Attribut:Antragstext
Dies ist ein Attribut des Datentyps Text.
L
'''Das bayerische LQFB soll Anstelle der Abschaltung der Delegationsmöglichkeit eine Präferenzdelegation mit Auswertung der Delegiertenstimmen im Schulzeverfahren bekommen.'''
'''Grundsätzlicher Ablauf: '''
Dabei erstellt jeder, der delegieren möchte, eine generelle oder themenspezifsche Delegiertenliste und ordnet diese nach Präferenz in Rängen. Es soll auch möglich sein, auf einem Rang mehrere Deligierte zu benennen. Die selbst abgegebenen Stimmen der Delegierten werden im Schulze-Verfahren ausgewertet und zu einer persönlichen, individuellen Stimmempfehlung der Delegierten zusammengefasst. Falls gewisse, persönlich frei wählbare Grenzparameter überschritten werden (zum Beispiel Anzahl der Delegierten mit eigenen Stimmabgaben, Anzahl der Stimmabgaben der Delegierten in den ersten 3 Rängen etc.), wird die persönlich individuell ermittelte Empfehlung der Delegierten durch den Delegierer übernommen.
'''Umbau der Delegation: '''
Da mehrere an einer Delegation beteiligt sein können, muss die Delegation an sich einen anderen Stellenwert bekommen. Die Delegierten sollen künftig mit Ihrer eigenen, aktiven Stimmabgabe eine Empfehlung an die Delegierer, ihre Meinung bei der Abstimmung zu übernehmen, abgeben. Daher soll es künftig einen Unterschied geben, wenn ein Delegierter eine Meinung aus seinem Delegationsmechanismus übernehmen lässt oder ob dieser selbst aktiv abstimmt. Bei zweiterem soll diese Stimme in die Delegationsberechnung für seine Delegierer eingehen. Da es eine Empfehlung ist, die Meinung zu übernehmen, soll auch jeder eine Begründung für sein aktives Stimmverhalten angeben können. Dieses hilft wiederrum bei der Suche passender Delegierter, denn unterschiedliche Begründungen können bei manchen Themen zum gleichen Ergebniss führen. Außerdem sollen Delegierte die Aufnahme in Delegationslisten auto-ablehnen oder einzeln ablehnen können.
'''Umsetzung: '''
Die Umsetzung obliegt dem Vorstand. Falls dieser keinen Programmierer für die Weiterentwicklung von LQFB findet, soll dieser eine Neuentwicklung in gängigen Programmiersprachen anstreben und fördern oder ein alternatives Tool weiterentwickeln lassen. Das bestehend LQFB soll bis zur Umsetzung abgeschaltet werden, da ohne eine Lösung der bestehenden Probleme die Abstimmungsergebnisse des LQFB nicht aussagekräftig sind.
Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Rentenmodell für das 21. Jahrhundert - Diskriminierungsfreie Variante +
Begründung für die verbesserte Version:
Um Missverständnisse bei der Verwendung des Begriffes "Bürger" der im juristischen Sinne Staatsangehörige bzw. wenn in Deutschland geäußert Deutsche meint, und nur umgangssprachlich synonym mit Einwohner verwendet wird, empfehle ich den Antrag der AG 60+ mit dem Titel "Rentenmodell für das 21. Jahrhundert" dahingehend abzuändern, dass an Stelle der verwendeten Begriffe "Staatsbürger", "Bürger" und "Einwohner" die Formulierung "alle in Deutschland lebenden Menschen" benutzt wird. Dies stellt sicher, dass der Antrag nicht dahingehend missverstanden werden kann, dass wir eine gesetzliche Rente nur für Deutsche oder Sesshafte fordern, sondern auch Migranten und Obdachlose eingeschlossen sind. Im übrigens verwendet das bisherige Rentengesetz (SGB VI) den Begriff Personen, der ebenfalls nicht die Nationalität und Sesshaftigkeit voraussetzt.
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Programmpunkte als Programmteil "Rentenpolitik" in das Programm der Piratenpartei Landesverband Bayern aufzunehmen.
Dieser Programmantrag basiert auf dem Positionspapier P 80 beschlossen auf dem Landesparteitag 2012.1 in Straubing
Programmpunkte:
1. Wir sind für eine nach unten und oben begrenzte, umlagefinanzierte Grundrente für alle in Deutschland lebenden Menschen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.
2. Wir sind für eine staatlich abgesicherte obligatorische Betriebsrente, bei welcher die Firmen z.B. im Falle einer Insolvenz nicht auf die Rücklagen zurückgreifen können.
3. Wir sind für die Bereitstellung von staatlich abgesicherten Möglichkeiten, durch die alle in Deutschland lebenden Menschen für eine Zusatzrente ansparen können.
