Attribut:Antragstext
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Es wird beantragt in Abschnitt A §4 der Satzung folgenden Absatz mit der nächst freien Absatznummer hinzuzufügen:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten für die Parteiarbeit wird der Datenschutz entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sowie der Datenschutzrichtlinie und den Vereinbarungen in der Partei gewährleistet. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten darf ausschließlich den Vorständen der jeweiligen Gliederung bzw. deren Beauftragten überlassen werden. Das Nähere regelt eine vom Vorstand zu erlassende Datenschutzrichtlinie.</div> +
§9b der Bundessatzung, Abschnitt A soll mit folgendem Text ersetzt werden:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
'''§ 9b - Der Bundesparteitag'''
(1) Der Bundesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene.
(2) Der Bundesparteitag umfasst einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen. Er beginnt mit der Bundesparteikonferenz, die die Tages- und Wahlordnung des Bundesparteitages beschließt und endet mit der Bekanntgabe der Abstimm- und Wahlergebnisse. Die Tagesordnung muss mit §1 der ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' kompatibel sein.
(3) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn der Bundesparteikonferenz, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut und Kandidatenbewerbungen zu veröffentlichen.
(4) Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.
(5) Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.
(6) Der Bundesparteitag beschließt über die Schiedsgerichtsordnung und die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung sind.
(7) Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.
(8) Der Bundesparteitag wählt auf der Bundesparteikonferenz zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.
(9) Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes.
(10) Piraten können gemäß §2 der ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' dezentral zu den Abstimmungen zur Satzung und Parteiprogramm ihre Stimme abgeben.
(11) Piraten können gemäß §2 der ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' dezentral zu den Wahlen jeglicher Parteiämter, die über die Verwaltung des Bundesparteitages hinausgehen, ihre Stimme abgeben.
(12) Piraten können gemäß §2 der ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' dezentral zu den Kandidaten-Wahlen für Volksvertretungen ihre Stimme abgeben.
</div>
Falls der Antrag [[Antragsfabrik/Außerordentlicher_Bundesparteitag]] beschlossen wird, soll stattdessen die obige Änderung von §9b, Abschnitt A der Bundessatzung mit folgendermaßen geänderten Absätze (3) und (4) verabschieded werden:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
(3) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich.
Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss.
Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform gemäß §126b BGB mindestens 6 Wochen vorher ein.
Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn der Bundesparteikonferenz, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.
Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut und Kandidatenbewerbungen zu veröffentlichen.
(4) Ein außerordentlicher Bundesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt:
# Der Bundesvorstand ist handlungsunfähig.
# Ein Zehntel der stimmberechtigten Piraten beantragen es.
# Der Bundesvorstand beschließt es mit einer Zweidrittelmehrheit.
# Die Landesvorstände aus mindestens 2/3 der Bundesländer beantragen es gemeinsam.
Es sind die Gründe für die Einberufung zu benennen. Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit den benannten Gründen der Einberufung befassen. In dringenden Fällen kann mit einer verkürzten Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden.
</div>
Falls [[Antragsfabrik/Bewerbungsfrist für Kandidaten]] beschlossen wird, soll die Bewerbungsfristregelung an diesen Antrag angepasst werden, indem jeweils der Satz
:''Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt, zur Verfügung stehen dürfen sich Bewerber auch auf dem Bundesparteitag noch aufstellen lassen.''
durch
:''Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt, zur Verfügung stehen dürfen sich Bewerber auch auf der Bundesparteikonferenz noch aufstellen lassen.''
ersetzt wird.
Folgende ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' soll beschlossen werden:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
'''§ 1 - Kompatible Tagesordnungen zur dezentralen Stimmabgabe'''
(1) Die Tagesordnung muss so gestaltet sein, dass über alle Anträge und Wahlen parallel abgestimmt werden kann. Insbesondere muss ein Antrag nicht erst ausgezählt worden sein um über einen anderen Antrag abstimmen zu können.
(2) Konkurrierende Änträge können zu Abstimmungen gruppiert werden.
'''§ 2 - Wahlen und Abstimmungen'''
(1) Abstimmungen und Wahlen werden nach der Tagesordnung durchgeführt, die von der Bundesparteikonferenz beschlossen wurde.
(2) Abstimmungen werden so ausgeführt, wie in der Wahlordnung für geheime Abstimmungen festgeschrieben.
(3) Wahlen werden so ausgeführt, wie in der Wahlordnung für geheime Wahlen festgeschrieben.
