Änderungen

Die Seite wurde neu angelegt: „'''Baugenehmigungsverfahren NRW:''' Die Angrenzer werden nach § 74 BauO NRW beteiligt bzw. informiert- Beteiligte (Angrenzer) sind nur Eigentümer und Erbbau be…“
'''Baugenehmigungsverfahren NRW:'''
Die Angrenzer werden nach § 74 BauO NRW beteiligt bzw. informiert-
Beteiligte (Angrenzer) sind nur Eigentümer und Erbbau berechtigte


[[Kategorie:NRW:Arbeitskreis Kommunalpolitik Duisburg|durch Dokumentnamen ersetzen]]
Anonymer Benutzer