Das Programm lehnt sich an das bestehende Rentenmodell in der Schweiz und Schweden an.
Ziele:
1. Gerechte Absicherung eines menschenwürdigen Lebensabends
2. Transparente und solidarische Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen an der Finanzierung der Altersversorgung
3. Tragfähiges Konzept für die Bewältigung der demographischen Veränderungen
== Gesetzliche Krankenversicherung der Bürger ==
=== Bürgerkrankenversicherung ===
Alle Bürger müssen durch eine Basiskrankenversicherung abgesichert werden. Gesetzliche Krankenversicherungen werden wie die AOK Träger der Krankenversicherung ohne jeglichen „Zwischen-Gesundheitsfond“.
* Alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland ohne jede Berufsspaltung, also alle Arbeitnehmer, Angestellte, Selbständige, Beamte, Politiker, Staatsdiener (Minister) wie auch Empfänger von Sozialleistungen, sind verpflichtet, durch den Arbeitgeber 12% vom Bruttogehalt wie auch von allen anderen Zusatzeinkommen (z.B. Bonuszahlungen, Aufwandsentschädigungen, Prämien) und auch allen weiteren Einnahmen und Honoraren als Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf die Konten der gesetzlichen Krankenkassen monatlich abzuführen.
* Weitere 12% zu den Krankenversicherungen für jeden Beschäftigten zahlt der Arbeitgeber.
* Die Zahl der Krankenversicherungen wird dadurch reduziert und beschränkt auf die gesetzliche bürgerliche Krankenversicherung. Im Sozialsystem werden zusätzlich nur die Betriebskrankenkassen als Grundversicherung akzeptiert.
* Die Verantwortung für die gesetzlichen und bürgerlichen Krankenversicherungen hat nur des Bundesministerium für Gesundheit mit seinen Kontrollorganen.
* Die medizinische Vorsorge der Bürger und die Leitung der Krankenversicherungen, ihre Einnahmen sowie die Ausgaben sind nur von Organen des Gesundheitsministeriums zu vertreten.
* Das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherungen wird aus dem Staatshaushalt ausgeglichen.
* Dadurch wird das momentan vorherrschende „Beitrags-Dumping“ – einmal hoch und dann wieder nieder – abgeschafft.
Bei starkem Überschuss der einbezahlten Beiträge wird dieser für neue Untersuchung- und Therapie-Methoden, wie auch für die Sanierung der Krankenhäuser investiert.
=== Zahnmedizinische Versorgung ===
Gesunde Zähne sind die Grundlage der allgemeinen Gesundheit von Menschen und sollten nicht als Schönheitsmerkmal betrachtet werden. Hier ist es notwendig, eine grundsätzliche Reform nicht nur bei den Leistungen an die Zahnärzte, sondern auch die soziale Tragbarkeit der Selbstbeteiligung der Patienten zu bestimmen. Eine erfolgreiche Behandlung ist immer mehr wert als nur eine Sanierung. Ein Mensch ohne Zähne ist ein kranker Mensch. Zusatzleistungen (insbesondere Materialkosten) sollten durch die private Zusatz-Zahnversicherung abgesichert werden.
=== Die privaten Krankenversicherungen ===
dürfen alle Sonderleistungen zu den gesetzlichen Krankenversicherungen anbieten. Die privaten Krankenversicherungen werden mehr oder weniger als Zusatzversicherungen für luxuriösere Behandlungen wie z.B. Ein-Bett-Zimmer, Wahl des Arztes, Extra-Betreuung im Krankenhaus, Schönheitsoperationen, Unfallversicherung für Extremsportler, zusätzliche Erholungskuren und Rehabilitationen usw. vorgesehen. Die private Krankenversicherung darf nicht länger der Kompetenz des Finanzministeriums unterliegen. Eine Krankenversicherung darf nur der Kompetenz von gesetzlichen Krankenversicherungen und dem Gesundheitsministerium unterliegen. Alle Gewinne aus der Krankenversicherung müssen in das Gesundheitswesen zurück fließen.
Krankenversicherte Bürger dürfen nicht mehr die „Melkkuh“ oder die sichere Gewinneinnahme für die privaten Versicherungsgesellschaften oder sogar dem Finanzministerium sein.
=== Die Berufsgenossenschaften ===
behalten die Kompetenz wie auch die Haftung bei aller Arbeit – wie auch Arbeitswegunfällen und Berufskrankheiten. Sie sind auch die Träger der Unfall- oder berufsbedingten Rente.
