglieder können doch die Urabstimmungen auch nicht durchführen, oder soll das dann jeder dürfen? Du hinterlässt mich grad mit extrem vielen ??? übern Kopf. Kurz gesagt Urabstimmungskommission bei Urabstimmung = Versammlungsleitung bei Parteitagen Benjamin Stöcker
      • Um dies noch einmal klar zu sagen: Ich bin für Urabstimmungen und Einbeziehung der Mitglieder, jedoch bin ich auch für eine klare Aufgabenzuordnung und noch eine Kommission bringt keinen zusätzlichen Benefit. Wenn eine Urabstimmung notwendig ist, dann kann der Vorstand diese Aufgabe ggf. auch delegieren. Ich bin aber gegen zusätzliche Ämter nur mal so pro-forma-halber. Wie sollten lieber aktiv den Vorstand unterstützen und dies auch einfordern und nicht Parallelorganisationen aufbauen. --Spreader 18:06, 5. Jan. 2010 (CET)
        • Dein Argument kam mei mir an, und ich persönlich denke du hast recht, mal guggen wie die anderen das so sehen. Benjamin Stöcker
        • Wie wäre es mit einem Losverfahren? Also X Bewerber bewerben sich um das "Amt" der U-kommission. Dann lost der Verstand 5 davon aus und wir haben die "Urabstimmungskommission". Imho fair und flexibel. Könnte dann aber kein Parteiorgan mehr sein, afaik, weil das ja gewählt werden muss. --Trias 16:13, 6. Jan. 2010 (CET)
    • Ich schmeiß hier mal das PartG §12 ein, dass wohl auch eher in die Richtung geht, dass eine Urabstimmungskommission von den Mitgliedern (Parteitag) gewählt werden sollte, weil es eine Organisatorische Aufgabe ist. Zumindest sobald die Kommission relevante organisatorische Entscheidungskompetenz hat Benjamin Stöcker
      • Nach studieren den Ipsen bin ich der Meinung, §12 ist hier nur bedingt zuständig, weil die dort erwähnten Parteiausschüsse größeren "Stil" haben. Gemeint ist damit so etwas wie der Parteirat bei den Grünen, oder die "Kleinen Parteitage" die bei anderen Parteien existieren. Sie dienen auch dazu, das man nicht alle 3 Monate einen Parteitag einberufen muss und dienen ähnlichen Zwecken wie die Urabstimmung (als ganzes) in diesem Entwurf. Benjamin Stöcker

Urabstimmungskommision darf nicht abhängig sein

Es ist unzulässig, die Kommission als "an die Beschlüsse des Parteitags gebunden" zu definieren. --- Stefan Körner 11:00, 10. Jan. 2010 (CET)

  • Das kann nicht sein, denn so wäre die Urabstimmungskommission komplett unabhängig und müsste sich weder an die Urabstimmungsordnung noch an die Satzung halten, den beides sind "Beschlüsse des Parteitages". Jeder ist an die Beschlüsse des Parteitages gebunden. Auch bei unserem Vorstand finden sich ähnliche Regelungen. "(6) Der Vorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages bzw. der Gründungsversammlung." Ich habe es hier fester gemacht, weil die Urabstimmungsordnung (noch) nicht Teil der Satzung ist. Sie ergo nichts weiter als der Beschluss des Parteitages.Liegt hier ein Missverständnis vor? Benjamin Stöcker

Formulierung der Frage

Die Urabstimmungskommission leitet die Urabstimmungen im Landesverband Bayern. Insbesondere formuliert sie die Abstimmungsfrage. --- Stefan Körner 11:00, 10. Jan. 2010 (CET)

  • würde das so nicht eine mitarbeit von Mitgliedern ausschließen. "Insbesondere befindet sie über die Formulierung der Abstimmung" ist besser, und verdeutlicht das Andere sie Formulieren sollen, die Kommission aber diese dann Ablehnen kann, mit Begründung. So war es zumindest von mir gedacht, wäre das io? Benjamin Stöcker