(4) Es gibt eine Abstimmung mit der man die Tagesordnung ablehnen kann. Wenn die Tagesordnung von 50% der Piraten abgelehnt wird, so wird der Parteitag wiederholt. Die Abstimmergebnisse werden als ungültig erklärt.
(5) Jeder Landesverband ist für die korrekte Durchführung der Wahl/Abstimmung verantwortlich. Das beinhaltet:
:(a) Es müssen Maßnahmen gegen Manipulation getroffen werden. Dies beinhaltet eine öffentliche Auszählung und durch Maßnahmen zur Vermeidung des unbefugten Hinzufügens von Stimmzetteln.
:(b) Eine geheime Stimmabgabe muss gewährleistet sein.
:(c) Kein Pirat darf seine Stimme doppelt abgeben können.
:(d) Nur Piraten dürfen Stimmen abgeben. Dem Landesverband ist es freigestellt nur Piraten aus dem Landesverband zuzulassen.
:(e) Jeder Pirat soll die Möglichkeit haben abzustimmen.
(6) Der Landesverband darf die Durchführung an weitere Untergliederungen delegieren.
'''§ 3 - Änderungen dieser Geschäftsordnung'''
(1) Diese Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Piraten auf einem Bundesparteitag geändert werden, wenn der Antrag zur Änderung mindestens 4 Wochen vorher eingereicht wurde.
(2) Der Bundesvorstand hat alle Änträge zu dieser Geschäftsordnung mindestens 2 Wochen vor dem Bundesparteitag zu veröffentlichen.
</div>
2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Die Satzungskommission darf die Satzung bei Rechtschreib- und Grammatikfehlern korrigieren +
Es wird beantragt, daß Rechtschreib- und Grammatikfehler in der Satzung sowie der Wahl- und Geschäftsordnung jederzeit durch die Bundessatzungskommission korrigiert werden können . Die Änderungen sind sofort zu veröffentlichen und zu dokumentieren. Änderungen dürfen unter keinen Umständen sinn- oder inhaltsentstellend sein. +
Die Arbeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.<br>
Der Parteitag weist den Vorstand an, sich für ein Jahr keine Entschädigung für Arbeitszeit zu genehmigen. +
2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Einberufung des Bundesparteitags durch die Landesverbände +
Der Bundesparteitag möge beschließen, im §9b (2) Satz 2 der Bundessazung wie folgt zu ändern.
# Das Wort "oder" wird durch ", " ersetzt
# Am Ende des Satzes wird der Pasus "oder wenn Landesverbände die zusammen mindestens die Hälfte der Mitglieder repräsentieren es beantragen".
Ferner stellt der Bundesparteitag fest, dass die Landesverbände in diesem Fall sowohl durch die Landesvorstände, als auch die Landesparteitage vertreten werden.
Sollte der Antrag [[Antragsfabrik/Außerordentlicher_Bundesparteitag]] (derzeit TE032) angenommen werden, so wird alternativ folgendes beantragt: Im §9b Absatz 3, nach Annahme des oben genanntem Antrags sollen die Worte "mindestens 2/3 der Bundesländer" durch "Bundesländern die mindestens die Hälfte der Piraten repräsentieren" ersetzt werden. +
2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Einholung von Meinungsbildern zum Programmparteitag 2010 +
Falls der Antrag auf die Durchführung eines Programmparteitages im Herbst 2010 Erfolg hat, beantrage ich zusätzlich die Einholung eines Meinungsbildes zu programmatischen Inhalten der Piratenpartei. Der Bundesvorstand wird vom Parteitag beauftragt, sich rechtzeitig um die diskriminierungsfreie Erhebung eines Meinungsbildes zu kümmern. +
2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Ergänzungsantrag zu "Bundesweiter Betrieb von LiquidFeedback" +
Die Bundesversammlung möge in Ergänzung des Antrags "Bundesweiter Betrieb von LiquidFeedback" beschließen:
"Der bundesweite Betrieb von LiquidFeedback wird bis zur nächsten ordentlichen Bundesversammlung als Test gestartet.
Die für den Betrieb des bundesweiten Betriebs von LiquidFeedback Verantwortlichen sind gehalten, nach 9 Monaten, spätestens jedoch einen Monat vor der nächsten ordentlichen Bundesversammlung einen ausführlichen Bericht über den Betrieb, aufgetretenen Problemen, getätigten und geplanten Veränderungen sowie Vorschlägen ect. zum bundesweiten Betrieb von LiquidFeedback vorzulegen.
