Attribut:Begründung
Dies ist eine Eigenschaft des Datentyps Text.
Dieses allgemene Attribut kennzeichnet eine beliebige Begründung auf einer Seite.
A
Die LMV in Trier hat sich in einem Meinungsbild für die Etablierung eines Online-Abstimmungstools ausgesprochen. Die SDMV war ein netter Versuch, ist aber nach Ansicht vieler Piraten gescheitert. Zurück zu einem "nur LMV" kann nicht die Lösung sein, denn die Teilnahme an einer LMV stellt eine große Hürde für die Mitwirkung dar. Lasst uns das endlich korrigieren und bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen! +
Die Quote in Deutschland beginnen nur 17% der Zeugen mit Erste-Hilfe-Maßnahmen wobei Länder wie die Niederlande oder Norwegen 65 bzw 73% deutlich besser abschneiden, dort ist ein jährliches Schülerprogramm Standard. Weiterhin wurde diese Maßnahme in Mecklenburg-Vorpommern bereits eingeführt. +
Da es sich um einen Entwurf eines Teiles eines Wahlprogrammes handelt, findet die Begründung im Antrag statt. +
Dieses Petitionsrecht würde sowohl Minderheitenbelange (3.) stärken, als auch die Wahrscheinlichkeit von Volksentscheiden erhöhen. +
Die aktuelle Version des Abschnitts differenziert nicht zwischen Fracking mit und ohne Chemikalieneinsatz.
'''aktuelle Version des Abschnitts:'''
===Fracking===
Die Piraten Rheinland-Pfalz lehnen Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, ab. Bei diesen Vorhaben werden Boden und Grundwasser großen Risiken für uns und die zukünftigen Generationen ausgesetzt. Das Einbringen zahlreicher, zum Teil hochtoxischer Stoffe mit unkontrollierter Ausbreitung ist abzulehnen. Daher setzen wir uns für ein Verbot von Fracking im Land, im Bund und der EU ein. +
Vereinfachung der GO. Zudem sind die Formalitäten im Protokoll nun in der Landessatzung eindeutig und komplett festgelegt. '''Achtung nur Zusammen mit dem Satzungsänderungsantrag für § 4.1 (9). Ansonsten hinfällig!''' +
Somit lässt sich ein besserer Überblick behalten, wie viele Mitglieder noch anwesend sind. +
Somit ist gewährleistet, dass bei Satzungsänderungsanträgen immer die aktuelle Anzahl der Stimmberechtigten dem Wahlleiter und der Versammlung vorliegt. Dies ist gerade dann notwendig, wenn Satzungsänderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt der Versammlung stattfinden. GO:Anträge zur Neuauszählung der Stimmberechtigten bleiben erhalten, werden aber zum größten Teil überflüssig, da der Wahlleiter unter bestimmten Bedingungen automatisch neu auszählt.
Der GO-Antrag auf erneute Auszählung der Stimmberechtigten ist zudem ein wichtiges Instrument zur formalen Korrektheit und darf daher, zumindest bei wichtigen Satzungsänderungen, nicht durch Gegenrede unterbunden werden.
Zudem wird die Beschlussfähigkeit überprüft. +
Auskunfts- und Einsichtsrecht sind durch den neuen Absatz 10 des § 4.1 nun eindeutig in der Landessatzung verankert. '''Nur wenn § 4.1 der Satzung geändert wird. Ansonsten hinfällig!''' +
Redezeiten können so flexibler festgelegt und Diskussionen beschleunigt werden. Es wird zudem eine weniger strikte Möglichkeit zum Mittel der kompletten Schließung der Rednerliste geschaffen. +
Durch herumliegende Stimmkarten war es auf den letzten Versammlungen nicht akkreditierten Gästen oder Auswärtigen unter Umständen möglich unberechtigt abzustimmen. +
Zu §4: Umformuliert, um deutlich zu machen, dass hierüber nicht abgestimmt wird. Keine inhaltliche Änderung.
Zu §4.1.1: Umformuliert, um wie bei §4 jedem einzelnen Stimmberechtigten das Recht einzuräumen. Ich möchte auf den LPTs in RLP nicht erleben, was ich in Offenbach erleben musste, nämlich, dass ein Antrag auf Auszählung von der Versammlung abgelehnt werden kann, obwohl zuvor eine (gefühlte) 3/4-Mehrheit für den Antrag gestimmt hatte, der VL aber in seiner einzigartigen Machtposition einfach den Antrag als abgelehnt definiert.
