Benutzer:TurBor/Anträge/Antragskonzept/LV Bayern

Das Konzept ist explizit auch für die nächsten Landesparteitage in Bayern bestimmt. Dabei sind einige Unterschiede im Vergleich zum Bundesprogramm zu beachten:

  • Gemäß Satzung hat der Landesverband kein eigenes Grundsatzprogramm. Dazu ist für den LPT 12.1 ein Änderungsantrag eingereicht, ob er angenommen wird, ist aber ungewiss. Somit ist für diesen Landesparteitag die Einreichung von Grundsatzprogrammanträgen nur unter Vorbehalt möglich. Zudem werde ich für den Fall, dass der Satzungsänderungsantrag angenommen wird, das bestehende Bundesprogramm modular zur Abstimmung stellen. Das ist problemlos im Rahmen des Antragskonzepts möglich (sollten zu einzelnen Abschnitten konkurrierende oder weitergehende Anträge eingereicht werden, erfolgt eine Zusammenfassung zu Antragsblöcken), es ist aber wünschenswert, diese Anträge an den Anfang der Reihenfolge zu stellen.
  • Das "Programmentwicklungskonzept" sieht einen etwas anderen Arbeitsablauf vor; so sollten Wahlprogrammanträge stets zuerst als Positionspapiere eingereicht und beschlossen werden, eine Zusammenführung in einem Antragsblock würde dem Ansatz widersprechen. Da das Programmentwicklungskonzept aber seit seiner Einführung im September 2010 eine leerstehende Hülle ist, sollte es entsprechend wenig Beachtung finden.
  • In Bayern wird die Antragsfabrik anstelle des Antragsportals verwendet. Die beschriebenen Änderungen (zweiseitige Verlinkung von konkurrierenden und komplementären Anträgen, Einführung von Tags) müssten also für die Antragsfabrik angepasst werden - alternativ könnten wir auch den Antragsportal forken;)