NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Schwerte

Vorlage:TOCright

Status

  • Städtische Wahlflächen: Nicht vorhanden.
  • Sonstiges Stadtgebiet: Beantragt. Genehmigung wurde an 4alpha versandt und ist unter [[Datei:Genehmigung Schwerte BTW 2009.pdf]] einsehbar.

Kontakt

Stadt Schwerte
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Zentrale Dienste - Organisation und Wahlen
Frau Ines Ciecior
E-Mail: ines.ciecior ät stadt-schwerte dot de
Tel. 02304/104-328
Fax: 02304/104-256

Öffnungszeiten: http://tinyurl.com/naq24o

Kontakt mit Frau Ciecior

Die Genehmigung wurde per E-Mail-Anhang als Word-Dokument an mich gesandt. Eine konvertierte PDF-Version (.doc nicht uploadbar) findet sich unter [[Datei:Genehmigung Schwerte BTW 2009.pdf]]. Dort sind alle notwendigen Informationen, die zum Plakatieren gebraucht werden.

Zusätzlich zur Plakatierungsgenehmigung gibt es in Schwerte noch eine Wahlkampfvereinbarung: [[Datei:Wahlkampfvereinbarung_Schwerte.PDF]]. Hieraus geht hervor, dass die Genehmigung nicht für Laternen gilt, da für diese die Stadtwerke Schwerte zuständig sind. Das wurde auf eine tel. Rückfrage hin auch noch einmal von Frau Ciecior so bestätigt.

Kontaktperson bei den Stadtwerken ist Herr Weist (02304/934-007). Dieser erklärte , dass die Laternen über das Werbesystem "Promo-Light", zu einem Preis von 10,50 Euro pro Laterne pro Woche, gebucht werden können. Vereine und Parteien erhalten 50% Ermäßigung.