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Anträge

Ahoi, _bitte_ um Hilfe und Unterstützung, hoffe dabei auf positive Reaktion. Fakten: Erarbeite als Mitglied der AG Bibliothek, gerade eine Sammlung von Links zu den Gesetzestexten. Da diese im Bereich Gesetze der Bundesrepublik (BRD) zu gro0 wird, möchte ich hier sinnvoll teilen, in diesem Fall auf 2 Seiten. Wie bzw Wo? Deshalb Frage ich hier: Gibt es zu den Themengebiet inerhalb des rechtes eine Sortierung, wonach die Gesetze sortiert werden? Beispiel:

  • Arbeitsgesetze
  • Sozialgesetze
  • Umwelt
  • Verbraucher
  • Verteidigung
  • Piratengesetze ... o. ä. :-)) oder erfolgt die Sortierung einfach nach A-B-C.

Danke! Um Antwort auf Diskussion Site AG Bibliothek o. Bibliothek wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland -- Wiskyhotel 17:24, 31. Mai 2010 (CEST)


Ahoi Wiskyhotel,

zunächst entschuldige bitte für die Verzögerung. Deine Anfrage ist irgendwie untergegangen. Grundsätzliche Bitte: Bei Anfragen bitte die ML der AG benutzen.

Zu Deiner Frage: Ich halte es für sinnvoll, eine Sortierung nach Rechtsgebieten vorzunehmen. Das Problem ist einfach, dass es kaum "offizielle" Gruppen gibt.

Im großen und ganzen existieren drei Gebiete: Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht. Diese wiederum werden dann immer weiter unterteilt, wobei aber der Fantasie des Bearbeiters keine geregelten Grenzen gesetzt sind.

Ich schlage vor, Du unterteilst analog den Aufteilungen innerhalb der Justiz. Es gibt verschiedene Rechtswege, also eigenständige Gerichte. Dort gibt es wiederum spezialisierte Abteilungen. Das könnte als Orientierung helfen.

Das Zivilrecht unterteilt sich dabei in das Arbeitsrecht (Arbeitsgerichte) und das allg. Zivilrecht (Amts- und Landgerichte). Bei letzterem gibt es neben den allgemeinen Abteilungen noch die Kammern für Handelssachen, die sich mit allem rund ums Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG etc.) beschäftigen.

Beim Strafrecht macht eine Unterteilung wenig Sinn. Es gibt nur das StGB als reine strafrechtliche Normensammlung. Alle übrigen Normen sind quer durch diverse Gesetze verteilt (AO, GmbHG, AktG, StVG und und und).

Im Bereich öffentliches Recht gibt es die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da es dort aber die mit weitem Abstand meisten Gesetze gibt, finden sich unüberschaubar viele weitere Unterteilungen, vor allem bei den Verwaltungsgesetzen. Da ich in dem Bereich aber nicht so zu Hause bin, solltest Du Dich am besten mal bei der AG Recht melden, oder auf deren Seite mal nachschauen, wer Verwaltungsrechtler ist.

Ich hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter.

Manolo 10:12, 22. Jun. 2010 (CEST)