Attribut:Antragstext
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A
Die Piratenpartei RLP fördert das Ehrenamt. Eine saubere Sprache hilft. Ein Ehrenamt ist grundsätzlich unbezahlt. Die Piratenpartei strebt an, dass bezahlte Nebenämter als solche bezeichnet werden. Wir sprechen von Amt, Nebenamt und Ehrenamt. +
Antrag/2012.1/P16/Wahlprogramm - Stärkung des Faches Politik/Wirtschaft an allgemeinbildenden Schulen +
Es wird beantragt, den folgenden Text zum Passus "Umfassendere politische Bildung ..." des Wahlprogramms hinzuzufügen:
Die Stundenzahl für das Fach Sozialkunde/Politik/Gemeinschaftskunde soll erhöht werden. Diese Erhöhung soll u.a. dazu genutzt werden, die Anteile der Wirtschaftskunde in diesem Fach auszubauen. Wirtschaftskunde sollte dabei Aspekte aller relevanten Themenbereiche von der Verbaucherbildung bis zu den Grundfragen des Wirtschaftssystems umfassen. Dabei wird darauf geachtet, dass ein unparteiischer und kritischer Wirtschaftsunterricht angeboten wird, der nicht von Wirtschaftsinteressen gesteuert wird. Ein entsprechendes Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte soll angeboten werden.
Langfristig soll sich die Aufwertung der Wirtschaftskunde an allgemeinbildenden Schulen auch in der Lehrerausbildung niederschlagen. +
Es wird beantragt im Wahlprogramm im Kapital "Infrastrukturmonopole" im Unterkapitel "Infrastruktur Internet" im Absatz "Breitbandausbau" folgende Sätze zu streichen:
https://wiki.piratenpartei.de/RP:Wahlprogramm#Breitbandausbau
"Die derzeit vom Bundeswirtschaftsministerium genannte untere Grenze der Breitbandgeschwindigkeit von 128 KBit/s ist dabei nicht ausreichend. Die Definition von Breitbandgeschwindigkeit soll in Zukunft der aktuellen technischen Entwicklung angepasst werden." +
Der Landesparteitag möge beschließen, als Ergänzung zum Wahlprogramm im Kapitel "Wirtschaft" nach dem Unterpunkt "Privatisierungen" als weiteren Unterpunkt folgendes einzufügen:
Die Rheinland-Pfälzer PIRATEN setzen sich für den Erhalt der Gewerbesteuer ein. Diese Steuer ist das einzige kommunale Instrument, welches in direkter Bürgernähe selbstständig von den Kommunen zur Steuerung lokaler Interessen der Bürger eingesetzt werden kann.
Die Wechselwirkungsmöglichkeiten zwischen kommunalem Gewerbesteuersatz, Bürgerinteressen vor Ort und der freien Entscheidungsmöglichkeit von Firmen zur Standortwahl erweisen sich als guter Ansatz des demokratischen Gedankens. +
Es wird beantragt, folgenden Text in das Wahlprogramm aufzunehmen, wobei die Stelle bei Antragstellung zu nennen ist:
Die Piraten wollen sich dafür einsetzen, die Verbote von echten Floh-, Antik- und Trödelmärkten an Sonntagen aufzuheben. +
Der Landesparteitag möge beschließen, als Ergänzung zum Wahlprogramm im Kapitel "Wirtschaft" nach dem Unterpunkt "Privatisierungen" als weiteren Unterpunkt folgendes einzufügen:
'''Gewerbesteuer'''
Die Gewerbesteuer soll künftig für alle Unternehmen mit Sitz in RLP zu 100% immer dort anfallen, wo der "Mehrwert" erschaffen wird und nicht mehr dort, wo der Stammsitz des Mutterkonzerns gemeldet ist. +
Die Piratenpartei fordert, die Hochschulen des Landes weiterhin mit dem für die Studierendenzahl erforderlichen Personal auszustatten und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nicht einzuschränken. In einem Nachtragshaushalt sollen die Personaletats der Hochschulen so aufgestockt werden, dass die Tariferhöhungen und Gehaltssteigerungen für 2012 und 2013 aufgefangen und Kürzungen aufgrund der Deputatserhöhung für Professuren rückgängig gemacht werden. +
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm einzufügen, wobei die Stelle bei Antragstellung zu nennen ist:
Die Piraten möchten die Kommunikation zwischen Bürgern ausländischer und inländischer Herkunft stärken. Kommunikation ist ein wesentlicher Bestandteil von Integration, die durch eine Verbesserung des Miteinanders und den Abbau von Schwellen erreicht werden kann.
