Datei:Filesharing-Beschluss 2 O 2009 221.pdf

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Filesharing-Beschluss_2_O_2009_221.pdf(Dateigröße: 21 KB, MIME-Typ: application/pdf)

Abstract

  1. § 101 Abs. 9 UrhG erlaubt keine „Rasterfahndung“, wer aus einer Menge von In-

ternetanschlussinhabern möglicherweise Urheberrechte in gewerblichem Ausmaß verletzt haben könnte.

  1. Der einmalige Download eines Musikalbums ist nicht als Rechtsverletzung „in

gewerblichem Ausmaß“ im Sinne des § 101 Abs. 1 und 2 UrhG anzusehen.

Landgericht Kiel, 2. Zivilkammer, Beschluß vom am 2. September 2009, Aktenzeichen 2 O221/09

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