Attribut:Begründung
Dies ist eine Eigenschaft des Datentyps Text.
Dieses allgemene Attribut kennzeichnet eine beliebige Begründung auf einer Seite.
L
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="bisherige_Fassung">bisherige Fassung</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
'''§ 7 - Gliederung'''
Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung. Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.
<div style="clear:left;"></div></div>
Die Einberufung von Mitgliederversammlungen in Gebieten ohne Untergliederung ist bisher nicht geregelt (z.B. für Gründungsversammlungen). Das soll hiermit zugunsten der Mitglieder geklärt werden.
Auch im Falle eines handlungsunfähigen oder fehlenden Vorstandes einer Untergliederung soll durch den übergeordneten Vorstand für die Neuwahl eines Vorstandes gesorgt werden. Da eine Untergliederung dem übergeordneten Gebietsverband keine Vorschriften machen kann, muss dies in den übergeordneten Satzungen geregelt werden. +
Es darf zwar jeder Pirat einen Antrag stellen, doch dies führt dazu, dass häufig Anträge eingereicht werden, die nicht einmal von anderen Personen auf Plausibilität geprüft worden sind oder formale Mindestanforderungen erfüllen.
Bei solchen Anträgen ist häufig auf den ersten Blick offensichtlich, dass sie deswegen überhaupt keine Chance haben vom Parteitag behandelt oder beschlossen zu werden.
Die Mitglieder sollen sich bei der Vorbereitung des Parteitag mit dem Antragsbuch und Umfragen
nur auf schon von ein paar anderen auf Mindestanforderungen geprüfte Anträge konzentrieren können.
Hiermit sollen die Antragsteller durch eine Mindestzahl von Unterstützern nachweisen, dass der Antrag zumindest plausibel ist und formalen Mindestanforderungen genügt.
Selbst eine absolute Minderheitenmeinung, sofern sie eine Chance hat, mit einfacher Mehrheit beschlossen zu werden, wird eine geringe Anzahl von Unterstützern gewinnen können. +
Es wird bereits jetzt massiv umverteilt: durch Bankenrettungen, Bürgschafts-Übernahmen, Steuervorteile, unregulierte Finanztransaktionen, Subventionen. Gleichzeitig wird bei demokratischen Institutionen und Errungenschaften im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen gespart. Dabei entsteht Schaden für die Demokratie und die Last wird fast nur vom "unteren" Großteil der Bevölkerung getragen. Die Umverteilung muss fairer ausgestaltet werden. Dies muss öffentlich breit diskutiert werden.
Zum Beispiel der Grünen Landesverband NRW unterstützt das Bündnis: [http://www.gruene-nrw.de/details/nachricht/umfairteilen-gruene-nrw-rufen-zu-aktionen-fuer-eine-gerechte-steuerpolitik-auf.html].
Im Bundes-Liquid-Feedback der Piraten gibt es eine Initiative dazu: [https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4096.html] (wurde inzwischen mit 304 (81%) "Ja" angenommen).
Beim Landesparteitag der Piraten Hamburg wurde ebenfalls ein Antrag zur Unterstützung des Umfairteilen-Bündnisses eingereicht: [http://wiki.piratenpartei.de/HH:Landesparteitag/Antr%C3%A4ge/Beitritt_zum_B%C3%BCndnis_%22UmFAIRteilen%22_%280001%29] (wurde inzwischen ebenfalls angenommen [http://piratenpad.de/p/Protokoll_14_LPT_HH]). +
Begründung
Der Aspekt der Nachhaltigkeit sollte es bis ins Programm der Piraten schaffen. Daher eine zusätzliche Position zur verantwortungsbewussten Landwirtschaft, zu den bereits bestehenden Grundsatz und Wahlprogramm des Bundes, zu dem Thema. <br><br>
Die einzelnen Aspekte: <br>
Ressourcen-schonende Landwirtschaft<br>
Da wir unseren Planeten und unsere Lebensgrundlage nicht gefährden wollen, ist eine Landwirtschaft das Ziel, welche den Boden und die Menschen nicht ausbeutet, sie nicht belastet. <br><br>
Neubewertung Subventionen<br>
Aktuell wird nach dem Gieskannenprinzip subventioniert. Dieses Mittel der Verteilung von Subventionen die von der EU stammen kann das Land Bayern gezielt einsetzen, um bestimmte Praktien in der Landwirtschaft zu fördern und andere eben nicht zu unterstützen. Daher ist eine Neubewertung absolut nötig. <br><br>
Auf Kosten von Umwelt und Zulieferer/Belieferungsländern<br>
Umweltschutz darf nicht an der Grenze des Landes aufhören. Aktuell beuten wir die Entwicklungsländer massiv aus, zum Beispiel durch Importe von Soja oder Palmöl, für das der Regenwald in Südamerika abgeholzt wird. Dort hungern die Menschen, erkranken durch den Gebrauch von Pestiziten, nur damit wir in Deutschland das Soja an Tiere verfüttern können.<br><br>
Förderungen von Nachhaltigkeit<br>
Mithilfe von Geldern sollen bestimmte Praktiken gefördert werden. Als Beispiel die Bio-Gas Anlage - durch die Verwertung von Gülle in Biogas Anlagen lässt sich Energie gewinnen, sowie die Böden der Umgebung und das Grundwasser vor Überdüngung und Nitraten schützen. <br><br>
Definition des Ziels<br>
Niemand möchte die regionale Landwirtschaft auf Kosten von überzogenen Forderungen gefährden. Daher nochmal der Verweis, das eine leistungsfähige Landwirtschaft das Ziel ist. Eine der Aspekte welche eingerichtet werden sollen um dies zu erreichen ist ein transparentes Netzwerk für Organisationen im Landwirtschaftssektor.<br><br>
Wir fragen den Bürger<br>
Landwirtschaft ist überall und vielfältig. Dieselben Lösungen für alle Probleme gibt es nicht. Daher sollen die Bürger mitgenommen werden, auf sie gehört werden bei den Lösungswegen.
