Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Die Satzungskommission darf die Satzung bei Rechtschreib- und Grammatikfehlern korrigieren

80px Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Buccaneerps.

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Sonstiger Antrag Nr.
Z019
Beantragt von
Buccaneerps
Titel
Die Satzungskommission darf die Satzung bei Rechtschreib- und Grammatikfehlern korrigieren
Antrag

Es wird beantragt, daß Rechtschreib- und Grammatikfehler in der Satzung sowie der Wahl- und Geschäftsordnung jederzeit durch die Bundessatzungskommission korrigiert werden können . Die Änderungen sind sofort zu veröffentlichen und zu dokumentieren. Änderungen dürfen unter keinen Umständen sinn- oder inhaltsentstellend sein.

Begründung

Wir machen uns allmählich lächerlich, daß wir für Rechtschreibfehler einen Satzungsänderungsantrag stellen müssen, der unter Umständen nach vorher angenommenen Anträgen obsolet wird, da der Wortlaut geändert wurde, der Fehler an anderer Stelle aber immer noch vorhanden ist.

Rechtschreib- und Grammatikfehler sind übrigens eindeutig und können von jedem Deutschlehrer erklärt und korrigiert werden, ohne eine inhaltliche Änderung durchzuführen.



<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Buccaneerps|Buccaneerps“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt, daß Rechtschreib- und Grammatikfehler in der Satzung sowie der Wahl- und Geschäftsordnung jederzeit durch die Bundessatzungskommission korrigiert werden können . Die Änderungen sind sofort zu veröffentlichen und zu dokumentieren. Änderungen dürfen unter keinen Umständen sinn- oder inhaltsentstellend sein.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Wir machen uns allmählich lächerlich, daß wir für Rechtschreibfehler einen Satzungsänderungsantrag stellen müssen, der unter Umständen nach vorher angenommenen Anträgen obsolet wird, da der Wortlaut geändert wurde, der Fehler an anderer Stelle aber immer noch vorhanden ist.Rechtschreib- und Grammatikfehler sind übrigens eindeutig und können von jedem Deutschlehrer erklärt und korrigiert werden, ohne eine inhaltliche Änderung durchzuführen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Buccaneerps 22:42, 12. Apr. 2010 (CEST)
  2. Andreas Heimann Sehr sinnvoll.
  3. MichaelG 23:58, 12. Apr. 2010 (CEST)
  4. Jonathan Gruner
  5. Christoph B. 13:58, 13. Apr. 2010 (CEST)
  6. Santa-c 14:13, 13. Apr. 2010 (CEST)
  7. ElTres 14:25, 13. Apr. 2010 (CEST)
  8. Ingo Goe
  9. Jens Bannmann 17:50, 15. Apr. 2010 (CEST)
  10. Matthias Geining 01:08, 16. Apr. 2010 (CEST)
  11. Georg v. Boroviczeny: richtig! nebenbei: ist eine derartige (sinnvolle) Korrektur überhaupt eine Satzungsänderung?
  12. HKLS 18:17, 17. Apr. 2010 (CEST)
  13. Hans Immanuel
  14. Thomas-BY
  15. Jorges 02:44, 19. Apr. 2010 (CEST)
  16. Fenriz 08:57, 21. Apr. 2010 (CEST)
  17. Sebastian Pochert Ganz wichtiger Antrag!
  18. Jan
  19. Aleks_A 01.05.2010
  20. Hope74 02:06, 3. Mai 2010 (CEST)
  21. Mtu
  22. Deuterium
  23. Attachment 20:30, 5. Mai 2010 (CEST) Wenn es verschiedene korrekte Kommasetzungen mit unterschiedlicher inhaltlicher Bedeutung gibt, handelt es sich per Definition nicht um die Korrektur eines Fehlers, sondern um eine inhaltliche Entstellung, wenn die Kommasetzung entsprechend geändert wird. Genau das schließt der Antrag expressis verbis aus. Kein Hinderungsgrund hier.
  24. Magnum
  25. Rainer Sonnabend
  26. Fridtjof 17:26, 12. Mai 2010 (CEST)
  27. Grabsteinschubser
  28. DeBaernd 20:18, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Alexander Bock
  2. Andena 11:24, 14. Apr. 2010 (CEST) Satzungsänderungen nur durch Mitgliederbeschluss
  3. Trias schaltet doch einfach das Hirn ein beim SÄA stellen.
  4. Tessarakt 23:16, 16. Apr. 2010 (CEST)
  5. Bragi (Ich schließe mich der Argumentation von Alexander Bock an. Es gibt Kommas die den Sinn ändern!)
  6. Jonas M. Anderungen an der Satzung nur auf Grund der Satzung! Als sonstiger Antrag ist das so nicht möglich.
  7. Dark 08:30, 30. Apr. 2010 (CEST) Klare Abgrenzung zwischen Inhalt und Rechtschreibung/Grammatik nicht möglich. Rechtschreib- und Grammatikfehler müssen nicht kurzfristig korrigierbar sein.
  8. RicoB CB 07:08, 2. Mai 2010 (CEST)
  9. Silvan 10:22, 3. Mai 2010 (CEST) Wer entscheidet was den Sinn verändert etc?
  10. Unglow (Wer ist denn die Bundessatzungskommission?)
  11. Salorta
  12. Sven423 10:05, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Käptn Blaubär Gefährlich: Bei "Er will, sie nicht." ändert es den Sinn, wenn man das Komma weglässt.
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Da es nach meinen Recherchen wohl nicht möglich ist, so die Satzung zu ändern, habe ich daraus einen Satzungsänderungsantrag (Antragsfabrik/Redaktionelle_Änderungen_an_der_Satzung) gemacht, der m.E. zustimmungswürdig sein könnte --Buccaneerps 01:32, 16. Apr. 2010 (CEST)

D.h. Du ziehst diesen Antrag zurück?

Korrekturen nicht immer eindeutig

Der oberste Gerichtshof der USA musste entscheiden, was ein Komma in der Verfassung zu bedeuten hat. Solche Dinge sind nicht eindeutig. Sie müssen vor Antragsstellung korrigiert werden, das kann die Kommission auch ohne diese Änderung tun bzw. dem Antragsteller zutragen. --Alexander Bock 21:25, 13. Apr. 2010 (CEST)

Argument 2

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