Archiv:Allgäu-Bodensee/Kreisparteitag2013o1/SÄA/Antrag2
| Dies ist ein eingereichter sonstiger Antrag von Bernd G. Wenzel 07.06.2013 16:11. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Sonstiger Antrag Nr.
- SÄA-02
- Beantragt von
- Bernd G. Wenzel 07.06.2013 16:11
- Titel
- Verlängerung der Amtszeit des Vorstands
- Antrag
Der Kreisparteitag möge beschließen folgende Satzungsänderung an entsprechender Stelle aufzunehmen:
"=== § 4 - Der Vorstand ===
(1) Dem Vorstand gehören mindestens 3 Mitglieder an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und
ein Schatzmeister.
(2) Der Vorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des
Kreisparteitages bzw. der Gründungsversammlung.
(3) Der Vorstand kann durch den Kreisparteitag durch eine beliebige Anzahl von Beisitzern erweitert werden.
Dazu wird nach Aufstellung einer Kandidatenliste durch Approval-Vote ein Wahlgang über alle Kandidaten
durchgeführt. Als Beisitzer gewählt ist, wer in diesem Wahlgang die Zustimmung von mehr als der Hälfte der
gültigen abgegebenen Stimmen erhält.
(4) Die Mitglieder des Kreisvorstands werden vom Kreisparteitag für eine Amtsdauer von 24 Monaten gewählt.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstands im Amt. Ist ein Vorstandsamt durch Rücktritt oder
eine geheim abzustimmende Abwahl unbesetzt, so kann dieses vom Kreisparteitag durch Nachwahl neu besetzt
werden. Die Amtszeit eines nachgewählten Vorstandsmitgliedes endet spätestens mit der Neuwahl des Vorstandes.
(5) Der Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der
Beschlüsse der Parteiorgane. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
(6) Der Vorstand haftet nur für nachgewiesenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(7) Der Vorstand tagt in regelmäßigem Abstand, mindestens aber einmal im Quartal physisch. Eine
Vorstandssitzung wird vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom Stellvertreter, nach Bedarf oder auf
Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes mit einer Frist von mind. 8 Kalendertagen unter
Angabe der Tagesordnungspunkte, des Tagungsortes und der Uhrzeit einberufen. Bei außergewöhnlichen Anlässen
kann die Einberufung auch kurzfristig erfolgen.
(8) Auf schriftlichen Antrag eines Zehntels der Mitglieder des Kreisverbandes der Piratenpartei hat der Vorstand
zusammenzutreten und sich mit den im Antrag genannten Fragestellungen zu befassen.
(9) Jede ordnungsgemäß einberufene Vorstandssitzung, in der eine einfache Mehrheit seiner Mitglieder anwesend
ist, ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
(10) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst mindestens
Regelungen zu:
1. Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff, Schutz und Sicherung
2. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
3. Dokumentation der Sitzungen und Beschlüsse
4. virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen
5. Art und Weise der Bekanntgabe von Vorstandssitzungen und deren Beschlüsse
6. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
7. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
8. Regelungen zur Zeichnungsberechtigung
(11) Die Führung der Kreisgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.
(12) Der Vorstand liefert zum Kreisparteitag einen mündlichen Tätigkeitsbericht ab, welcher auch in
schriftlicher Form den Mitgliedern und der Öffentlichkeit zeitnah zugänglich gemacht wird. Dieser umfasst
alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt
werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Kreisverband
(Kreisparteitag oder der neue Vorstand) gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied
zurück, hat dieses innerhalb von 30 Tagen einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.
(13) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine
Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig,
wenn er aus weniger als 3 Mitgliedern besteht oder er seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann oder wenn er
sich selbst für handlungsunfähig erklärt. Ist eine der genannten Möglichkeiten für eine Handlungsunfähigkeit
eingetreten, ist unverzüglich vom verbleibenden Vorstand ein Kreisparteitag mit Vorstandswahlen einzuberufen.
Fehlende Vorstandsmitglieder können vom restlichen Vorstand durch jeweils einen kommissarischen Vertreter
erneut besetzt werden, jedoch nur, wenn der Vorstand aus weniger als 3 Mitgliedern besteht oder kein
Schatzmeister dem Vorstand angehört oder wenn dies nötig ist, um den Kreisparteitag mit Vorstandswahlen
einzuberufen. Die kommissarische Vertretung endet mit der Entlassung durch den Kreisparteitag. Dem
verbleibendem Vorstand und den eventuell berufenen kommissarischen Vertretern ist es freigestellt, einen
außerordentlichen oder einen vorgezogenen ordentliche Kreisparteitag mit Vorstandswahlen einzuberufen, zu der
auch Anträge und Beschlussvorlagen mit satzungsgemäßer Frist eingereicht werden können.
(14) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt
der Bezirksvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm unverzüglich einberufener außerordentlicher
Kreisparteitag einen neuen Vorstand gewählt hat."
Argumente Pro
Argument 1
Effiziente Vorstandsarbeit braucht ein Mindestmaß an Kontinuität. Ein neuer komplett neuer Vorstand braucht
andererseits mindestens 4 Monate, um arbeitsfähig zu werden. Aus diesem Grund ist die Verlängerung der
Amtsdauer unerlässlich.
Argument 2
Die Führung eines KV benötigt ist in der Mindestausstattung von 3 Personen extrem anfällig. Eigentlich sollte
die Arbeit auf mindestens 5 Schultern verteilt werden. Daher sollte uns jede Person, die bereit ist sich als
Beisitzer in die Vorstandsarbeit einzubringen und die das Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder genießt,
willkommen sein.
Argument 3
Da mit der Verlängerung der Amtszeit auch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Vorstandsmitglieder vorzeitig
aus dem Amt scheiden, muss durch die Möglichkeit der Nachwahl die Arbeitsfähigkeit des Vorstands
sichergestellt werden.
Argumente Contra
Argument 1, 2, 3....
Alternativen
Alternative 1, 2, 3...
Zusammenfassung
In der Satzung/Im Programm wird ... an entsprechender Stelle aufgenommen.
- Begründung
Begründung...
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Argument 1
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- ...
- ...