Der Antrag basiert auf dem Wahlprogramm der hessischen Piratenpartei und wurde auf Bayern umgeschrieben.
Ausführliche Begründung erfolgt mündlich. +
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="bisherige_Fassung_des_Paragraphen_.C2.A77">bisherige Fassung des Paragraphen §7</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
'''§ 7 - Gliederung'''
Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung. Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.
<div style="clear:left;"></div></div>
Die Beschlussfähigkeit für Aufstellungen von Parteibewerbern muss laut Wahlgesetzen in der Satzung geregelt werden. Dies wird durch den ersten Absatz einfach für allgemein für alle Arten von Mitgliederversammlungen in Bayern geregelt und kann von Untergliederungen geändert werden (z.B. BzV Oberfranken oder KV Fürth). Beschlussfähig wäre eine Mitgliederversammlung standardmäßig dann, wenn mindestens (noch) die Hälfte der Akkreditierten anwesend ist, damit nicht eine Minderheit Beschlüsse in Namen der ganzen Versammlung treffen kann. Die Regelung orientiert sich an der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.
<div style="border:1px solid black; background-color:#BB172B; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="Art_28_.284.29_LWG_Aufstellung_der_Stimmkreisbewerber">[http://www.wahlen.bayern.de/lw/zweiter_teil.htm#28 Art 28 (4) LWG Aufstellung der Stimmkreisbewerber]</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#F7E3E5; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und '''Beschlussfähigkeit''' der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das Verfahren für die Wahl des Stimmkreisbewerbers regeln die Parteien und Wählergruppen durch ihre Satzung. ...
<div style="clear:left;"></div></div>
<div style="border:1px solid black; background-color:#BB172B; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id=".C2.A721_.285.29_BWahlG_Aufstellung_von_Parteibewerbern">[http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__21.html §21 (5) BWahlG Aufstellung von Parteibewerbern]</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#F7E3E5; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und '''Beschlußfähigkeit''' der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das Verfahren für die Wahl des Bewerbers regeln die Parteien durch ihre Satzungen.
<div style="clear:left;"></div></div>
Parteien regeln ihre innerparteiliche Demokratie, insbesondere Wahlen und Abstimmungen, durch ihre Satzung und optional durch ergänzende Ordnungen. Das maßgebliche Regelwerk ist die Satzung, die auf die ergänzenden Ordnungen verweisen muss.
Denn für die Erfüllung wesentlicher Grundsätze der Demokratie wie Gleichheit und Unmittelbarkeit muss sich ein Mitglied auf die wesentlichen Regelungen verlassen und vorbereiten können.
Bei den Piraten werden wesentliche Verfahrensregeln für Parteitage bisher durch Geschäftsordnungen (GO) geregelt, die anders als die GO des Vorstands, bisher nicht in der Satzung verankert sind. Weiterhin gibt es teils erheblichen GO-Wildwuchs in den Untergliederungen und Fehler müssen nach und nach immer wieder in alten GOs nachgebessert werden.
Durch den zweiten Absatz soll eine mögliche Geschäftsordnung für jede Mitgliederversammlung in Bayern in der Satzung verankert werden. Mitgliederversammlungen sind nicht nur Parteitage, sondern auch Aufstellungsversammlungen oder Mitgliederversammlungen ohne Gebietsverband (z.B. Gründungsversammlungen). Gibt sich die Mitgliederversammlung keine eigene GO oder hat sich noch keine gegeben (z.B. in der Gründungsversammlung) so gilt automatisch die ausgereifte GO des Landesverbandes. Mitgliederversammlungen könnten also auf eine eigene GO verzichten.
Auch das Standard-Wahlverfahren für Aufstellungsversammlungen könnte so durch die GO des LPT vererbt werden.
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="alter_.C2.A7_2_Absatz_2">alter § 2 Absatz 2</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt: Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 25%, der zuständige Kreisverband 25%, der zuständige Bezirksverband 25% und der Landesverband Bayern 25%. Ist auf einer Gliederungsebene kein Verein aktiv tätig, so fällt sein Anspruch an den Verein auf der nächsthöheren Gliederungsebene.
