Archiv:Allgäu-Bodensee/Kreisparteitag2013o1/SÄA/Antrag2

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter sonstiger Antrag  von Bernd G. Wenzel 07.06.2013 16:11.

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Sonstiger Antrag Nr.
SÄA-02
Beantragt von
Bernd G. Wenzel 07.06.2013 16:11
Titel
Verlängerung der Amtszeit des Vorstands
Antrag

Der Kreisparteitag möge beschließen folgende Satzungsänderung an entsprechender Stelle aufzunehmen:


"=== § 4 - Der Vorstand ===


(1) Dem Vorstand gehören mindestens 3 Mitglieder an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und


ein Schatzmeister.


(2) Der Vorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des


Kreisparteitages bzw. der Gründungsversammlung.


(3) Der Vorstand kann durch den Kreisparteitag durch eine beliebige Anzahl von Beisitzern erweitert werden.


Dazu wird nach Aufstellung einer Kandidatenliste durch Approval-Vote ein Wahlgang über alle Kandidaten


durchgeführt. Als Beisitzer gewählt ist, wer in diesem Wahlgang die Zustimmung von mehr als der Hälfte der


gültigen abgegebenen Stimmen erhält.


(4) Die Mitglieder des Kreisvorstands werden vom Kreisparteitag für eine Amtsdauer von 24 Monaten gewählt.


Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstands im Amt. Ist ein Vorstandsamt durch Rücktritt oder


eine geheim abzustimmende Abwahl unbesetzt, so kann dieses vom Kreisparteitag durch Nachwahl neu besetzt


werden. Die Amtszeit eines nachgewählten Vorstandsmitgliedes endet spätestens mit der Neuwahl des Vorstandes.


(5) Der Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der


Beschlüsse der Parteiorgane. Näheres regelt die Geschäftsordnung.


(6) Der Vorstand haftet nur für nachgewiesenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.



(7) Der Vorstand tagt in regelmäßigem Abstand, mindestens aber einmal im Quartal physisch. Eine


Vorstandssitzung wird vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom Stellvertreter, nach Bedarf oder auf


Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes mit einer Frist von mind. 8 Kalendertagen unter


Angabe der Tagesordnungspunkte, des Tagungsortes und der Uhrzeit einberufen. Bei außergewöhnlichen Anlässen


kann die Einberufung auch kurzfristig erfolgen.


(8) Auf schriftlichen Antrag eines Zehntels der Mitglieder des Kreisverbandes der Piratenpartei hat der Vorstand


zusammenzutreten und sich mit den im Antrag genannten Fragestellungen zu befassen.


(9) Jede ordnungsgemäß einberufene Vorstandssitzung, in der eine einfache Mehrheit seiner Mitglieder anwesend


ist, ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.


(10) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst mindestens


Regelungen zu:


1. Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff, Schutz und Sicherung


2. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder


3. Dokumentation der Sitzungen und Beschlüsse


4. virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen


5. Art und Weise der Bekanntgabe von Vorstandssitzungen und deren Beschlüsse


6. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts


7. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes


8. Regelungen zur Zeichnungsberechtigung


(11) Die Führung der Kreisgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.


(12) Der Vorstand liefert zum Kreisparteitag einen mündlichen Tätigkeitsbericht ab, welcher auch in


schriftlicher Form den Mitgliedern und der Öffentlichkeit zeitnah zugänglich gemacht wird. Dieser umfasst


alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt


werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Kreisverband


(Kreisparteitag oder der neue Vorstand) gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied


zurück, hat dieses innerhalb von 30 Tagen einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.


(13) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine


Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig,


wenn er aus weniger als 3 Mitgliedern besteht oder er seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann oder wenn er


sich selbst für handlungsunfähig erklärt. Ist eine der genannten Möglichkeiten für eine Handlungsunfähigkeit


eingetreten, ist unverzüglich vom verbleibenden Vorstand ein Kreisparteitag mit Vorstandswahlen einzuberufen.


Fehlende Vorstandsmitglieder können vom restlichen Vorstand durch jeweils einen kommissarischen Vertreter


erneut besetzt werden, jedoch nur, wenn der Vorstand aus weniger als 3 Mitgliedern besteht oder kein


Schatzmeister dem Vorstand angehört oder wenn dies nötig ist, um den Kreisparteitag mit Vorstandswahlen


einzuberufen. Die kommissarische Vertretung endet mit der Entlassung durch den Kreisparteitag. Dem


verbleibendem Vorstand und den eventuell berufenen kommissarischen Vertretern ist es freigestellt, einen


außerordentlichen oder einen vorgezogenen ordentliche Kreisparteitag mit Vorstandswahlen einzuberufen, zu der


auch Anträge und Beschlussvorlagen mit satzungsgemäßer Frist eingereicht werden können.


(14) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt


der Bezirksvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm unverzüglich einberufener außerordentlicher


Kreisparteitag einen neuen Vorstand gewählt hat."

Argumente Pro

Argument 1

Effiziente Vorstandsarbeit braucht ein Mindestmaß an Kontinuität. Ein neuer komplett neuer Vorstand braucht


andererseits mindestens 4 Monate, um arbeitsfähig zu werden. Aus diesem Grund ist die Verlängerung der


Amtsdauer unerlässlich.


Argument 2

Die Führung eines KV benötigt ist in der Mindestausstattung von 3 Personen extrem anfällig. Eigentlich sollte


die Arbeit auf mindestens 5 Schultern verteilt werden. Daher sollte uns jede Person, die bereit ist sich als


Beisitzer in die Vorstandsarbeit einzubringen und die das Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder genießt,


willkommen sein.


Argument 3

Da mit der Verlängerung der Amtszeit auch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Vorstandsmitglieder vorzeitig


aus dem Amt scheiden, muss durch die Möglichkeit der Nachwahl die Arbeitsfähigkeit des Vorstands


sichergestellt werden.

Argumente Contra

Argument 1, 2, 3....

Alternativen

Alternative 1, 2, 3...

Zusammenfassung

In der Satzung/Im Programm wird ... an entsprechender Stelle aufgenommen.

Begründung

Begründung...



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

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