Machtbefugnis der Kommission

Ich bin nicht bereit, eine _weitere_ Kommission zu etablieren, die dann auch noch so weitreichende Befugnisse hat, zu entscheiden, welche Anträge zur Urabstimmung durchgelassen werden. Das ist ja fast ein Delegiertensystem für Urabstimmungen. --Spreader 12:42, 17. Jan. 2010 (CET)

Ersten kann sie dies nur für "Urabstimmungentscheid" (Vorstufe) und zweitens hat sie hier kein Freies Mandat: Sie kann nur Ablehnen, wenn die Sache nicht Neutral Formuliert ist. Gefällt dies dem Antragsteller nicht, so entscheidet (Wie in allen anderen Streitfällen auch) das Schiedsgericht. Ähnliche Überprüfungen gibt es auch bei Volksbegehren. Kannst du mir sagen, in wie weit du begründest, dass sie "einfach so" Anträge ablehnen kann? Benjamin Stöcker
Weil es weiterer innerparteilicher Aufwand ist und wir damit nicht einen Schritt im Themenbereich weiterkommen, aber Ressourcen binden! Wenn schon eine solche Kommission, dann doch nur zu "Auszählungszwecken" als "ständige Wahlkommission" (aber auch hier werden wir auf einen PT weiter über Kommissionen abstimmen, statt inhaltlich zu arbeiten.--Spreader 12:56, 17. Jan. 2010 (CET)
Das ganze soll ja druck vom Parteitag nehmen. Soll dann jeder in das Urabstimmungsystem einfach mal seinen Vorschlag so eintragen? Dann hast du bald so eine Antragsflut, vor allem mit 2tausend Revisionen, dass das Urabstimmungstool dann ein Entwicklungstool für Anträge verkommt. Vor allem hast du dann Abstimmungen wie: "Es wird beantragt, dass sich der Vorstand für ein fairen und wunderschönen Mindestlohn einzusetzen". Du hättest nur Tendenziöse suggestiv Abstimmungen. Oder wie würdest du die Filtern? Benjamin Stöcker
Tja, wenn man es nicht versucht, dann wird man es wohl nicht feststellen. Aber bisher sind zu den Parteitagen auch keine solchen "allgemeinen" Anträge eingereicht worden. Warum sollte dies jetzt bei den Urabstimmungen der Fall sein? Weil man sich hinter dem Rechner verstecken kann? Dann sollten eben klare Vorgaben definiert werden, wie ein Antrag eingereicht werden kann, z.B. Antragsteller muss Klarnamen und Mitgliedsnummer angeben oder Antragsteller dürfen nur 1 Antrag pro Monat/Halbjahr/Jahr einreichen usw. Für eine solche administrative Tätigkeit brauche ich IMHO keine Kommission!--Spreader 16:37, 19. Jan. 2010 (CET)
Dann plädiere dafür, dass der Parteitag keine Wählt. Schließlich besteht hierzu keine Pflicht. Ben
... und auf jedes Thema muss der Ben doch das letzte Wort haben, egal ob es nun Sinn macht oder nicht :)--Spreader 22:41, 19. Jan. 2010 (CET)