<div style="clear:left;"></div></div>
<div style="border:1px solid black; background-color:#BB172B; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="Bundesatzung_Abschnitt_B:_.C2.A76">[[Bundessatzung#.C2.A7_6_Aufteilung_Mitgliedsbeitrag|Bundesatzung Abschnitt B: §6]]</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#F7E3E5; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrages erhält der Bundesverband.
(2) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine anderslautende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel des Mitgliedbeitrages: Der Landesverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
(3) Sollte im Falle einer Aufteilung nach § 6 Abs. (2) kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband und/oder Kreisverband und/oder Bezirksverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.
<div style="clear:left;"></div></div>
Es gab und gibt keinen triftigen Grund Gebietskörperschaften in der BRD unterschiedlich finanziell zu behandeln. Daher soll die ursprüngliche Regelung der Bundessatzung im Sinne von deren Verfassern und deren Gewichtung der verschiedenen Gliederungsebenen wieder gelten.
Die Aufteilung des Mitgliedsbeitrags auf Landes- und Bezirksverband ändert sich damit von 15% vs 15% zu 20% vs. 10%.
Die finanziellen Risiken, die Deutschland bisher für die Eurorettung eingegangen ist, sind bereits so groß, dass falls sie zum Tragen kommen, der finanzielle Spielraum des Staates gravierend eingeschränkt ist, und das für Jahrzehnte. Würde der Staat weitere Haftung für andere Euro-Staaten oder deren Banken übernehmen, könnte er in eine Situation geraten, in der Zinsen und Tilgung für die durch ehemalige Bürgschaften übernommenen Schuldenlasten so hoch wären, dass nicht mehr genügend Geld für die Aufrechterhaltung der bisherigen Sozialleistungen zur Verfügung stünde. In dieser Situation müsste der Staat darüberhinaus z. B. über Zwangsanleihen und Zwangsabgaben auf das Vermögen des Mittelstandes zurückgreifen, wodurch die Altersvorsorge eines Großteils der Bevölkerung vernichtet würde.
Die Piratenpartei hat sich in ihrem Grundsatzprogramm bereits dafür ausgesprochen, die direkten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern und die Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern. Gerade bei so wichtigen Entscheidungen, die die finanzielle Zukunft des Landes über Generationen festlegen, ist daher eine Mitbestimmung des gesamten Volkes mittels einer Volksabstimmung zu fordern. +
Begründung des Antrages
zweite Zeile etc. +
Begründung des Antrages
zweite Zeile etc. +
Begründung des Antrages
zweite Zeile etc. +
Diese Wahlordnung dient sowohl als vorgesehene Ergänzung für die [[BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Aufstellungsversammlungen|Satzungsänderung für Aufstellungsversammlungen]] als auch als allgemeine, unabhängige Vorlage für Aufstellungsversammlungen und Parteitage bzw. zur Verwendung in Geschäftsordnungen. Die Versammlungen sind zwar nicht an sie gebunden, es können sich jedoch alle Mitglieder und Helfer damit auf die Wahlverfahren vorbereiten und dann entscheiden, nur noch kleine Änderungen zuzulassen.
Diese Wahlordnung unterscheidet sich vom anderen [[BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Wahlordnung2|Wahlordnungs-Vorschlag]] dadurch, dass auch für die restlichen Plätze eine personalisierte Verhältniswahl verwendet wird, um besser auf die Reihenfolge Einfluss nehmen zu können. Dadurch wird jedoch ggf. eine weitere Wahl zur Kürzung der Liste notwendig.
Das Wahlverfahren zur Listenaufstellung zur Bundestagswahl oder für die Wahllisten der Landtags-/Bezirkstagswahlen ist ein echtes personalisiertes und faires Verhältniswahlverfahren.
Damit sind Gruppen und Minderheiten (z.B. nach Themen, Region) automatisch proportional zu ihrer Größe auf der Liste und mit entsprechender Wahrscheinlichkeit auf den vorderen Plätzen repräsentiert.
Die Liste wird in zwei Blöcke geteilt (Spitzenkandidaten und Rest) und damit durch lediglich zwei Wahlen bestimmt. Bei der Kandidatenvorstellung dürfen die Kandidaten unmittelbar nach ihrer Vorstellung ggf. 0, 1 oder 3 Minuten lang Fragen beantworten. Nach der Wahl der Liste wird das Endergebnis bestätigt. Ohne besondere Vorkommnisse könnte somit die gesamte Listenwahl an einem Tag erledigt werden. Der Grund, in zwei Blöcken zu wählen ist, dass man dadurch genauer auf die Platzierung der Spitzenkandidaten Einfluss nehmen kann. (Bei Vergabe von bis zu z.B. 99 Punkten würde ein Block reichen, aber die Stimmzettel würden komplizierter werden.)
Das Verfahren verwendet einen Ansatz, der es möglich macht, seine Vorlieben möglichst differenziert und ehrlich zum Ausdruck zu bringen (0-9 Punkte) und effektives taktisches Wählen maximal erschwert. Verwendet werden dazu sowohl die proportionale Version der Bewertungswahl, die erfolgreich zur Listenaufstellung in Delmenhorst (Niedersachsen) zum Einsatz kam, sowie die proportionale Version der Schulze-Vorzugswahl, die in Berlin und in Liquid Feedback verwendet wurde bzw. wird. (Approval voting ist ein Spezialfall der Bewertungswahl.)