=== Abrechnungsregelungen ===
Nach allen Behandlungen beim Arzt (Hausarzt und Facharzt) muss der Patient die gebrachten Leistungen gleich nach der Behandlung oder bei fortgeführten Behandlungen nach Ende der Behandlungen, spätestens Ende des Monats unterschreiben, um damit die gebrachte Leistungen zu bestätigen. Bei Abtretung durch den Patienten wird das Honorar an den Arzt durch die Krankenkasse überwiesen.
=== Pharmaindustrie und Medikamente ===
Die Lobby-Politik der Pharmaindustrie muss abgeschafft werden. Alle Medikamentenpreise wurden europaweit ausgeglichen. Die Politiker in den Aufsichtsräten dürfen nicht mehr die Lobby-Politik der Pharmaindustrie unterstützen, und auch die Bonus- oder Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsräte müssen abgeschafft werden.
Jedes Medikament, das auf dem Markt zur Behandlung von Krankheiten neu zugelassen wird, darf nicht teurer als die bisherigen Medikamente an die Patienten verkauft werden.
Eine unabhängige Kommission von Ärzten, Chemikern, Vertretern der Pharmaindustrie, Krankenkassen und des Gesundheitsministeriums wie auch der Verbrauchszentrale dürfen über die Preise von neu zugelassenen Medikamenten mitbestimmen.
=== Verantwortung von Ärzten und Krankenhäusern ===
Im letzten Jahr ist die Sterbequote der Patienten durch einen Arztfehler, sogenannte Kunstfehler, die fehlende Hygiene und verbreitete Infektionen in den Krankenhäusern um 35% gestiegen. Bisher trägt keiner aber die Verantwortung und so bleiben die Geschädigten oder die Hinterbliebenen ohne jede Entschädigung. Die Justiz schützt die Ärzte und jeder medizinische Eingriff findet nur auf eigene Verantwortung von Patienten statt. Diese Hierarchie der Götter in Weiß muss abgeschafft werden und die Ärzte und besonders die Krankenhäuser müssen absolute Verantwortung tragen. Aus dieser Pflicht dürfen nicht auch die Zusatzleistungsfirmen, wie die Reinigung oder Firmen für Sterilisation von Instrumenten oder sogar Firmen, die mit Prothetik und Prothesen Geld verdienen, ausgeschlossen werden.
Jeder, der mit Patienten etwas zu tun hat und mit Behandlungen oder Heilung von Patienten Geld verdient, ist verpflichtet, sich mit ausreichenden Haftpflichtversicherungen gegen Schadenersatz abzusichern.
Menschliches Leben hat mehr als 20 Millionen Euro Wert. Daran muss auch die Entschädigung für ein Leiden des Patienten gemessen werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Patienten sich sicher fühlen.
== Gesetzliche Pflegeversicherung ==
Die gesetzliche Pflegeversicherung bleibt Sozialversicherung der Bürger. Die Verantwortung, die Einnahmen wie auch die Ausgaben von Beiträgen so wie auch die Zahlung von Leistungen bleiben in der Kompetenz bei den Pflegekassen. Nur die Bürger, bei denen die Pflegestufe I, II und III eingetreten ist, sind von den Beiträgen zu der gesetzlichen Pflegeversicherung befreit. Der Beitrag von 1,5% bleibt stabil.
Die Leistungen bei der Pflegeversicherung müssen neu bearbeitet werden.
Die private Pflegeversicherung darf nur als Zusatzversicherung zu den vom Gesetzgeber eingeordneten Leistungen dienen und nicht als die sichere Einnahmequelle der privaten Versicherungsgesellschaften (durch die selbst bestimmten Beiträge).
== Gesundheitsfond ==
Der Gesundheitsfond, der die Beitragszahler jeden Monat mehrere Millionen Euro kostet, muss abgeschafft werden. Der Gesundheitsfond ist eine überflüssige neu geschaffene Institution, die nicht für die Senkung der Kosten im Gesundheitswesen dient, sondern für die hohen Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen mitverantwortlich ist.
Eine Sanierung des Sozialsystems der Bundesrepublik Deutschland und die soziale Gerechtigkeit ist für uns, die Piratenpartei ein wichtiger Grundstein unserer neuer Sozialpolitik. Unser Vorschlag trägt keine neuen Vorteile für die regierenden Politiker, Richter oder die Reichen unseres Landes, sondern wir versuchen, die Vorteilsnahme für die Politiker und Beamten abzuschaffen und sozialer Gerechtigkeit zurückzukehren. Wir müssen uns bemühen, in dem neuen Modell des Sozialsystems der Bundesrepublik Deutschland die ungerechte Drei-Klassen-Gesellschaft abzuschaffen. Eine Sanierung des sozialen Systems Bundesrepublik Deutschland ist unser Kampf gegen die bedrohende und steigende Altersarmut in Deutschland. Nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland Artikel 1, Absatz 1, Schutz der Menschenwürde, Artikel 3, Absatz 1, Absatz 2 und 3, Gleichheit vor dem Gesetz, also auch vor den Sozialgesetzen, sind wir unseren Wählern verpflichtet, die Artikel der Verfassung in unserer Sozialpolitik zu erfüllen. Die soziale Sicherheit wie auch die Gesundheit des Volkes gehört in die Händen des Staates. Gesundheit des Volkes wie auch die soziale und existenzielle Sicherheit im Alter darf nicht mehr als sichere Einnahmequelle der privaten Versicherungen durch die „Sozialgesetze“ wie auch der Vertreter der Politik in den Aufsichtsräten der Versicherungen sein.