Gerade Begegnungsmöglichkeiten mit fremden Kulturen helfen, Barrieren und Berührungsängste abzubauen. Gesellige und informative Veranstaltungen mit dem wechselnden Schwerpunkt auf jeweils eine Kultur wollen die PIRATEN fördern.
Der Besuch einer öffentlichen Einrichtung zur Kinderbetreuung verbessert die Sprachfertigkeit bei vielen Kindern deutlich, so dass sie auch im Sinne der Integrationsförderung eine Schlüsselstellung einnimmt. Wir werden darauf hinwirken, dass diese Angebote von möglichst vielen Kindern mit Migrationshintergrund genutzt werden können.
Die Beherrschung der Landessprache ist einer der wichtigsten Integrationsfaktoren. Um die Chancengleichheit für Kinder sicherzustellen, soll mit genügend Vorlaufzeit zur Einschulung eine Begutachtung der Sprachfähigkeiten aller Vorschulkinder durchgeführt werden. Bei Bedarf sollen verpflichtende kostenlose Fördermaßnahmen dafür sorgen, dass bei regulärer Einschulung alle einen Mindeststandard haben. +
Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz fördert den zügigen Ausbau von Krippen-, Kita- und Kindergartenplätzen. Lange Wartezeiten bezüglich eines ortsnahen Angebotes sind nicht hinnehmbar. Wir fordern einen garantierten, gut erreichbaren Platz für jedes Kind.
Die PIRATEN wollen sich dafür einsetzen, dass die Kinderbetreuung in Rheinland-Pfalz kostenfrei bleibt. Einsparungen in diesem Bereich halten die PIRATEN für falsch, da es - wie bei der gesamten Bildung - eine Zukunftsinvestition ist.
Die PIRATEN setzen sich für die Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen in ausreichender Zahl in Großfirmen und Gewerbegebieten ein, z.B. IT-Parks, Universitäten (Angebotserweiterung), Fachhochschulen, Großunternehmen. Derartige Firmenbetreuungsstätten sind für berufstätige Elternteile ideal, da sie ohne Pendelzeiten das Kind zum Arbeitsplatz mitnehmen können, Arbeitspausen mit ihrem Kind gestalten können, und bei Problemen schnell zur Stelle sind.
Die Piratenpartei fordert die Einrichtung von bedarfsorientierten Ganztagsangeboten bezüglich Krippe und Kita. Es sollen Plätze eingerichtet werden, welche die Eltern auch außerhalb der Kernarbeitszeit von 8 bis 17 Uhr entlasten. Kinder müssen betreut werden, wenn die Eltern arbeiten. In Rheinland-Pfalz ist dies häufig Arbeit mit langen Pendelzeiten. Auch Alleinerziehende sollten Möglichkeiten zur leichteren gesellschaftlichen Teilhabe erhalten. Starre Öffnungszeiten werden von Eltern als Hindernis angegeben, Kinderbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Kinderbetreuung ist neben frühkindlicher Bildung auch Dienstleistung für Eltern. Eltern können sich in ihren Arbeitszeiten oft nicht nach der Betreuungseinrichtung richten. Deshalb muss diese mit flexiblen Öffnungszeiten ("gleitende Betreuungszeiten" mit Kernzeit) auf die Eltern Rücksicht nehmen. +
Im Abschnitt 4. "Modernisierung der Demokratie" sollen diese beiden Absätze:
"Die Piratenpartei sieht Demokratie als die bestmögliche Herrschaftsform, da nur eine echte Demokratie ein faires und gerechtes Miteinander sowie den Ausgleich der Interessen Einzelner innerhalb des Staates ermöglicht. Wir Piraten streben eine möglichst hohe demokratische Gleichberechtigung aller Menschen an. Deswegen ist es Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern und die Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern.