Diese personalisierten Verhältniswahlverfahren funktionieren so, dass die Bewertungen eines Wählers umso weniger Einfluss bekommen, je mehr seine Favoriten schon einen vorderen Platz auf der Liste gewonnen haben. Damit bekommen Wähler auch eine Chance, deren Favoriten bisher noch kaum auf der Liste vertreten sind.
Das Wahlverfahren ist mit freundlicher Unterstützung der Experten des Center for Election Science, Markus Schulze (Erfinder Schulze-Methode) und Stefan Dirnstorfer (Liquidizer) entwickelt worden.
=== Wahlverfahren in Prosa ===
Für die Aufstellungsversammlungen von Wahlkreis- und Landeslisten soll folgendes Wahlverfahren zum Einsatz kommen, sofern die Aufstellungsversammlung kein anderes Verfahren beschließt:
# Die Anzahl N der '''Spitzenplätze''', die eine realistische Chance oder besondere Bedeutung bei der öffentlichen Wahl haben werden, wird bestimmt.
# Die Liste wird in '''zwei Blöcken''' gewählt: Schritte 3 bis 6 werden erst für die Plätze 1 bis N und später für die eher symbolischen restlichen Plätze durchgeführt. Die Kandidaten des ersten Durchgangs dürfen sich nicht erneut vorstellen bzw. Fragen beantworten.
# '''Vorstellung''' der Kandidaten
## Vorschlagende tragen Kandidaten in die '''Kandidatenliste''' für den jeweiligen Durchgang ein. Den Kandidaten wird per Los jeweils eine Position in der Vorstellungsliste zugewiesen. Diese Reihenfolge wird auch in den Stimmzetteln verwendet und veröffentlicht.
## Kandidaten haben grundsätzlich maximal [http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv089243.html 10 Minuten] Zeit, sollen jedoch aus organisatorischen Gründen möglichst in kürzerer Zeit '''sich und ihr Programm vorstellen''' – dabei sind keine Nachfragen erlaubt. Tritt ein Kandidat seine Redezeit spätestens nach dem zweiten Aufruf des Versammlungsleiters nicht an, so verfällt diese.
## Nach jeder Vorstellung gibt es die Möglichkeit, '''Fragen''' an den Kandidaten zu stellen. Die Versammlung beschließt, ob sie Fragen stellen will, und falls dies zutrifft, ob die eigene Redezeit für den Kandidaten auf insgesamt 1 oder 3 Minuten beschränkt werden soll. Währenddessen kann jeder Pirat mit seiner Akkreditierungsnummer max. eine Frage an den Kandidaten in Textform (max. 200 Zeichen) bei der Versammlungsleitung einreichen. Die Fragen werden, soweit vorhanden und maximal 5 Stück, in der Reihenfolge des Eingangs von der Versammlungsleitung dem Kandidaten vorgelesen und von diesem einzeln beantwortet. Die Versammlungsleitung darf sehr ähnliche Fragen zusammenfassen und persönliche Angriffe ausfiltern. Innerhalb seines begrenzten Zeitkontingents für alle Fragen kann der Kandidat selbst bestimmen, ob er mehr Fragen kurz oder weniger Fragen ausführlich beantwortet.
# Wahl der '''Reihenfolge der Kandidaten'''
## Die Wähler werden in das Wahlverfahren eingeführt.
## Es wird eine geheime Wahl aller Kandidaten durchgeführt. Die Wähler können '''unabhängig für jeden der Kandidaten zwischen 0 und 9 Punkten oder keine Bewertung''' (als 0 Punkte gewertet) auf dem Stimmzettel abgeben. Durch die Anzahl der Punkte gibt ein Wähler seine Zustimmung zu einem Kandidaten an. Den meist favorisierten Kandidaten vergibt man 9, den weniger favorisierten bis hinunter zu 0 Punkten. Annähernd gleich guten Kandidaten kann man auch die gleiche Punktzahl geben. Die Wahlhelfer wählen zuerst.
## Die Stimmen werden durch Wahlhelfer-Teams [http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/automatische-stimmzettelerfassung-bei-der-stadtratswahl-324974 nach Acht-Augen-Prinzip] in Computer übertragen.
## Die Stimmen werden nach der Methode der [http://rangevoting.org/RRVr.html "proportionalen Bewertungswahl"] (gemäß Webster/Sainte-Laguë) ausgewertet und damit eine Rangfolge der gewählten Kandidaten bestimmt. Bei Punktgleichheit (sehr unwahrscheinlich) entscheidet das Los. Zusätzlich wird mit Hilfe der [http://home.versanet.de/~chris1-schulze/schulze2.pdf proportionalen Schulze-Methode] eine zweite Liste ermittelt, wobei das Ranking durch die Punktzahl 9 (höchster) bis 0 (niedrigster Rang) festgelegt ist. Auch hier entscheidet bei Gleichstand das Los.