Die nächste ordentliche Bundesversammlung soll dann an Hand der Erfahrungen und des Berichts Weiteres beschließen." +
Es wird beantragt, zu (3) den Text:
Wenn er nicht Pirat am Erstwohnsitz ist, soll er diesen der aufnehmenden Gliederung mitteilen. Die Bundespartei führt ein Verzeichnis der Erstwohnsitze der Piraten, um diese zu Aufstellungsversammlungen für öffentliche Wahlen einzuladen.
hinzuzufügen.
Alter Text
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
(3) Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn im Bereich der aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist.
</div>
Neuer Text
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
(3) Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn im Bereich der aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist. <b>
Wenn er nicht Pirat am Erstwohnsitz ist, soll er diesen der aufnehmenden Gliederung mitteilen. Die Bundespartei führt ein Verzeichnis der Erstwohnsitze der Piraten, um diese zu Aufstellungsversammlungen für öffentliche Wahlen einzuladen.
</b>
</div>
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
Es wird beantragt in die Satzung der Piratenpartei Deutschland das Organ "Länderrat" aufzunehmen. Dazu ist der Paragaph 9c aufzunehmen
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
§ 9c - (1) Der Länderrat ist ein Organ, in welchem jeweils 2 Mitglieder eines jeden Landesvorstandes vertreten sind. Diese Mitglieder werden durch einen im jeweiligen Landesverband zu treffenden Landesvorstandsbeschluss entsandt. Dieser Rat dient der Kommunikation und dem Austausch horizontal unter den Ländern. Der Rat ist bei weitreichenden Entscheidungen des Bundesvorstandes, welche den Bereich eines oder mehrere Landesverbände oder der Gesamtpartei berührt, anzuhören. Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese. Der Länderrat wählt aus seiner Mitte einen Ratssprecher, sowie zwei Stellvertreter. Diese vertreten den Rat nach Außen, näheres regelt die Geschäftsordnung des Länderrates. Der Länderrat sollte mindestens zwei mal pro Quartal zusammentreten.
</div>
Weiterhin wird beantragt, im §9 Absatz 1 des Abschnitts A die Wörter ",der Länderrat" nach "das Bundesschiedsgericht" einzufügen. +
2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Erwerb der Mitgliedschaft - Stimmrecht-shopping - Stimmrechts-hopping +
Ich beantrage den Abschnitt A: §3 Absatz 2b zu ergänzen:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Die Wahrnehmung des aktiven und passiven Wahlrechts nach einem Mitgliedschaftswechsel von einer Gliederung zu einer anderen oder von einem Verband zu einem anderen ist unzulässig, sofern das Mitglied in seiner früheren Gliederung oder seinem alten Verband das aktive oder passive Wahlrecht innerhalb des gleichen Kalenderjahres wahrgenommen hat. Bei einem (aktiven wie passiven)Wahlrechtsmißbrauch ruht die Mitgliedschaft, solange bis eine geeignete Ordnungsmaßnahme getroffen wurde.</div> +
2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Erwerb der Mitgliedschaft bei der niedrigsten Gliederung +
Ich beantrage, den Abschnitt A §3 Absatz 1 wie folgt zu ändern:
'''Alte Fassung:'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei der Bundespartei erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird
- die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.
- jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung.</div>
'''Neue Fassung:'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird automatisch bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst. Dies gilt auch bei Neugründungen von niedrigeren Parteigliederungen.</div> +
Ich beantrage in Abschnitt B: §2 (3) den Text "Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person" durch "Eine Person kann für sich beantragen, dass der für sie zuständige Vorstand den Beschluss faßt, " zu ersetzen, weiterhin das "oder" nach "festzusetzen" zu streichen und "oder ihn zu stunden" nach "verzichten" einzufügen sowie "Kalenderjahr" durch "Geschäftsjahr zu ersetzen. +
Es wird beantragt, §1.1 (Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet) um die Worte "'''und faschistische'''" zu kürzen.
'''Alte Fassung:'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische <strike>und faschistische</strike> Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.</div>
'''Neue Fassung:'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre und diktatorische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab. </div> +
Dr. Dietmar Moews und Felix Alaze stellen Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung und den Ablauf des Bundesparteitags, an bestimmter Stelle, in unmittelbarer Verbindung zu den Tätigkeitsberichten des bisherigen Bundesvorstands, aufzunehmen.
