RP Diskussion:Landtagswahl 2011/Wahlprogramm/Entwurf/Wirtschaft

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Marcus 18:18, 18. Jun. 2010 (CEST) Ich habe hier mal ein paar Erläuterungen zur Privatisierung eingestellt:

Privatisierung öffentlicher Einrichtungen
Vorbemerkung: Bei der Privatisierung ist einmal zwischen der Privatisierung
hoheitlicher Aufgaben und sonstigen Aufgaben, die von kommunalen Einrichtungen
wargenommen werden, zu unterscheiden. Zum anderen zwischen mobilen und
immobilen Einrichtungen. Nach § 20 GG sind hoheitliche Aufgaben
ausschließlich vom Staat auszuüben. Dem entgegen steht teilweise EU-Recht
in Form von dutzenden von Gerichtsurteilen des europäischen Gerichtshofes
- gegen fast alle EU-Mitgliedsländer - . Aus Wettbewerbsgründen und um verdeckte
Subventionen (aus Verlustübernahmen bei staatlichen Betrieben)
transparent zu machen muß der Staat jedesmal dann öffentliche Ausschreibungen
durchführen, wenn ein Geschäftsbesorgungsvertrag (zum Beispiel: Auftrag an
ÖPNV-Betrieb in kommunalem Besitz) erneuert wird, und der kommunale
Dienstleistungsbetrieb auch ausserhalb des kommunalen Bereiches tätig ist oder
weitere Tätigkeiten gewerbsmäßig ausführt, oder nicht vollständig einer
Behörde zugerechnet werden kann (verkürzt dargestellt). An den günstigsten
Anbieter ist dann der Auftrag zu vergeben. Gründe für die
Privatisierung generell sind weniger ideologische Motive, sondern viel mehr die
systemische Überschuldung und Finanznot der Kommunen,der Länder und des Bundes
(Grund für die systemische Überschuldung liegt daran, das die meisten Kommunen dazu neigen,
den theoretisch maximal verfügbaren
und sich nach den Einnahmen richtenden Kreditrahmen mittelfristig auch auszuschöpfen.
Deshalb sorgen Steuererhöhungen immer nur kurzfristig für einen Ausgleich. Ende

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