## Die '''beiden Listen werden veröffentlicht'''. Falls die Listen unterschiedlich sind, stimmt die Versammlung ab, welche der beiden Liste verwendet wird.
## Die Rohdaten der Stimmen werden veröffentlicht, um die Möglichkeit zu geben, Ergebnisse zu überprüfen oder anzufechten.
## Die Kandidaten werden vom vordersten bis hintersten Platz gefragt, ob sie den Platz annehmen. Bei Ablehnung werden die Stimmen des Kandidaten gelöscht und die Liste nach dem gewählten Auswertungsverfahren unter Beibehaltung der vorderen Plätze erneut erstellt.
# '''Listengröße''':
## Die bisher gewählte Liste wird auf die maximal zulässige Größe gekürzt (im ersten Durchgang N, ansonsten falls durch Wahl vorgeben).
## Im zweiten Durchgang stimmt die Versammlung ab, ob die gesamte Liste weiter gekürzt werden soll. In diesem Fall kann jeder Stimmberechtigte in geheimer Wahl seine gewünschte Länge angeben. Der Median aller gültigen Stimmen ohne Enthaltungen legt das Ende fest. Die Minimalgröße darf nicht unterschritten werden (bei LTW/BzTW der letzte Stimmkreisbewerber).
## Im ersten Durchgang: Setze die Wahl der restlichen Plätze in einem weiteren Durchgang fort.
# '''Listenbestätigung''': In einem geheimen Wahlgang stimmen alle geheim ab, ob sie die gewählte Liste mit 2/3 Mehrheit bestätigen. Wenn diese Abstimmung fehlschlägt, wiederhole die Wahl einmal.
Diese Wahlordnung dient sowohl als vorgesehene Ergänzung für die [[BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Aufstellungsversammlungen|Satzungsänderung für Aufstellungsversammlungen]] als auch als allgemeine, unabhängige Vorlage für Aufstellungsversammlungen und Parteitage bzw. zur Verwendung in Geschäftsordnungen. Die Versammlungen sind zwar nicht an sie gebunden, es können sich jedoch alle Mitglieder und Helfer damit auf die Wahlverfahren vorbereiten und dann entscheiden nur noch kleine Änderungen zu zulassen.
Diese Wahlordnung unterscheidet sich vom anderen [[BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Wahlordnung|Wahlordnungs-Vorschlag]] durch den Einsatz einer einfachen Zustimmungswahl für die hinteren Plätze und beschleunigt damit die Wahl noch weiter.
Das Wahlverfahren zur Listenaufstellung zur Bundestagswahl oder für die Wahllisten der Landtags-/Bezirkstagswahlen benutzt für die Besetzung der relevanten Spitzenplätze ein echtes personalisiertes und faires Verhältniswahlverfahren. Damit sind Gruppen und Minderheiten (z.B. nach Themen, Region) automatisch proportional zu ihrer Größe auf der Liste und mit entsprechender Wahrscheinlichkeit auf den vorderen Plätzen repräsentiert.
Bei der Bundestagswahl haben voraussichtlich nur eine einstellige Zahl von Kandidaten eine realistische Chance in den Bundestag zu gelangen. Die restlichen Plätze und deren Reihenfolge sind eher symbolischer Natur. Ähnlich haben bei der Landtagswahl nur die vordersten Plätze eine besondere Bedeutung.
Die Liste wird in zwei Blöcke geteilt (Spitzenkandidaten und Rest) und damit durch lediglich zwei Wahlen bestimmt. Bei der Kandidatenvorstellung dürfen die Kandidaten unmittelbar nach ihrer Vorstellung ggf. 0, 1 oder 3 Minuten Fragen beantworten. Nach der Wahl der Liste wird das Endergebnis bestätigt. Ohne besondere Vorkommnisse könnte somit die gesamte Listenwahl an einem Tag erledigt werden. Der Grund, in zwei Blöcken zu wählen ist, dass man dadurch genauer auf die Platzierung der Spitzenkandidaten Einfluss nehmen kann. (Bei Vergabe von bis zu z.B. 99 Punkten würde ein Block reichen, aber die Stimmzettel kompliziert werden.)
Das Verfahren für die Spitzenplätze verwendet einen Ansatz, der es möglich macht, seine Vorlieben möglichst differenziert und ehrlich zum Ausdruck zu bringen (0-9 Punkte) und effektives taktisches Wählen maximal erschwert. Verwendet werden dazu sowohl die proportionale Version der Bewertungswahl, die erfolgreich zur Listenaufstellung in Delmenhorst (Niedersachsen) zum Einsatz kam, sowie die proportionale Version der Schulze-Vorzugswahl, die in Berlin und in Liquid Feedback verwendet wurde bzw. wird. (Approval voting ist ein Spezialfall der Bewertungswahl). Diese personalisierten Verhältniswahlverfahren funktionieren so, dass die Bewertungen eines Wählers umso weniger Einfluss bekommen, je mehr seine Favoriten schon einen vorderen Platz auf der Liste gewonnen haben. Damit bekommen Wähler auch eine Chance, deren Favoriten bisher noch kaum auf der Liste vertreten sind.