Wir wollen die sportlichen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen jeden Alters fördern. Die Förderung soll sich auf dafür zuständige Sportvereine, Kindergärten und Schulen so wie ähnliche Einrichtungen erstrecken. Der schulische Sportunterricht soll wieder ausgebaut werden. Der Breitensport, der insbesondere für sozial schwache Familien notwendig ist und deren einzige erschwingliche Möglichkeit zur sportlichen Betätigung darstellt, soll weiter gefördert werden.
In Studien zur Fitness von Kindern, beginnend im Vorschulalter von 3 Jahren bis zu 18-jährigen Jugendlichen, wurden erhebliche bis bedenkliche körperliche Defizite festgestellt. Die Defizite zeigen sich durch Bewegungseinschränkungen der Gliedmaßen, Konditionsschwächen, Übergewicht und Altersdiabetes schon im frühen Alter, die überwiegend durch mangelnde Bewegung erklärt werden können. +
Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Stärkung der Kinderinteressen bei Streitigkeiten zwischen den Eltern +
Bei Streitigkeiten der Eltern zu Sorgerecht und Umgangsrecht soll die Verfahrensdauer zur Klärung des Sachverhaltes deutlich verkürzt werden. Ein erster gerichtlicher Anhörungstermin soll binnen eines Monats erfolgen.
Bei besonders schwerwiegenden Streitigkeiten soll das Gericht eine professionelle Mediation durch eine Beratungsstelle anordnen. Die Elternteile sind durch die Beratungsstelle bei ihrer Problembewältigung zu unterstützen. Die finanzielle Lage der Elternteile soll bei deren Beteiligung an den Beratungskosten berücksichtigt werden. Finanzielle Auswirkungen fördern in diesem Falle meist positiv ein Überdenken der eigenen Handlungen. Ist ein Beteiligter nach der erfolgten Rechtsprechung weiterhin nicht zur Zusammenarbeit bereit, dann kann bestimmt werden, dass er die Beratungskosten komplett alleine zu tragen hat.
Unter Streitigkeiten der Eltern leiden die Interessen der Kinder. Aktuell dauert es Monate bis Jahre (je nach Ausprägung der Streitigkeiten) bis juristische Regelungen getroffen werden. Kinder sehen in dieser Zeit oftmals einen Elternteil nicht und die extreme, nervliche Belastung der Eltern durch die Gerichtsverfahren überträgt sich auf die Kinder. Je schneller klare Regelungen gefunden werden, umso schneller können sich Kinder auf die neue Situation einstellen und werden nicht weiter als Spielball zwischen den Streitern missbraucht.
Das Münchner Modell, das einen ersten Anhörungstermin vor Gericht innerhalb von nur einem Monat gewährleistet, beschleunigt bereits am Amtsgericht München die Verfahrensdauer und wirkt sich positiv aus. Leider ist das Modell nicht verpflichtend für alle Richter und wird daher nicht konsequent angewendet. Die beschleunigten Verfahren sind qualitativ nicht schlechter und sparen in der Regel den Beteiligten Geld (juristische Beratung und Prozesskosten). Rechtsprechung ist ein Grundrecht der Bürger und darf nicht zum finanziellen Ruin führen. +
'''Vorwort: Wir sind grundsätzlich dafür, Subventionen komplett abzuschaffen. Die Abschaffung von Subventionen ist ein langfristiges Ziel im Rahmen der EU und darüber hinaus. Als Übergangslösung brauchen wir zum Erhalt der kleinbäuerlichen Landwirtschaft eine gerechtere Verteilung als wir sie heute haben.'''
Problem:
Derzeit wird lediglich die Fläche als Grundlage für Zahlungen von EU-Subventionen in der Landwirtschaft zugrunde gelegt.
Diese Berechnungsgröße ist unzureichend, da die unterschiedlichen Agrarbetriebe vom Kleinbauer bis zum Makrobetrieb unterschiedlich arbeiten und unterschiedliche Ergebnisse erwirtschaften.