Die Art und Weise wie sich Bürger in unserer Demokratie engagieren hat sich über die letzten Jahrzehnte zunehmend verändert. Statt sich in Parteien zu organisieren und am Ende jeder Legislaturperiode einmal zur Wahl zu gehen, bringen sich die Bürger zunehmend mit Hilfe von Organisationen und Bürgerinitiativen direkt in den demokratischen Prozess ein. Es reicht also nicht mehr, nur alle vier oder fünf Jahre eine Wahl zu veranstalten, um dem Verlangen der Bürger nach politischer Teilhabe gerecht zu werden. Um dieser Veränderung gerecht zu werden, müssen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, wie sich die Bürger auch auf Landesebene direkt einbringen können."
https://wiki.piratenpartei.de/RP:Wahlprogramm#Modernisierung_der_Demokratie
ersetzt werden durch:
Die Piratenpartei möchte durch ihr politisches Wirken dem Bürger einen vereinfachten Zugang zur aktiven Mitwirkung in der Politik eröffnen.
Jedem Bürger muss die Möglichkeit einer gleichberechtigten Teilnahme am politischen System gegeben werden.
Die bisherigen Mitbestimmungsmöglichkeiten des Bürgers in der Politik sind, bezogen auf die Veränderungen und die neuen Anforderungen in unserer Gesellschaft, veraltet. Wir wollen dieses System um neue Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung für den Bürger erweitern.
Wir bieten jetzt schon allen Bürgern die Möglichkeit, an der Ausarbeitung von parteipolitischen Themen und Anträgen mitzuwirken, z.B. über das Internet. Durch die basisdemokratische Organisation und transparente Kommunikation bieten wir weitere Mittel der Mitbestimmung. Diese Methoden möchten wir in den politischen Alltag einbinden, um das System an die Veränderungen in der Gesellschaft anzupassen.
Es wird beantragt, den Punkt "3.3.2.1 Zugangserschwerungsgesetz aufheben!" ersatzlos aus dem Wahlprogramm zu löschen und die Numerierung entsprechend anzupassen. Der Passus lautet: "Die PIRATEN werden sich dafür stark machen, den Irrweg des Zugangserschwerungsgesetzes zu beenden und dieses Zensur-Gesetz aufzuheben."
[[RP:Wahlprogramm#Zugangserschwerungsgesetz_aufheben.21]] +
Im Wahlprogramm im Abschnitt "Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte", Unterabschnitt "Weitere Maßnahmen zum Schutz vor Überwachung und Zensur" soll der Punkt "für den Stopp der Volkszählung 2011 und Rücknahme des Zensus-Gesetzes auf Bundes und Landesebene" gelöscht werden. Statt dessen soll an geeigneter Stelle ein eigener Unterabschnitt eingefügt werden mit folgendem Inhalt:
Rücknahme des Zensus-Gesetzes
Das Zensus-Gesetz auf Bundes- und Landesebene sowie Volkzählungen im Allgemeinen sollen abgeschafft werden. Werden weitere Daten von Bürgerinnen und Bürgern benötigt, sollen diese ausschließlich auf
freiwilliger Basis erhoben werden dürfen. So kann im Sinne der Datensparsamkeit die Datensammlung über die Bürger vermindert werden. +
Der Landesparteitag möge beschließen, als Ergänzung zum Wahlprogramm im Kapitel "Wirtschaft" nach dem Unterpunkt "Privatisierungen" als weiteren Unterpunkt folgendes einzufügen:
'''Gewerbesteuer'''
Die Gewerbesteuer soll nicht mehr von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt, sondern auf Bundesebene bedarfsgerecht vereinheitlicht werden. +
Der Landesparteitag möge beschließen, als Ergänzung zum Wahlprogramm an geeigneter Stelle folgendes einzufügen: (Die Stelle ist bei Antrag anzugeben!)