Für die restlichen Plätze wird eine einfache Zustimmungswahl (Approval voting) verwendet und die Reihenfolge durch das Verhältnis der Ja- und Nein-Stimmen festgelegt. Nur Bewerber mit einer einfachen Mehrheit können dabei auf die Liste gelangen. Dadurch können Bewerber, die die Partei nicht gut repräsentieren, aussortiert werden.
Das Wahlverfahren ist mit freundlicher Unterstützung der Experten des Center for Election Science, Markus Schulze (Erfinder Schulze-Methode) und Stefan Dirnstorfer (Liquidizer) entwickelt worden.
=== Wahlverfahren in Prosa ===
Für die Aufstellungsversammlungen von Wahlkreis- und Landeslisten soll folgendes Wahlverfahren zum Einsatz kommen, sofern die Aufstellungsversammlung kein anderes Verfahren beschließt:
# Die Anzahl N der '''Spitzenplätze''', die eine realistische Chance oder besondere Bedeutung bei der öffentlichen Wahl haben werden, wird bestimmt. Die Liste wird in '''zwei Blöcken''' gewählt: Erst die Plätze 1 bis N, dann die eher symbolischen restlichen Plätze.
# '''Vorstellung''' der Kandidaten
## Vorschlagende tragen Kandidaten in die '''Kandidatenliste''' für den jeweiligen Durchgang ein. Den Kandidaten wird per Los jeweils eine Position in der Vorstellungsliste zugewiesen. Diese Reihenfolge wird auch in den Stimmzetteln verwendet und veröffentlicht.
## Kandidaten haben grundsätzlich maximal [http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv089243.html 10 Minuten] Zeit, sollen jedoch aus organisatorischen Gründen möglichst in kürzerer Zeit '''sich und ihr Programm vorstellen''' – dabei sind keine Nachfragen erlaubt. Tritt ein Kandidat seine Redezeit spätestens nach dem zweiten Aufruf des Versammlungsleiters nicht an, so verfällt diese.
## Nach jeder Vorstellung gibt es die Möglichkeit, '''Fragen''' an den Kandidaten zu stellen. Die Versammlung beschließt, ob sie Fragen stellen will, und falls dies zutrifft, ob die eigene Redezeit für den Kandidaten auf insgesamt 1 oder 3 Minuten beschränkt werden soll. Währenddessen kann jeder Pirat mit seiner Akkreditierungsnummer max. eine Frage an den Kandidaten in Textform (max. 200 Zeichen) bei der Versammlungsleitung einreichen. Die Fragen werden, soweit vorhanden und maximal 5 Stück, in der Reihenfolge des Eingangs von der Versammlungsleitung dem Kandidaten vorgelesen und von diesem einzeln beantwortet. Die Versammlungsleitung darf sehr ähnliche Fragen zusammenfassen und persönliche Angriffe ausfiltern. Innerhalb seines begrenzten Zeitkontingents für alle Fragen kann der Kandidat selbst bestimmen, ob es mehr Fragen kurz oder weniger Fragen ausführlich beantwortet.
# Wahl der '''Spitzenkandidaten'''
## Die Wähler werden in das Wahlverfahren eingeführt.
## Es wird eine geheime Wahl aller Kandidaten durchgeführt. Die Wähler können '''unabhängig für jeden der Kandidaten zwischen 0 und 9 Punkten oder keine Bewertung''' (als 0 Punkte gewertet) auf dem Stimmzettel abgeben. Durch die Anzahl der Punkte gibt ein Wähler seine Zustimmung zu einem Kandidaten an. Den meist favorisierten Kandidaten vergibt man 9, den weniger favorisierten bis hinunter zu 0 Punkten. Annähernd gleich guten Kandidaten kann man auch die gleiche Punktzahl geben. Die Wahlhelfer wählen zu erst.
## Die Stimmen werden durch Wahlhelfer-Teams [http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/automatische-stimmzettelerfassung-bei-der-stadtratswahl-324974 nach Acht-Augen-Prinzip] in Computer übertragen.
## Die Stimmen werden nach der Methode der [http://rangevoting.org/RRVr.html "proportionalen Bewertungswahl"] (gemäß Webster/Sainte-Laguë) ausgewertet und damit eine Rangfolge der gewählten Kandidaten bestimmt. Bei Punktgleichheit (sehr unwahrscheinlich) entscheidet das Los. Zusätzlich wird mit Hilfe der [http://home.versanet.de/~chris1-schulze/schulze2.pdf proportionalen Schulze-Methode] eine zweite Liste ermittelt, wobei das Ranking durch die Punktzahl 9 (höchster) bis 0 (niedrigster Rang) festgelegt ist. Auch hier entscheidet bei Gleichstand das Los.
## Die '''beiden Listen werden veröffentlicht'''. Falls die Listen unterschiedlich sind, stimmt die Versammlung ab, welche der beiden Listen verwendet wird.
## Die Rohdaten der Stimmen werden veröffentlicht, um die Möglichkeit zu geben, Ergebnisse zu überprüfen oder anzufechten.
