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, 19:05, 20. Jul. 2025
==Abstract==
#§ 101 Abs. 9 UrhG erlaubt keine „Rasterfahndung“, wer aus einer Menge von In-
ternetanschlussinhabern möglicherweise Urheberrechte in gewerblichem Ausmaß
verletzt haben könnte.
#Der einmalige Download eines Musikalbums ist nicht als Rechtsverletzung „in
gewerblichem Ausmaß“ im Sinne des § 101 Abs. 1 und 2 UrhG anzusehen.
Landgericht Kiel, 2. Zivilkammer, Beschluß vom am 2. September 2009, Aktenzeichen 2 O221/09
[[Kategorie:Filesharing]]
[[Kategorie:Urheberrecht|Urteil]]