Gemäß Antragsrecht laut Satzung bitten wir um Aufnahme folgender Tagesordnungspunkte 5.2 und 5.3 in die Tagesordnung des Bundesparteitags Bingen, 15./16. Mai 2010:
Im Anschluss zu den vorgetragenen Tätigkeitsberichten, 5.1. der Vorstände, gibt ein oder geben mehrere vom Vorstand zu benennende Sprecher eine zusammenfassende Darstellung der zurückliegenden Vorstandsarbeit hinsichtlich eines erforderlichen zukünftigen Arbeitsplans.
Im Anschluss an dieses arbeitsplanspezifischen Fazit soll hierzu eine moderierte Fragestunde ermöglicht werden.
Es würde damit die Tagesordnung (bei Stand vom 6. April 2010) in folgender Weise verändert:
* 5. den Tagesordnungspunkt: „Vorstands- und Schiedsgerichtswahlen
* 5.1 Rechenschaftsberichte der Vorstände“
* 5.2 Fazit des Bundesvorstands mit Blick auf einen zukünftigen Arbeitsplan
* 5.3 Moderierte Fragestunde der Parteitagsversammlung an die alten Vorstände
* 5.4 Entlastung des Vorstands +
Es wird beantragt, Absatz 1 §3 des Abschnitts A nach dem zweiten Satz auf folgenden Text zu ändern:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Nach der Gründung niederer Gliederungen
1. wird die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst, oder
2. kann der Pirat bei der Aufnahme die Gliederung frei wählen, sofern die betroffene Gliederung und die übergeordnete Gliederung - sofern vorhanden - dem zustimmen</div> +
Hiermit beantrage ich in Abschnitt A: §1 (1) der Bundessatzung den Text "soziale Gerchtigkeit" durch "der Freiheit, Gleichheit, Geschwisterlichkeit" zu ersetzen. +
Der Bundesparteitag möge folgende Aussage treffen:
Die PIRATEN sprechen sich für die schrittweise Einführung eines Grundeinkommens aus, das
*die Existenz sichert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht,
*einen individuellen Rechtsanspruch darstellt,
*ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt wird und
*keinen Zwang zur Arbeit bedeutet.
Ein Grundeinkommen soll perspektivisch die Vielzahl von Transferleistungen durch ein übersichtlicheres und transparenteres System mit weniger Verwaltungsaufwand vereinen.
Die PIRATEN entwickeln ein eigenes Konzept zur Umsetzung und dessen Finanzierung, das volkswirtschaftlich tragbar ist. +
Im Absatz 2a des §3 im Abschnitt A der Bundessatzung sollen die Worte "nächsthöheren Gliederung" durch "Gliederung in die der Pirat wechseln will" ersetzt werden.
'''Aktuelle Fassung:'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteigliederung an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden. </div>
'''Neue Fassung:'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteigliederung an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird von der '''Gliederung in die der Pirat wechseln will''' entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden. </div> +
2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gegenantrag zum Antrag Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA +
Es wird beantragt in den § 12 Absatz 1 des Abschnitts A nach 2/3 die Wörter "der abgegebenen, gültigen Stimmen" einzufügen. Weiterhin wird beantragt nach "beschlossen werden." die folgende Sätze einzufügen "Gültige Stimmen sind Stimmen, die eindeutig eine Zustimmung oder eine Ablehnung erkennen lassen. Die Abstimmung dazu erfolgt durch geeignete Handzeichen. Bei Zweifeln an einem sicheren Ergebnis kann die Abstimmung durch eine geheime Wahl ausgeführt werden."
ebenso wird beantrag, in (1) den letzten Satz (Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.) zu streichen (Anregung Nico Ecke) +
DDer Bundesparteitag 2010 der Piratenpartei Deutschland in Bingen möge beschließen, den §7, Absatz 2 der Bundessatzung wie folgt zu ergänzen und einen neuen Absatz 2a einzuführen.
Bisherige Fassung:
(2)Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis-und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.
Neue Fassung:
(2)Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind. Diese können auch aus mehreren politischen, geographisch zusammenhängenden Gliederungen derselben Ebene bestehen, solange diese die Grenzen des übergeordneten Verbandes nicht überschreiten.
(2a) Die Aufteilung eines Verbands ist möglich, wenn dies Zweidrittel der auf dem Parteitag des Gesamtverbands anwesenden Mitglieder des neu entstehenden Verbands (nach §7, Absatz 2) beschließen. +