Die Makrobetriebe z.B. erhalten so hohe Summen, dass sie höhere Pachtpreise und niedrigere Verkaufspreise akzeptieren können.
Die Unterstützungsgelder kommen deshalb bei den kleinbäuerlichen Landwirten nicht an, sondern fließen direkt zu den Verpächtern und dem Handel.
Außerdem wird der wesentlich höhere Aufwand und die oft wesentlich bessere Qualität der Kleinbetriebe nicht berücksichtigt.
D.h. weg von der Flächenunterstützung, hin zu einer Aufwands- und Ergebnisunterstützung.
Beispiel:
Pro Arbeitstag kann ein durchrationalisierter Ackerbaubetrieb mehr als 600 € Direktzahlungen bekommen, während ein bäuerlicher Kleinbetrieb mit z.B. 25 ha und 30 Milchkühen nur auf ca. 30 € kommt.
Des Weiteren muss die Verteilung der Subventionen noch transparenter als bisher gestaltet werden.
Die bisherige Lösung sieht vor, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb, welcher Subventionen erhält, eingesehen werden kann. Dort sind sowohl Name als auch Summe ersichtlich. Wir fordern darüber hinaus darzulegen, welche Leistungen hinsichtlich obiger Anforderungen dahinter stehen.
Lösung:
Natürliche und strukturelle Benachteiligungen eines Betriebes, sowie gesellschaftlich gewünschte Leistungen für Natur-, Tier- und Klimaschutz erfordern durchwegs eine höhere Arbeitsleistung. Deshalb ist für uns die Berechnung der Direktzahlungen anhand der betriebsspezifischen Arbeitszeiten ein geeigneter Maßstab für die tatsächlich erbrachten, öffentlichen Leistungen.
Die Frage der Betriebsgröße, ob es sich um Familien- oder Fremdarbeitskräfte oder Maschinenringarbeit handelt, bleibt bei diesem Modell ohne Bedeutung.
Die bisher unberücksichtigte Zusatzleistung für die Bewirtschaftung von Grünland, Steillagen, kleineren Feldern, vielfältigeren Fruchtfolgen und nachbarschaftsverträglichen Tierbeständen kann durch entsprechende Degressionsfaktoren ausgeglichen werden.
D.h. die Aufwandsmessgröße ist die Arbeitszeit.
Die Ergebnismessgröße sollte die Auszeichnung mit einem europäischen Qualitätssiegel sein. Dabei ist es unerheblich, ob dies eine Bioqualität oder eine Regionsqualität darstellt.
Eine Übergangslösung sollte zunächst darin bestehen, landwirtschaftliche Flächensubventionen strikt zu deckeln. Die Obergrenze landwirtschaftlicher Flächensubventionen sollte sich dabei am Medianeinkommen der Mitarbeiter bzw. am Median-Gewinn deutscher landwirtschaftlicher Betriebe orientieren. Auf diese Weise freigesetzte Finanzmittel können zur qualitativen Förderung eingesetzt werden.
Diese Forderung entspricht auch der Forderung der EU-Beauftragten nach degressiver Gestaltung der Direktzahlungen.
Dabei sollten ab 2013 30% der Direktzahlungen als Ausgleich für die neuen ökologischen Auflagen („Greening“) wie dreigliedrige Fruchtfolge, Umbruchverbot bei Grünland und ökologischen Vorrangflächen, als einheitliche Flächenprämie in Höhe von ca. 100 Euro pro Hektar bezahlt werden und 70% als Vergütung für die gesellschaftlichen Leistungen bezahlt werden.
Der Landesparteitag möge beschließen, dass in §13 der Satzung des Landesverbands Bayern aufgenommen wird:
"(3) Es ist ausgeschlossen, dass eine Person gleichzeitig ein Mandat des deutschen Bundestages und ein Amt im Landes- oder Bezirksvorstand wahrnimmt." +
In der Satzung des LV Bayern soll §7 durch folgenden Paragraphen ersetzt werden:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neue_Fassung">neue Fassung</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
'''§ 7 - Gliederung'''
(1) Existiert in einem Gebiet eine Untergliederung der nächst niederen Ebene nicht, so wird auf Antrag eines Zehntels der dort wohnhaften stimmberechtigten Mitglieder eine Mitgliederversammlung durch den Vorstand des Gebietsverbandes einberufen. Eine gemeinsame Mitgliederversammlung mehrerer zusammenhängender Gebiete ist zulässig. Für die Einberufung gelten die gleichen Regelungen wie für den Parteitag des Gebietsverbandes.
(2) Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.