## Die Liste wird auf N Plätze gekürzt. Die Kandidaten werden vom vordersten bis zum hintersten Platz gefragt, ob sie den Platz annehmen. Bei Ablehnung werden die Stimmen des Kandidaten gelöscht und die Liste nach dem gewählten Auswertungsverfahren unter Beibehaltung der vorderen Plätze erneut erstellt. Mit einer 2/3 Mehrheit kann die Wahl des Blockes wiederholt werden.
# Wahl der '''restlichen Kandidaten'''
## Die Bewerber für die restlichen Plätze dürfen sich vorstellen (wie in Schritt 2), sofern sie das noch nicht im ersten Block getan haben.
## Es wird eine geheime Zustimmungswahl (Approval voting) mit der Möglichkeit der Enthaltung je Kandidat durchgeführt.
## Jeder Kandidat, der eine einfache Mehrheit der gültigen, abgegebenen Stimmen ohne Enthaltungen erreicht hat, ist gewählt (bei LTW/BzTW auch die Stimmkreisbewerber). Die gewählten Kandidaten werden in der Reihenfolge des Verhältnisses von Ja- zu Nein-Stimmen (bei Gleichheit nach Anzahl der Ja-Stimmen und weiter per Los) der bisher gewählten Liste angehängt, wenn sie die Wahl annehmen und die Liste nicht incl. aller Stimmkreisbewerber bereits die maximal zulässige Länge erreicht hat (LTW/BzTW). Mit einer 2/3 Mehrheit kann die Wahl des Blockes wiederholt werden.
# '''Listenbestätigung''': In einem geheimen Wahlgang stimmen alle geheim ab, ob sie die gewählte Liste mit 2/3 Mehrheit bestätigen.
Über Rücktritte von Schatzmeistern muss wohl kein Wort mehr verloren werden. Die bisherige Situation im Landesverband mit 2 Rücktritten in den letzten 3 Jahren hat ausreichend gezeigt, wie wichtig ein stellvertretender Schatzmeister ist. +
Die Piraten stehen für mehr Demokratie und mehr Wählermündigkeit auf dem Wahlzettel.
Wir haben bereits ein Konzept für das bayerische Wahlsystem beschlossen, diese Forderung kann dem hinzugefügt werden. +
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="bisheriger_.C2.A712">bisheriger §12</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Bundessatzung.
<div style="clear:left;"></div></div>
Für die Auflösung und Verschmelzung von Gebietsverbänden fehlen bisher notwendige Bestimmungen.
Die Bundessatzung §13 (5) schreibt sogar vor "Die Landesverbände haben eine Bestimmung in ihrer Satzung aufzunehmen, wonach Beschlüsse über ihre Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages bedürfen."
Diese Vorgabe wird hiermit umgesetzt, für §13(3) eine minimales Verfahren für solche Urabstimmungen angegeben (Lenski §6 Rn 34), und ansonsten die Regelungen in der Bundessatzung gemäß §14(1) auf Untergliederungen übertragen. +
''(Dies ist ein nicht behandelter Antrag aus Offenbach. Die Forderung wurde leicht modifiziert, die Begründung beibehalten. Er wurde bereits in der Vergangenheit für den LPT eingereicht, aber nicht behandelt.)''
Das Problem ist, dass der Staat regelmäßig gegen seine eigenen Gesetze verstößt und mit dem Ergebnis dieses Verstoßes Leute verurteilt. Es geht dabei nicht darum, alle staatlichen oder gerichtlichen Vorkommnisse reversibel zu machen Deshalb auch die Beschränkung auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Eine grundsätzliche Umsetzbarkeit ist gegeben, da andere Länder wie die USA ein solches Prinzip schon lange anwenden und dies auch in Deutschland in einem beschränktem Rahmen (Richterrecht) der Fall ist. Ein ausführlicheres Konzept können wir (oder die Bundespartei) bei Bedarf auch in Zukunft noch beschließen.
Originalantrag:
http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA057
Beispiel für ein Verwertungsverbot in Deutschland:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/17/im-licht-der-taschenlampen/ +
Die wesentlichen Bedenken wurde auf dem
[http://andipopp.wordpress.com/2012/10/12/warum-ich-gegen-die-bundeskiste-bin/ Blog von Andi Popp] dargelegt. +
Es gibt bisher zum Thema Frauenquoten keinen Beschluss des Bundesparteitags oder des bayrischen Landesparteitags. Lange war dies auch nicht unbedingt notwendig, da ohnehin klar war, dass wir keine Fans von Quoten sind. Inzwischen gibt es aber einige wenige Leute, die im Rahmen der Piratenpartei regelmäßig öffentlich Frauenquoten fordern. Solange es keine offizielle Position gibt, führt dies zu einer verzerrten Darstellung in der Öffentlichkeit und entsprechenden Shitstorms. Es wird daher Zeit für eine Positionierung.
