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NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Duisburg/durch Dokumentnamen ersetzen (Quelltext anzeigen)
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'''Baugenehmigungsverfahren NRW:'''
Die Angrenzer werden nach § 74 BauO NRW beteiligt bzw. informiert-
Beteiligte (Angrenzer) sind nur Eigentümer und Erbbau berechtigte
[[Kategorie:NRW:Arbeitskreis Kommunalpolitik Duisburg|durch Dokumentnamen ersetzen]]
Die Angrenzer werden nach § 74 BauO NRW beteiligt bzw. informiert-
Beteiligte (Angrenzer) sind nur Eigentümer und Erbbau berechtigte
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