(3) Tritt der gesamte Vorstand einer Untergliederung geschlossen zurück oder ist handlungsunfähig, so führt der handlungsfähige Vorstand des nächsten übergeordneten Gebietsverbandes die Geschäfte solange weiter, bis auf der durch diesen unverzüglich in Textform mit einer Frist von zwei Wochen einberufenen Mitgliederversammlung der betroffenen Untergliederung ein neuer Vorstand gewählt wurde.
<div style="clear:left;"></div></div> +
Anträge zum Landesparteitag sollen ab dem nächsten Landesparteitag von einer Mindestanzahl von stimmberechtigten Mitgliedern unterstützt werden müssen, um im Antragsbuch und den Vorbereitungen zur Bestimmung der Antragsreihenfolge berücksichtigt zu werden.
Der Parteitag möge diese Mindestanzahl (z.B. 10) festlegen. +
Der Piraten Landesverband Bayern unterstützt das Umfairteilen-Bündnis sowie den Aktionstag am 29. September 2012. Wir zeigen dies öffentlich und rufen zur Teilnahme am Aktionstag auf. Wenn möglich, organisieren wir / beteiligen wir uns an Aktionen vor Ort.
Link:
[http://umfairteilen.de/start/unterstuetzen/ http://umfairteilen.de/start/unterstuetzen/] +
''Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier zur Landwirtschaft beschließen:''<br><br>
'''Verantwortungsbewusste Landwirtschaft''' <br>
Die PIRATEN unterstützen eine verantwortungsbewusste und Ressourcen-schonende Landwirtschaft, die gesunde Produkte hervorbringt und den Landwirten ein faires Einkommen verschafft. Es soll nachhaltig produziert werden, ohne Raubau an der Natur und am Menschen. Daher halten wir es für sinnvoll, die Verteilung der Subventionen neu zu bewerten. Wir wollen weg gehen von der Förderung der Großunternehmen, welche billige Massenware auf Kosten der Umwelt und Zuliefererländer produzieren. Export von überschüssigen Agrarprodukten sollen nicht mehr bezuschusst werden, da hierdurch die lokale Erzeugungsstruktur zerstört wird.<br>
Gelder zur gezielten Förderung der nachhaltigen Nutzung sollen gezahlt werden. Darunter fallen zum Beispiel Biogas-Anlagen in denen Gülle verwertet wird, bevor die Endprodukte auf den Feldern zur Düngung verteilt werden. Nicht jedoch Anlagen, für die Biomaße wie Mais oder Getreide extra produziert wird. <br>
Unser Ziel ist eine leistungsfähige, regional angepasste Landwirtschaft, organisiert in transparenten Netzwerken. <br><br>
'''Wir fragen die Bürger'''<br>
Um unser Ziel zu erreichen, fragen wir die Bürger. Die Landwirtschaft in Bayern ist so vielfältig, dass es nicht einfach einen einzigen richtigen Weg gibt. Daher sollen alle Betroffenen mitbestimmen und planen können, wie es weiter geht. Hierfür wollen wir eine Kommission des Landtags einrichten, welche Umfragen und Studien fertigt. <br> +
Die Piratenpartei Bayern schätzt unsere pluralistische Gesellschaft, die von der Vielfalt der verschiedenen Kulturen, Weltanschauungen, Religionen und Lebensmodelle lebt. Viele Flüchtlinge jedoch, die gerade erst vor Krieg und Verfolgung aus ihrem Ursprungsland geflohen sind, sehen sich hier in Deutschland Repressalien und einem Alltag voller Diskriminierungen ausgeliefert. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen und demokratischen Gesellschaft heraus lehnen wir diese Art des Umgangs mit Flüchtlingen ab. Daher müssen alle Verfahrensweisen in der Asylpolitik uneingeschränkt auf den Prüfstand. Sofern die Entscheidungskompetenz nicht in die Landesebene fällt, werden die bayerischen Piraten Entscheidungen im Bundesrat anregen und vorbereiten. Bereits in dieser Thematik erfahrene Organisationen, wie beispielsweise ProAsyl und der bayerische Flüchtlingsrat, sind dabei stärker in den Diskurs mit einzubeziehen.
'''Grundrechte auch für Flüchtlinge'''
Wir nehmen die Diskriminierung von Flüchtlingen, die in ihrer Freizügigkeit, ihrer Selbstbestimmung sowie ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, nicht hin. Die Gewährung dieser Grundrechte wird nicht nur durch das Grundgesetz und die Landesverfassung bestimmt: Die Rechte gehören zur Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft. Gemeinsam mit allen bayerischen Bürgern wollen wir den Flüchtlingen in unserem Land beweisen, dass Demokratie und die Gewährung der Grundrechte sich nicht nur auf die Bürger eines Staates oder Landes beschränken, sondern alle Menschen einschließt.
