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Benutzer Diskussion:Andizo/Weisungsgebundenheit Staatsanwälte
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Version vom 25. August 2010, 14:51 Uhr von imported>Crazy Nugman
Bitte hier fleissig diskutieren, danke!
Frage : Staatsanwälte vertreten den Staat vor Gericht. Der Staat wir vertreten durch die Regierung. Warum sollte dann die Regierung nicht dem Staatsanwalt Weisungen erteilen dürfen ? Missbrauch ist für mich kein Argument. Das kann auch ohne Weisung passieren. Wenn der Staatsanwalt weisungsunabhängig ist, wer kontrolliert ihn dann noch ? Wer setzt ihn ein ? Müsste er dann nicht wie in den USA gewählt werden ? Gerade aus Sicht der Gewaltenteilung muss er doch von der Regierung "abhängen". Wenn er es nicht tut zu welcher Gewalt gehört er dann ? --Crazy Nugman 15:51, 25. Aug. 2010 (CEST)