Hier einige Beispiele, an denen die Problematik der öffentlichen Wahrnehmung deutlich wird:
* http://streetdogg.wordpress.com/2012/05/17/wie-die-piratenpartei-zu-einer-pro-frauenquote-partei-wurde/
* http://simon-kowalewski.de/?p=5
* http://www.zeit.de/2012/28/Piratinnen-Dornheim-Rohrbach
* http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-08/interview-schloemer-piraten/komplettansicht
Liquid Feedback: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3895.html +
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="bisheriger_Abschnitt_B_Finanzordnung">bisheriger Abschnitt B Finanzordnung</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
=== §1 - Verbindlichkeit der Finanzordnung ===
(1) Diese Finanzordnung ist Teil der Satzung des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland und regelt dessen Finanzen.
(2) Nachgeordnete Gebietsverbände dürfen der Finanzordnung nicht widersprechen, sondern diese nur ergänzend regeln.
=== §2 - Mittelverwendung ===
(1) Der Vorstand des Landesverbandes entscheidet über die Verwendung der ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
(2) Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt:
Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 25%, der zuständige Kreisverband 25%, der zuständige Bezirksverband 25% und der Landesverband Bayern 25%.
Ist auf einer Gliederungsebene kein Verein aktiv tätig, so fällt sein Anspruch an den Verein auf der nächsthöheren Gliederungsebene.
=== §3 - Verwaltung und Buchführung ===
(1) Der Schatzmeister verwaltet als für Finanzangelegenheiten zuständiges Vorstandsmitglied die Finanzen und führt Buch über die Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland.
(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(3) Der Schatzmeister ist berechtigt Konten im Namen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland zu führen.
(4) Verfügungsberechtigt ist allein der Schatzmeister.
=== §4 - Rechenschaftsbericht ===
(1) Der Vorstand des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland zum Ende des Geschäftsjahres in einem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach besten Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft zu geben.
(2) Der Rechenschaftsbericht wird vor der Zuleitung an den Bundesschatzmeister der Piratenpartei Deutschland im Landesverbandsvorstand beraten.
(3) Die Rechenschaftsberichte der nachgeordneten Gebietsverbände des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland sind bis zum 1. Februar des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres beim Schatzmeister des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland einzureichen.
Die Rechenschaftsberichte der nachgeordneten Gebietsverbände sind im Rechenschaftsbericht des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland
aufzunehmen.
(4) Werden Maßnahmen nach §31a Abs.1 PartG durch nachgeordnete Gebietsverbände des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland verursacht, so haben die entsprechenden Gebietsverbände ihre Rechenschaftsberichte zu berichtigen und erneut einzureichen.
Soweit eine Berichtigung im folgenden Jahr nach §23a Abs.5 Satz 3 PartG erfolgen kann, ist der Rechenschaftsbericht im folgenden Jahr zu berichtigen.
Über die entsprechenden Gebietsverbände wird eine vom Vorstand des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland festzulegende Geldstrafe verhängt.
(5) Der Rechenschaftsbericht muss die Vorgaben der §24, §26, §27, §28 PartG erfüllen.
(6) Der Rechenschaftsbericht ist fristgerecht an den Bundesschatzmeister zu übergeben.
(7) Der Rechenschaftsbericht wird vom Vorsitzenden und vom Schatzmeister des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland unterzeichnet.
=== §5 - Spenden ===
Für Parteispenden finden §25 Parteiengesetz sowie §7 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Anwendung.
=== §6 - Erstattung von Aufwendungen ===
(1) Aufwendungen laut §15 Abs. 2 der Bundessatzung werden auf Antrag erstattet.
Dieser Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich beim Schatzmeister zu stellen.
(2) Über die Höhe und den Umfang der Erstattungen entscheidet der Landesverbandsvorstand unter Berücksichtigung von §15 Abs. 3 der Bundessatzung.
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Dieser Antrag behebt eine Reihe von Problemen und Fehlern, ohne den Wesengehalt der bisherigen Finanzordnung zu verändern:
# die Rechte eines stellvertretenden Schatzmeister werden geklärt;
# die Nachrangigkeit zur Bundessatzung (gemäß §14(1)) und die Durchwirkung auf Untergliederungen (gemäß §8,§15(3) Bundessatzung) wird korrekt umgesetzt und damit §6(2)12. PartG erfüllt;
# die der Bundessatzung widersprechende Regelung §4(3) wird entfernt;
# fehlerhafte Referenzen in §4(2) (bisher §4(5)) werden korrigiert;
# bereits in der Bundessatzung oder PartG vorhandene Bestimmungen werden entfernt bzw. darauf verwiesen (§2(2) letzter Satz, §4 (1), (2), (6), §5 in bisheriger Finanzordnung);
# die bisher nichtige Regelung in §4(1) (bisher §4(4)) wird korrigiert, indem die Ansprüche gegenüber Gebietsverbänden bei Strafzahlungen begrenzt und als reine Schadenersatzpflicht formuliert werden (gemäß §31a(5) PartG);
# die Gebietsverbände werden an einheitliche Vorgaben für Kontenrahmen und Kontenplan (quasi Schnittstelle bei der Buchhaltung) gebunden, damit der Schatzmeister des Landesverbandes einen einheitlichen Rechenschaftsbericht an den Bundesverband weitergeben und sehr hoher Verwaltungsaufwand vermieden werden kann (gemäß §8 Bundessatzung).