Wir sind für eine geschlechterneutrale Behandlung. Quotenregelungen schließen sich daher aus. +
Antrag wurde zurückgezogen und in einer Neufassung in mehreren Anträgen für den LPT 2012.2 eingereicht. +
Es soll folgender Absatz aus dem Bildungskonzept ersetzt werden (Modul 02e): "Die Qualität der Hochschulen wird durch ein gemischtes Gremium aus Vertretern verschiedener Hochschulen gewährleistet. Private Agenturen sollen keinen Einfluss auf die Akkreditierung von Studiengängen bekommen."
Studiengänge müssen mindestens alle fünf Jahre akkreditiert werden, um eine konstant hohe Qualität und Vergleichbarkeit von Studiengängen zu gewährleisten. Die Akkreditierung wird durch einer paritätisch aus Professoren, Vertretern oder Vertreterinnen des akademischen Mittelbaus sowie Studierenden besetzten Akkreditierungskommission durchgeführt. Dabei müssen alle Vertretungen in der Akkreditierungskommission von anderen Hochschulen kommen, um voreingenommenen Entscheidungen vorzubeugen. Auftrag desr Akkreditierungskommission ist es die Studienqualität und die Studierbarkeit, sowohl konzeptionell, als auch personell, als auch von den verfügbaren Räumlichkeiten und technischen Gegebenheiten her sicherzustellen. Dafür nimmt die Akkreditierungskommission eine Prüfung der Studiengangskonzeption vor, spricht mit allen betroffenen Statusgruppen und begutachtet die Räumlichkeiten. Bei Zweifeln an der Tauglichkeit des Konzepts oder den Räumlichkeiten muss die Akkreditierungskommission die Akkreditierung mit Begründung ablehnen. Hochschulen haben jedoch das Recht nach einer einmaligen Ablehnung innerhalb von sechs Monaten eine erneute Prüfung durch das gleiche Gremium durchführen zu lassen. Innerhalb der Akkreditierungskommission müssen Mitglieder jeder Statusgruppe einer Akkreditierung zustimmen, damit der Studiengang akkreditiert werden kann. Ein Votum gegen die Akkreditierung wird zur Qualitätssicherung zusammen mit der Begründung veröffentlicht.
Akkreditierungsräte werden durch das Kultusministerium kontrolliert.
Jede Hochschule sowie das Kultusministerium selbst kann gegen eine erfolgte oder versagte Akkreditierung Beschwerde einlegen. Folgt das Ministerium der Begründung der Beschwerde, kann es selbst eine erneute Prüfung der Unterlagen des Studiengangs, eine Prüfung der Akkreditierungskommission oder ein erneutes Akkreditierungsverfahren durch eine neu zusammengesetzte Akkreditierungskommission veranlassen. Folgt das Ministerium der Beschwerde nicht, kann die klagende Hochschule dennoch ein erneutes Akkreditierungsverfahren mit neu zusammengesetzter Akkreditierungskommission in die Wege leiten, sofern diese Hochschule die entstehenden Kosten auch übernimmt. Beschwerde gegen eine Akkreditierung kann vorgebracht werden bei Bedenken zur Zusammensetzung der Akkreditierungskommission, bei Vorwürfen der Bestechlichkeit oder Befangenheit von Mitgliedern der Akkreditierungskommission sowie fahrlässigen Fehlern im Verfahren.
Wird beim Kultusministerium eine Akkreditierung beantragt, werden dort per Losverfahren aus Pools qualifizierter Vertreter oder Vertreterinnen der Statusgruppen Kommissionsmitglieder gelost.
Die Aufgabe in einer Akkreditierungskommission mitzuarbeiten ist eine Ehre und wird als solches nicht entlohnt. Den Kommissionsmitgliedern steht jedoch eine angemessene Aufwandsentschädigung zu. Außerdem hat die Hochschule der Kommissionsmitglieder Sorge zu tragen, dass die gewählten Kommissionsmitglieder für die Akkreditierungstätigkeit freigestellt werden und ihnen durch ihre Akkreditierungstätigkeit keine Nachteile entstehen. Die Kosten des Akkreditierungsverfahrens müssen von der Hochschule getragen werden, die die Akkreditierung in Auftrag gibt.
