Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Ablehnung von nichttödlichen Waffen bei Polizei, Polizeiorganen und Sicherheitsdiensten

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den Bundesverband von Andreas Witte.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
TE084
Beantragt von
Andreas Witte
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Demokratieerhalt, Freiheit statt Angst, Polizeiarbeit statt Polizeigewalt, Folter,
Schlagworte Contra
"lieber getazert wie erschossen"
Beantragte Änderungen

Der Parteitag möge beschließen folgenden Punkt in das Parteiprogram aufzunehmen:

Der Einsatz von neuen nicht tötenden Waffen (Elektroschocker, Reizgase, Laser, Lichteffekte, Schallkanonen, etc.) die auf Distanzen von über einen Meter wirksam eingesetzt werden können ist bei Polizei (Bundes-, Landes-, örtlichen Polizeigruppen, Verkehrspolizei, Zoll, Bahnpolizei, Grenzschutz und polizeiverwandten Spezialeinheiten bei Einsätzen im In- und Ausland) und privaten Sicherheitsdiensten abzulehnen. Eine Erprobung im Einsatz als erster Schritt zu Ihrer Einführung ist ebenfalls abzulehnen. .

Begründung

Senkung der Hemmschwelle zum Waffen(miss / ge)brauch

Schaut Euch einfach mal zur Einführung folgendes Video an: http://www.youtube.com/watch?v=A9GGzMkOF5o So kann eine Situation "Verkehrskontrolle" eskalieren - und der hört nicht mal auf zu tasern während er spricht...
Durch das Ersetzen von Schusswaffen durch sogenannte nicht-tödliche Waffen sinkt die Hemmschwelle zu deren Einsatz extrem. Der Finger am Auslöser, so zeigen es die Erfahrungen aus den USA, sitzt außerordentlich locker, so dass man in einigen Polizeirevieren schon dazu übergeht, erstmal grundsätzlich diese Waffen zum Einsatz zu bringen und nachher zu prüfen, ob die Person gefährlich gewesen wäre. Zwar sind wir in Deutschland noch ein Stück weit davon entfernt, jedoch ist eine Erprobung dieser Waffen im Einsatz ein erster Schritt, diese einzuführen. Sind diese Waffen im Polizeieinsatz erstmal etabliert, werden wie bei einer Zensur des Internets weitere Begehrlichkeiten aufkommen. Deswegen wehret den Anfängen.

Einsatz gegen Menschenmassen / Gefährdung der Demonstration als Mittel der politischen Willensäußerung

Zudem lassen sich diese Systeme auch gegen Massen zum Beispiel auf Demonstrationen einsetzen. Anstatt die gewalttätigen Störer aus dem Demonstrationskörper zu entfernen, wird sich die Polizei darauf beschränken, die Demonstration mit Schallkanonen, Blendung, Tasernetzen, die bis zu 30 Demonstranten auf einen Schlag "abtransportfähig" machen, beim geringsten Anzeichen von Gewalt zu beenden. Die Demonstration als Willensäußerung und Bestandteil der demokratisch-freiheitlichen Gesellschaftsordnung kann so durch ein paar Randalierer (oder Provokateure, Anm. danebod) und der Reaktion der Polizeikräfte mit nichttödlichen Waffen in den Demonstrationszug hinein nachhaltig gefährdet werden. Demonstrationsformen, wie der friedlich-passive Widerstand durch Sitzen, Liegen, Anketten etc. werden ebenfalls als letzte Möglichkeit, auf Missstände durch entsprechende Aktionen aufmerksam zu machen, nachhaltig gefährdet, da die neuen nichttödlichen Waffen mobiler sind als Wasserwerfer und die damit verbundene Logistik, zudem können diese in Gebäuden eingesetzt werden.

medizinische Verträglichkeit

Nicht alle Menschen sind gleich. Somit auch nicht die Auswirkungen von Elektroschocks, Reizgasen, Blendungen, etc.. Taser als Hersteller von kleinen mobilen Elektroschockern legt zwar Wert darauf, dass im Zusammenhang mit dem Einsatz ihrer Produkte noch kein Tod nachgewiesen werden konnte, jedoch gibt es erste Patienten, die ins Koma getasert wurden oder mit sehr schwerwiegenden bleibenden Folgen dieser Geräte zu kämpfen haben. In Verbindung mit der Senkung der Hemmschwelle werden diese Waffen gegen jede Personengruppe angewendet - egal ob Kind (6) oder Rentner (82). Eine Untersuchung, hat zudem ergeben, nachdem man Schweine erst in Stress versetzte und dann taserte, hatten diese teilweise, aber reproduzierbar Kammerflimmern. Da das menschliche Nervensystem ähnlich funktioniert ist dieses Risiko nicht auszuschließen.

Bei Gas gilt das, wie die Auflösung der Besetztung der Moskauer Oper durch Tschetschenen zeigt, ganz grundsätzlich.