Noch zu §4.1.1: Das überflüssige Wort »genau« gestrichen. Natürlich wird genau ausgezählt, wie denn sonst, »ungenau« etwa? +
Der Antragstext enthält seine Begründung. +
'''Begründung:'''
Das dafür zuständige Gremium sollte selbständig Koalitionsverhandlungen aufnehmen können. Es kann keine Koalition eingegangen werden, ohne die Zustimmung des Parteitags. Damit müssen bei der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen automatisch die Wünsche der Basis berücksichtigt werden. Die Abhaltung von Parteitagen ist mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden, der in diesem Fall nur einem geringen Nutzten gegenüber steht. In politisch schwierigen Situation könnte auch dazu kommen, dass nach und nach mit verschieden Parteien Koalitionsverhandlungen eingegangen werden. Damit könnte zwei oder drei Parteitage nötig sein, nur um die Koalitionsgespräche aufzunehmen. +
Der Satz ist unnötig, wenn der Antrag „Fristen für Anträge“ angenommen werden sollte. +
Quotenregelungen helfen nur in Ausnahmefällen. Eine Quote kann dazu führen, dass eine Frau eien Stelle besetzen kann, obwohl diese weniger qualifiziert ist als der männliche Bewerber.
Gleichzeitig müsste eine Quote für Männer eingeführt werden, z.B. in Drogerieläden oder in der 'EMMA Redaktion'. Dies würde zu einem bürokratischen Chaos führen, dem vor allem Firmen ausgesetzt werden würden.
Gleichzeitig könnte auch eine Quotenregelung die PIRATEN treffen, z.B. im Vorstand - gleichzeitig bei einer geringen Beteiligung der weiblichen Mitglieder. Dies ist nicht zielführend! +
Der Verweis auf die innerparteiliche Transparenz sollte als Begründung genügen. Zahlreiche Piraten können aus unterschiedichsten Gründen nicht an Landesparteitagen teilnehmen und sollten zeitnah die Möglichkeit haben, sich über das Geschehen informieren zu können. +
Der Mensch hat ein Recht auf Rausch, wenn er denn diesen Wunsch verspürt. Im Kontext der Historie der zivilen Gesellschaft, wurden Drogen erst Verboten, als es darum ging, Menschen zu unterdrücken.
So war der Konsum von Drogen in den USA lange Zeit erlaubt und wurde erst durch die Unterdrückung von Sklaven aus Afrika verboten [1].
Portugal legalisierte alle Drogen im Jahr 2001, die Reaktionen darauf sind fast alle positiv.
"[...]Insgesamt stieg der Konsum von illegalen Drogen in Portugal bis 2003 leicht an, um danach wieder abzufallen. Auch dieses Phänomen war allerdings in den Nachbarländern Spanien und Italien zu beobachten. Der problematische Konsum scheint dagegen sukzessive abgenommen zu haben. Zudem beruhigte sich die Szene in den Strafvollzugsanstalten, dort verringerte sich die drogenbezogene Kriminalität erheblich.[...]"
"[...]So bleibt festzustellen, dass die portugiesische Reform den verelendeten Heroingebrauchern am meisten geholfen hat. Deren drogenbedingte Todesfälle gingen in Portugal signifikant zurück. Die zweite Erkenntnis: Der Begriff der "Entkriminalisierung" muss kein politisches Schreckgespenst sein, sondern könnte zukünftig eine Palette von Möglichkeiten beinhalten, wie rechtlich und kulturell mit den Gebrauchern und Genießern von illegalen Drogen umgegangen wird.[...]" [3], [4]
[1] http://www.alternativlos.org/15/ (Podcast)
[2] http://www.heise.de/tp/artikel/34/34857/1.html (Artikel vom 14.06.2011)
[3] http://www.heise.de/tp/artikel/34/34857/1.html
[4] http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/legalitaet-als-letzter-ausweg-machen-wir-frieden-mit-den-drogen-11734267.html +
bei einer Gelegenheit sollte ein unzulässiger Antrag dazu verwendet werden, zumindest doch als "Meinungsbild" zur Abstimmung in der SDMV zu kommen, was etwas fragwürdig erschien. Da ein Meinungsbild als Aufgabe nicht festgelegt ist, die SDMV aber einer LMV möglichst gleichwertig gestaltet werden soll, möge die Ergänzung für ein Meinungsbild eindeutig auch festgelegt werden. +
Mit diesem Betrag ist in einer Vollzeitstelle eine Leben ohne staatliche Unterstützung möglich.<br>
Der Betrag liegt geringfügig über dem in dem Antrag zum Bundesparteitag<br>
https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/WP10<br>
dem wir uns ansonsten in seiner Begründung vollinhaltlich anschließen. +