Der Landesparteitag möge folgende Änderung beschließen: <br />
'''§4 [Organe und Gremien des Landesverbandes]''' <br />
Der LV besitzt folgende Organe und Gremien:<br />
- Landesparteitag (LPT)<br />
- Landesmitgliederversammlung (LMV)<br />
- Landesvorstand (LVOR)<br />
- Landesschiedsgericht (LSG)<br />
- Beschwerdeausschuss<br />
- Landesfinanzausschuss<br />
- Jugendverband<br />
- Arbeitsgruppen<br />
''Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) wurde gestrichen: Alte Fassung:'' <br />
- Der LV besitzt folgende Organe und Gremien:<br />
- Landesparteitag (LPT)<br />
- Landesmitgliederversammlung (LMV)<br />
- Landesdelegiertenkonferenz (LDK)<br />
- Landesvorstand (LVOR)<br />
- Landesschiedsgericht (LSG)<br />
- Beschwerdeausschuss<br />
- Landesfinanzausschuss<br />
- Jugendverband<br />
- Arbeitsgruppen<br />
___________________________________________________________ <br /> <br />
'''§4.1 [Der Landesparteitag (LPT)] ''' <br />
(1) Der Landesparteitag findet in Form der LMV nach den jeweiligen Regeln statt. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. <br />
''Im ersten Satz wurde „oder LDK“ gestrichen. Die alte Fassung lautet:'' <br />
(1) Der Landesparteitag findet in Form der LMV oder LDK nach den jeweiligen Regeln statt. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen.
_____________________________________________________________ <br />
'''§4.1.1 [Die Landesmitgliederversammlung (LMV)]''' <br />
(1) Die LMV tagt in der Regel zweimal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen sechs Monate liegen. <br />
''Im ersten Satz wurde „Sofern der LDK noch nicht gewählt ist, tagt die LMV“ geändert und der 2. Satz gestrichen. Die alte Fassung lautet:'' <br />
(1) Sofern die LDK noch nicht gewählt ist, tagt die LMV in der Regel zweimal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen sechs Monate liegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag statt. <br />
_____________________________________________________________ <br />
'''§4.1.1 Absatz 3 soll gestrichen werden''' <br />
''Die alte Fassung lautet:'' <br />
(3) Die LMV wird auch auf Verlangen der LDK einberufen. <br />
____________________________________________________________ <br />
'''§4.1.2 [Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK)]''' <br />
soll mit allen 10 Unterpunkten gestrichen werden
Hier geht es nur um die Delegiertenkonferenz <br />
____________________________________________________________ <br />
'''§4.4 [Die nächstuntergeordneten Gliederungen]''' <br />
(2) Aufgaben der nächstuntergeordneten Gliederungen: <br />
a) Aufgaben, die in den Satzungen der jeweiligen Gliederung festgelegt werden. <br />
''Der alte Punkt a) wurde gestrichen, aus b) wurde a), das Wort „Weitere“ in b) wurde gestrichen. Die alte Fassung lautet:'' <br />
(2) Aufgaben der nächstuntergeordneten Gliederungen: <br />
a) Wahl von Delegierten zur LDK nach dem Schlüssel dieser Satzung, <br />
b) Weitere Aufgaben, die in den Satzungen der jeweiligen Gliederung festgelegt werden. <br />
____________________________________________________________ <br />
'''§5.4 [Verschlusssachen]''' <br />
(1) Interna können per mehrheitlichem Beschluss, durch den LPT oder dem LVOR, als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren. Verschlusssachen können per mehrheitlichem Beschluss vom LVOR oder vom LPT von diesem Status befreit werden. Die LMV kann Verschlusssachen des LVORs nur nach Abs. 2 aufheben. <br />
(2) Die LMV kann einen Antrag auf Aufhebung einer Verschlusssache des LVORs stellen. Stimmt die Versammlung einem Antrag auf Aufhebung eines Verschlussstatus zu, so wählt sie einen siebenköpfigen Ausschuss, der eigenverantwortlich in Zusammenarbeit mit Eingeweihten der Verschlusssache über die Aufhebung des Verschlussstatus entscheidet. <br />