'''Residenzpflicht abschaffen'''
Die Freiheit, Freizügigkeit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen sind hohe Güter einer demokratischen Gesellschaft. Eine Einschränkung der Wahl des Aufenthaltsortes ist nichts anderes als die Inhaftierung in einem großflächigen Gefängnis. Flüchtlingen wird damit das Menschenrecht auf Freizügigkeit verwehrt. Die bayerischen Piraten setzen sich für ein Ende der Residenzpflicht ein. Jedem Flüchtling, der in Bayern lebt, ist die Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ohne Einschränkung zu gewähren. Dadurch bekommen Flüchtlinge die Möglichkeit für ihre Rechte im Rahmen von Versammlungen einzutreten und an Treffen innerhalb von Organisationen sowie an familiären und freundschaftlichen Treffen teilzunehmen.
'''Die Hilfe steht im Vordergrund, nicht die Rückkehr'''
"Die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland zu fördern", wie es die Bayerische Asyldurchführungsverordnung vorschreibt, lehnen die bayerischen Piraten entschieden ab. Flüchtlinge haben meist eine traumatische Vergangenheit und einen noch schwierigeren Weg nach Deutschland hinter sich. Sie mussten fliehen, weil sie in ihrer Heimat nicht nur keine Perspektive mehr für ein Leben haben, sondern in ihrem Überleben selbst bedroht sind. An erster Stelle muss für diese Menschen Hilfe stehen und nicht die Rückkehr in ihr eigenes Land. Flüchtlingen erst einmal zu helfen, bevor man über Rückkehr überhaupt nachdenkt, ist keine Pflicht, der nachgekommen werden muss, sondern eine Selbtverständlichkeit. In diesem Sinne sollen auch der bayerische Staat und seine Behörden handeln.
'''Recht auf Gesundheit'''
Durch das traumatische Ereignis der Flucht sind viele Flüchtlinge häufig von physischer wie auch psychischer Krankheit betroffen. Die bayerische Piratenpartei will daher eine gesetzliche Grundlage schaffen, die es dem Staat ermöglicht, ankommenden Flüchtlingen in der ersten Woche ihres Aufenthalts einen kostenlosen Gesundheits-Check-Up durch qualifizierte Ärzte und Psychologen zu ermöglichen. Eine etwaige weitere notwendige Behandlung muss für die kranken Flüchtlinge kostenfrei und ohne Zugangsbarrieren wie das Beantragen von Krankenscheinen etc. möglich sein. Die Behandlung von längerfristigen und chronischen Krankheiten muss gewährleistet werden.
'''Partizipation am Leben'''
Viele Vorbehalte gegenüber Flüchtlingen durch die Bevölkerung haben ihre Ursache im mangelnden Kontakt miteinander. Daher soll den Flüchtlingen auch das Recht zustehen ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes arbeiten zu dürfen. Nur durch eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben können es Flüchtlinge schaffen, wieder auf eigenen Füßen zu stehen, ohne auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Arbeitsverbote jeglicher Art gehören in jedem Fall abgeschafft. Die bayerischen Piraten setzen sich für eine gesetzliche Regelung zur weiterreichenden Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Heimatland ein und schaffen für die Flüchtlinge einen kostenfreien Zugang zu Deutschkursen.
'''Wiederbeschaffung verlorengegangener Ausweisdokumente'''
Das Nichtvorhandensein von Ausweisen schützt Flüchtlinge vor der Ausweisung, da nicht nachgewiesen werden kann, wohin sie ausgewiesen werden können. Dies verhindert eine aktive Hilfe der Flüchtlinge bei der Wiederbeschaffung eines Ausweises. Daher darf die Wiederbeschaffung des Ausweises nicht zu einer drohenden Ausweisung führen. Die Piratenpartei Bayern setzt sich deswegen dafür ein, dass Flüchtlinge, die bei der Wiederbeschaffung ihres Ausweises behilflich sind, wenigstens zwei Jahre lang nicht ausgewiesen werden dürfen. Durch die Hilfe dürfen dem Flüchtling keine Kosten entstehen. Insbesondere sind die ohnehin zu geringen Zuwendungen für Flüchtlinge nicht auch noch durch Kosten für Anträge und Herstellung von Ausweisen zu belasten. Sollten nach diesen zwei Jahren der Ausweisung Hinderungsgründe entgegenstehen, so ist dem Flüchtling ein dauerhaftes Bleiberecht zu gewähren.
