Attribut:Beschreibung
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Nur an dieser Stelle wird den Crews kein Koordinator vorgeschrieben. Durch das streichen der anderen Organisationseinheiten gilt die Pflicht immer einen Koordinator zu bennen auch für die Crews. +
Nur an dieser Stelle wird den Crews ein Koordinator vorgeschrieben. Durch das hinzufügen der anderen Organisationseinheiten gilt die Pflicht immer einen Koordinator zu haben nicht mehr für die Crews. +
Auf Koordinatoren kann verzichtet werden, da ihr einziger satzungsmässiger Zweck ist, Ansprechpartner für den Vorstand und den Landesparteitag zu sein. Ansprechpartner für den Vorstand kann allerdings ebensogut eine Mailingliste sein, mit welcher alle Mitglieder erreicht werden. Trotzdem sollte es den Organisationseinheiten freigestellt sein, einen Koordinator als Ansprechpartner für den Vorstand zu wählen. +
"ihren Willen dazu bekunden" reicht nicht aus. Sie müssen Mitglied der Organisationseinheit sein. +
* Wir wollen die politische Mitarbeit von Menschen fördern, auch wenn diese kein Parteimitglied sind. Deshalb soll nur ein Miglied zwingend NRW-Pirat sein.
* Ermöglicht eine Organisationseinheit mit nur einem Mitglied die z.B. durch den LPT mit erstmal einem Koordinator gegründet wird der dann nach dem LPT weitere Mitstreiter sucht.
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* "ihren Willen dazu bekunden" reicht nicht aus. Sie müssen Mitglied der Organisationseinheit sein.
* Wir wollen die politische Mitarbeit von Menschen fördern, auch wenn diese kein Parteimitglied sind. Derhalb soll nur ein Miglied zwingend NRW-Pirat sein.
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Nach §2 (2) können Piraten ihre Zugehörigkeit zu einer Gliederung frei wählen. Die Bestätigung dieses Wechsels ist jedoch noch nicht geregelt. Bei dieser Variante:
* entscheides der lokale Vorstand eines existierenden Verbandes
* ansonsten der Landesvorstand +
Nach §2 (2) können Piraten ihre Zugehörigkeit zu einer Gliederung frei wählen. Die Bestätigung dieses Wechsels ist jedoch noch nicht geregelt. Bei diesem SÄA wird der Fallback auf den LaVo eingeführt. +
Nach §2 (2) können Piraten ihre Zugehörigkeit zu einer Gliederung frei wählen. Die bestätigung dieses Wechsels ist jedoch noch nicht geregelt. Bei dieser Variante wird im vKV die Aufnahme an die lokalen Büropiraten deligiert. +
Nach §2 (2) können Piraten ihre Zugehörigkeit zu einer Gliederung frei wählen. Die bestätigung dieses Wechsels ist jedoch noch nicht geregelt. Bei dieser Variante wird im vKV die Aufnahme an die Mitgliederversammlung oder die lokalen Büropiraten deligiert. +
Nach §2 (2) können Piraten ihre zugehörigkeitzu einer Gliederung frei wählen. Die bestätigung dieses wechsels ist jedoch noch nicht geregelt. Bei dieser Variante entscheidet der Landesvorstand sofort
wenn keine Büropiraten beauftragt sind. +
Die Bundessatzung definiert dazu bisher "(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an die für das Mitglied zuständige Gliederung zu entrichten.".
Da nicht näher geklärt, ob damit die niedrigste Gliederung gemeint ist oder doch der Landesverband an sich und wir in NRW bisher die Beiträge über den Landesverband einsammeln, dort aufschlüsseln und verteilen, sollte dies auch so in unsere Satzung geschrieben werden. +
Da wir eh schon so viele Anträge haben, können wir auch richtig aufräumen. +
Im Auftrag von CaeVye:
"Die Rechte" ist eine zumindest regional (Soest/Dortmund) aktive Partei. +
Definiert die beteiligung genauer. +
Definiert die beteiligung noch genauer. +
Wir von der PG Orange Submarine NRW wollten nur mal schauen ob die Satzungsänderungsanträge auch von euch gelesen werden.
Sollte dieser Antrag angenommen werden, so schlaft ihr entweder alle oder ihr habt Humor.
Sollte er abgelehnt werden, so ist die Stimmung wenigstens wieder besser. +
Nach Beratung mit der Landesschatzmeisterin wurde dieser Antrag entwickelt und soll folgende Probleme lösen.
* Wenn nur drei Piraten ein Budget beantragen können, kann es zu Missbrauch kommen (z.B. Drei Piraten einer Stadt beantragen sehr viel Geld und für die anderen 9 Städte bleibt nix übrig und wissen auch nichts davon) Daher die Einführung von Stufen bei denen dann mehr Piraten benötigt werden bzw. die Anträge veröffentlicht werden müssen + der möglichkeit noch in der vorstandssitzung gegenrede zu stellen
* Auf wunsch der Landesschatzmeisterin wird ein Beschluss der Mitgliederversammlung für regelmäßige Kosten vorrausgesetzt. So ist sichergestellt das (größere) Verträge für den vKV nur nach legitimation durch die Basis eingegangen werden.
* Ausnahmen sind möglich bei zu wenigen aktiven Piraten im vKV +
Der betreffende Teil der Satzung ist wirkungslos da die Bundessatzung in § 15 "staatliche Teilfinanzierung" Absatz (3) den Länderfinanzausgleich bereits anderweitig regelt.
Da der Anhang C überflüssig ist sowie im Widerspruch zur Bundessatzung steht aber von dieser "überschrieben" wird, sollte er entfernt werden um Missverständnissen vorzubeugen.
Abschnitt "Finanzordnung", §4 Absatz (1)(c) Satz 1 muss entsprechend angepasst werden, damit die Satzung zu sich selbst konsistent bleibt.
Abschnitt "Finanzordnung", §4 Absatz (1)(c) Satz 2 ("Sofern im Länderfinanzausgleich der sich aus der Bundessatzung ergibt, kein Anteil für die Bundespartei enthalten ist") ist unvollständig und überflüssig, weil der Länderfinanzausgleich durch die Bundessatzung abschliessend geregelt ist. Daher sollte dieser Satz entfernt werden. +
Die Bundessatzung gibt der Landessatzung keinen Spielraum für eine Einschränkung wie die Landessatzung es bisher vorsieht.
Somit ist Anhang C nichtig und kann gestrichen werden. Verbliebene oder neu hinzukommende Einnahmen werden nach dem b bewährten Schlüssel verteilt. Wobei die Zahlen durch den Erhebungszeitpunkt klarer definiert werden. +