(3) Diesem Ausschuss sind sämtliche Informationen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. <br />
(4) Mit der endgültigen Entscheidung ist der Ausschuss aufgelöst. <br />
(5) Ein erneuter Antrag auf Aufhebung der selben Verschlusssache kann frühestens drei Jahre nach einer vorhergehenden Entscheidung gestellt werden. <br />
''Der LDK wurde aus allen Punkten entfernt. Absatz (3) wurde gestrichen. Die folgenden Absätze wurden entsprechend neu nummeriert. Die alte Fassung lautet:'' <br />
(1) Interna können per mehrheitlichem Beschluss, durch den LPT oder dem LVOR, als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren. Verschlusssachen können per mehrheitlichem Beschluss vom LVOR oder vom LPT von diesem Status befreit werden. Die LMV kann Verschlussssachen der LDK und des LVORs nur nach Abs. 2 aufheben, die LDK kann Verschlussssachen des LVORs nur nach Abs. 3 aufheben. <br />
(2) Die LMV kann einen Antrag auf Aufhebung einer Verschlusssache der LDK oder des LVORs stellen. Stimmt die Versammlung einem Antrag auf Aufhebung eines Verschlussstatus zu, so wählt sie einen siebenköpfigen Ausschuss, der eigenverantwortlich in Zusammenarbeit mit Eingeweihten der Verschlusssache über die Aufhebung des Verschlussstatus entscheidet. <br />
(3) Die LDK kann eine Verschlusssache des LVORs entsprechend nach Abs. 2 aufheben. <br />
(4) Diesem Ausschuss sind sämtliche Informationen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. <br />
(5) Mit der endgültigen Entscheidung ist der Ausschuss aufgelöst. <br />
(6) Ein erneuter Antrag auf Aufhebung der selben Verschlusssache kann frühestens drei Jahre nach einer vorhergehenden Entscheidung gestellt werden. <br />
____________________________________________________________ <br />
'''§11 [Auflösung und Verschmelzung]''' <br />
Absatz (8) soll gestrichen werden. <br />
''Die alte Fassung lautet:'' <br />
(8) Ein Beschluss nach diesem Paragraphen durch die LDK ist nicht zulässig. <br />
Ich beantrage die Satzung wie folgt zu ergänzen:
§ 9 Abs. 2 – Ergänzung mit 2. Satz
Alte Fassung
(2) Ein Landespirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstößt und der Partei damit schweren Schaden zufügt.
Neue Fassung
(2) Ein Landespirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstößt und der Partei damit schweren Schaden zufügt. Insbesondere kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wer den Holocaust grob fahrlässig leugnet, grob fahrlässig in Frage stellt oder durch andere Handlungen den Eindruck erweckt, Ereignisse der Zeit des Nationalsozialismus zu relativieren. +
§2.1 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt geändert:
Alte Version:
(3) Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt widersprechen. Bei Widerspruch kann das Landesschiedsgericht angerufen werden.
wird ersetzt durch:
(3) In der Regel wird jedem Antrag auf Mitgliedschaft stattgegeben. In Einzelfällen kann der Vorstand der aufnehmenden Gliederung beschließen, den Mitgliedsantrag abzulehnen. Die Ablehnung der Mitgliedschaft muss dem Betroffen gegenüber schriftlich begründet werden. Im Falle einer Ablehnung kann das nächstzuständige Schiedsgericht angerufen werden oder auf dem Parteitag der jeweiligen Gliederung Widerspruch eingelegt werden. Wird der Widerspruch auf dem Parteitag eingelegt, so entscheidet dieser nach Diskussion mit einfacher Mehrheit über den Mitgliedsantrag.<br />
Ein Antrag auf Mitgliedschaft muss innerhalb von längstens 4 Wochen bearbeitet werden. Bei Fristüberschreitung kann der Bewerber das Landesschiedsgericht anrufen. +
Es wird beantragt, dass § 2.3 Absatz 7 der Landessatzung durch folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Eine Ämterkumulation ist grundsätzlich zulässig. Ausgenommen hiervon ist die gleichzeitige Besetzung als Schatzmeister in mehr als einem Gebietsvorstand." +