'''Lebenssituation von Flüchtlingen verbessern'''
Als Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen werden wir außerdem folgende Punkte umsetzen:
*Eine individuelle Betrachtung der Fluchtgründe von Asylbewerbern, die sich an der konkreten politisch-gesellschaftlichen Situation des jeweiligen Heimatlandes bemisst und außerdem die langfristige Abschaffung der Drittstaatenregelung.
*Die Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) durch Verschleppung wird beendet.
*Die Schaffung von gezielten Beratungen zur Inklusion der Flüchtlinge in die deutsche Gesellschaft.
*Eine Bleiberechtsregelung, die die gesamte Familie (inkl. Verwandte zweiten Grades) umfasst und die besondere Situation von Eltern und Kindern berücksichtigt.
*Eine Unterbrinung, die sowohl die persönliche Situation der Flüchtlinge als auch ihre Sprache und kulturelle Herkunft berücksichtigt.
*Ein generelles Ende der Praxis der Abschiebehaft, gerade bei Minderjährigen.
*Die Verbesserung der Unterbringungssituation von Flüchtlingen und den kostenfreien Zugang zu traditionellen und neuen Medien in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen. Insbesondere muss der Zugang zu landesspezifischen Medien der einzelnen Herkunftsländer sichergestellt werden.
*Jederzeit uneingeschränkten Zugang zu den Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen durch in der Flüchtlingshilfe anerkannte tätige Vereine und Organisationen.
*Die Schaffung von mehr Transparenz: Selbstverpflichtung der Regierung zur Zugänglichmachung einer Liste aller Gemeinschaftsunterkünfte und Offenlegung aller Zahlen bezüglich der Anzahl der Asylbewerber sowie der Einnahmen und Ausgaben pro Unterkunft.
*Langfristige Abschaffung der Lagerpflicht und das Ende der isolierenden und unmenschlichen Aufenthaltsbedingungen in Gemeinschaftsunterkünften. Stattdessen die Ermöglichung einer dezentralen Unterbringung in Mehrfamilienhäusern mit der Möglichkeit der freien Wohnungs- und Ortswahl von Anfang an.
*Förderung der Eigenverantwortung der Flüchtlinge: Die Zuwendungen sollen an die Flüchtlinge ausgezahlt und nicht fremdverwaltet werden (Abschaffung des Sachleistungsprinzips). Bis zur Abschaffung darf die Ausgabe von Sachleistungen aufgrund der Gefahr von Amtsmissbrauch nicht durch Angestellte erfolgen, sondern soll vielmehr den Asylbewerbern der Selbstverwaltung überlassen werden.
*Umfassende Reformierung des Asylbewerberleistungsgesetzes, das die Versorgung von Asylbewerbern regelt. Dabei sollen die Leistungen für Asylbewerber mindestens an Hartz-IV-Niveau angeglichen werden.
Der Parteitag möge beschliessen, §7 der Satzung folgende Absätze hinzuzufügen und alle Absätze angemessen zu nummerieren:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neue_Abs.C3.A4tze">'''neue''' Absätze</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(a) Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer bisher akkreditierten Mitglieder anwesend ist oder Letzteres nicht von mindestens fünf anwesenden akkreditierten Mitgliedern angezweifelt wird. Bei Feststellung der Beschlussunfähigkeit wird die Mitgliedersammlung von der Versammlungsleitung vertagt oder abgebrochen. Untergliederungen können hiervon abweichende Regelungen in ihrer Satzung treffen.
(b) Jede Mitgliederversammlung kann sich per Beschluss eine Geschäftsordnung geben, die die Bestimmungen der Satzung des jeweiligen Gebietsverbandes ergänzt und dieser nachrangig ist. Andernfalls gilt die Geschäftsordnung des Landesparteitags.
<div style="clear:left;"></div></div> +
Der Landesparteitag möge Abschnitt B: Finanzordnung, § 2 Absatz 2 mit Wirkung ab 01.01.2013 durch "(entfällt)" ersetzen. +
Der Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass der Freistaat Bayern im Bundesrat keinen weiteren finanziellen Hilfsprogrammen und keiner weiteren Haftung für andere Staaten der Euro-Zone oder deren Banken zustimmt, ohne dass zuvor das Volk als Souverän in einer Volksabstimmung zugestimmt hat, dass der Staat über die bisher eingegangenen Verpflichtungen hinaus weitere Gelder für die Eurorettung aufwendet oder weitere Haftungsrisiken eingeht. +
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
Der Parteitag möge folgende Wahlordnung beschliessen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="Wahlordnung">Wahlordnung</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
{{{2}}}
<div style="clear:left;"></div></div> +
Der Parteitag möge folgende Wahlordnung beschliessen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="Wahlordnung">Wahlordnung</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
{{{2}}}
<div style="clear:left;"></div></div> +