Nachtrag: Todesfälle gab es in den Zusammenhängen von Psychopharmaka und Taser. In polizeinahen Kreisen wird vom "Excited Delirium Syndrome" kurz ExDS gesprochen. Das ExDS ist keine von der WHO anerkanne Krankheit. Links zu dokumentierten Todesfällen findet man im Wikipedia.

Folter

Auch das UN-Kommitee gegen Folter hat sich gegen diese Art der Waffen ausgeprochen. Nachlesen: engl.: The Daily Telegraph

weitere Quellen

auf jeden Fall Empfehlenswert ist die Doku von hitec (3sat): "In nicht tödlicher Mission: Amerikas neue Waffen"






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Awitte 02:04, 16. Apr. 2010 (CEST)
  2. Zam
  3. -- Danebod 09:08, 18. Apr. 2010 (CEST)
  4. Twix
  5. icho40
  6. Ans 21:23, 18. Apr. 2010 (CEST)
  7. Spearmind 14:29, 19. Apr. 2010 (CEST)
  8. Cowboy 01:04, 21. Apr. 2010 (CEST)
  9. enni
  10. Deuterium
  11. Kai Orak
  12. Aleks_A 01.05.2010
  13. MichaelG 21:26, 3. Mai 2010 (CEST)
  14. Monarch 09:20, 5. Mai 2010 (CEST)
  15. Magnum
  16. DeBaernd 12:41, 13. Mai 2010 (CEST)
  17. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Trias
  2. Nico.Ecke - Das Verbot der Waffen löst das Problem nicht. Eine Sensibilisierung, daß auch Elektroschocks Körperverletzung sind, halte ich da für viel sinnvoller.
  3. DanielSan
  4. Hans Immanuel
  5. Wolfgang Dudda
  6. Rainer Sonnabend
  7. CEdge sehr gutes Thema, gehört aber imo ins Wahlprogramm
  8. Sebastian Pochert
  9. Christian
  10. RicoB CB 22:00, 1. Mai 2010 (CEST) Sorry, aber 1. nach reiflicher Überlegung wohl eher etwas für ein Wahlprogramm und 2. meiner Meinung nach stilistische Mängel (zum Beispiel zu viele Aufzählungen in Klammern; "Ihrer" wird klein geschrieben; ". ." -> Zwei Punkte am Antragsende)
  11. Haide F.S. aufgrund der Form
  12. Unglow
  13. Alu höchstens wahlprogrammtauglich
  14. Retep 11:35, 12. Mai 2010 Verbot tödlicher Waffen im Normaleinsatz wäre sinnvoller; "Verbot elektronischer Waffen" wäre evtl. zustimmbar
  15. Action_Boo Wahlprogramm...
  16. ringwraith

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Andena 23:34, 19. Apr. 2010 (CEST) Nicht die Waffen, sondern die geringere Hemmschwelle zur Anwendung ist das Problem
  2. MrHan
  3. HKLS 20:58, 22. Apr. 2010 (CEST)
  4. Salorta
  5. icehawk Finde den Antrag gut, ist aber eher fürs Wahlprogramm geeignet, andererseits geht er noch nicht unmissverständlich aus einem anderen Teil unseres Grundsatzprogrammes hervor
  6. zero-udo

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Wenn wir das so beschließen, haben wir dann die ganzen [Bearbeiten] und ↑ im Programm stehen? Twix

Nein :) --Trias 14:08, 16. Apr. 2010 (CEST)
Die Begründung ist nicht Teil des Antrags! Datenritter 20:58, 16. Apr. 2010 (CEST)

Argument 2

Das Hemmschwellen-Argument wird durch die Erfahrung mit der Einführung der Chemischen Keule in den 1970ern unterstützt. Die sollte in Situationen eingesetzt werden, wo der Schlagstock nicht mehr ausreichte aber Schusswaffeneinsatz vermieden werden sollte. Der erste Einsatz war dann auf einer Demonstration von Müttern und (Klein-)kindern für einen Abenteuerspielplatz. Mütter und Kinder wuren von allen Seiten massiv besprüht. Naja, Schusswaffeneinsatz wäre vielleicht wirklich nicht so gut gekommen, waren ja Deutsche und keine Afghanen... --Danebod 09:08, 18. Apr. 2010 (CEST)
Wieso werden hier Argumente gelöscht?? Und warum verschwinden Benutzer aus den Pro- und Contra-Listen?? --Bruno

==

kein grundsatzthema, keine passende Formulierung und ich bin gegen ein pauschales Verbot (von weniger tödlichen Waffen im Vergleich zu tödlichereren), solange man nicht Polizisten alle Waffen verbietet. (was nett wäre, aber vermutlich illusorisch) --Trias

ich wollte den ja noch umformulieren war aber nen Tag hinter der einreichfrisst... Ich hoffe am BPT geht das noch. --Awitte 12:15, 25. Apr. 2010 (CEST)