Urabstimmung für Programmatik unnötig

  • Verstehe ich das richtig: die Urabstimmungen sollen "zur politischen Willensbekundung der Mitglieder im Landesverband Bayern" genutzt werden - aber nicht zu Entscheidungen, die sonst nur der LPT treffen kann? (Satzungsänderungen etc.) Wenn ja, sehe ich das als alter Pragmatiker als überflüssig an. Wir können genauso Umfragen machen (wie die Mitgliederbefragung). Aufgrund dessen gibt es dann einen Vorstands-Beschluss. Fertig? So zumindest machen es andere "basisdemkratisch" organisierte Parteien. Ich hätte sogar große Lust das demnächst an einem noch zu findenden Thema aus zu probieren. ValiDOM
    • Falsch, per Urabstimmung sollen sonstige Anträge und Programmanträge möglich sein (Analog LPT). Satzungsänderungen in Zukunft hoffe ich, allerdings erst im Schritt 2. Dazu will ich erst Erfahrungen sammeln, und ggf. Lücken im System stopfen. Ansonsten kann einer sich der Partei über Urabstimmung ermächtigen. Der Vorstand kann zur Zeit nicht über das Programm entscheiden, zumindest nach unserer Satzung. Benjamin Stöcker
      • Ja ok für Programme oder deren Änderungen. Für Einzelthemen aber IMHO weniger, da reicht ein Vorstandsbeschluss. Z.b. könnten wir, mal hypothetisch, eine Umfrage bzgl. Rauchverbots-Volksbegehren-Gesetzesentwurf machen und darauf hin uns öffentlich zum Thema äußern. ValiDOM
        • Ja nach Gesetz, bzw. deren Interpretation langt das. Nach unserer Satzung wird das schon schwieriger, denn danach sollte der Vorstand nur im Sinne des Parteitages handeln. Nur was spricht dagegen, wenn genügend Zeit ist, eine Urabstimmung zu machen zum Thema? Warum eine Unverbindliche Umfrage, wenn man sie auch gleich Verbindlich machen kann? In dem Fall wäre es ein Sonstiger Antrag (wenn nicht ins Programm) und den könnte der Vorstand, nach meiner Urabstimmungsordnung, in 2 Wochen erhalten. Werden die Qouten nicht erreicht, ist es eine Unverbindliche Befragung. Anderes Beispiel: Koalitionsvertrag. Könnte man auch per Urabstimmung absegnen lassen, dann muss man nicht einen Parteitag dafür einberufen.
        Andere Partein haben für sowas "kleine Parteitage" oder den "Parteirat". Was diese Organe in diesen Parteien übernehmen, könnte bei uns per Urabstimmung laufen. Dazu kommt eben noch Änderung an Programm und später Satzung. Jetzt mal ehrlich: Warum zum Parteitag treffen (KOSTEN!) wenn wir nicht geheim wählen müssen? Benjamin Stöcker
        • ok, gut - überzeugt :) Aber nur, wenn Urabstimmungen ohne riesigen administrativen Aufwand laufen. Damit meine ich: Briefe zählen ist nicht. ValiDOM

gegen Wahlcomputer, aber online-Urabstimmungen die Türen öffnen????

Wenn die PP in irgendeiner Gliederung geheime Onlineabstimmungen einführt, trete ich aus und werde alles tun, dass mir viele folgen, die das Problem dahinter verstanden haben. Ich kann nur kopfschüttelnd feststellen, dass hier tatsächlich die Mehrheit sich DAFÜR ausspricht. Anders sieht es bei namentlichen Abstimmungen aus. Diese können gerne online geschehen. -- Leo Wandersleb 23:45, 7. Apr. 2010 (CEST)

Ich hoffe dir ist bewusst, das es hier nicht um geheime Onlineabstimmung geht, diese Abstimmung ist NICHT geheim! Benjamin Stöcker
"Der Ablauf der Urabstimmungen wird in der Urabstimmungsordnung festgelegt. Diese wird durch den Parteitag beschlossen und ist nicht Teil der Satzung." ... Ok, das heißt, wir werden kaum an diesem Parteitag Urabstimmungen einführen können. Weiß auch nicht. Hab das wohl nur aus den Kommentaren rausgelesen ... was ich grad auch nicht mehr nachvollziehen kann. Das mit dem "namentlich" könnte ja auch konkret wo stehen. --Leo Wandersleb 02:53, 9. Apr. 2010 (CEST)
Ich habe eine Urabstimmungsordnung zur Abstimmung vorgelegt. Es wird auch nicht namentlich abgestimmt sondern Anonymisiert. Der Vorstand hat allerdings 3 Monate lang Daten wer wie abgestimmt hat. Les dir mal die Urabstimmungsordnung mal durch: http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik_Bayern/Urabstimmungsordnung_I :) Benjamin Stöcker