NRW:Landesparteitag 2010.1/Verbraucherschutz

Dies sind die Vorschläge für den Themenbereich Verbraucherschutz im Wahlprogramm der NRW-Piraten zur Landtagswahl 2010.

Um auf der LMV die vorgeschlagenen Wahlprogrammmodule möglichst schnell abstimmen zu können, sollen möglichst viele NRW-Piraten bereits im Vorfeld eine Meinung zu dem Modul in einer Doodle-Umfrage abgegeben. Dies ist keine endgültige Stimmabgabe, sondern dient nur dazu, die Abstimmungen auf der LMV sinnvoll strukturieren zu können

Link zur Doodle-Umfrage

6.1 Verbraucherschutz als neues Kernthema

Die NRW-Piraten wollen den Verbraucherschutz als neues Kernthema erschließen. Damit tragen sie zwei Sachverhalten Rechnung:

  1. Ganzheitliche Umsetzungen mehrerer Kern- und Nebenthemen wie Datenschutz, Transparenz, der Freiheitsgedanke sowie stringente Lobbyismuskritik münden in logischer Konsequenz in Verbraucherschutz.

  2. Die NRW-Piraten, die Politik für und nicht gegen die Gesellschaft fordern, haben die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Verbraucherschutzes erkannt und wollen sich dieser Herausforderung, der sich kaum eine andere Partei annimmt, stellen. Dabei sind sich die NRW-Piraten bewusst, gegen starke Lobbyverbände und Einflussnahme der Industrie und Anbieter angehen zu müssen.

Im Verhältnis zwischen Hersteller, Vertreiber und Verbraucher ist letzterer in der Regel strukturell unterlegen. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes. Die NRW-Piraten streben an, den berechtigten Interessen der Verbraucher, zum Beispiel Datenschutz und Transparenz, insgesamt mehr Geltung zu verschaffen. Ein fundamental wichtiges Ziel auf diesem Weg sehen wir in der Verankerung des Verbraucherschutzes in der Landesverfassung. Das soll gewährleisten, Verbraucherschutz zum integralen Bestandteil jeglicher Politik zu machen, in dem Auswirkungen und Folgen geplanter Gesetze für Verbraucher beachtet und berücksichtigt werden. Darüber hinaus streben die NRW-Piraten eine nachhaltige, konstruktive Zusammenarbeit mit entsprechenden Verbraucherschutz-NGOs wie Verbraucherzentralen und anderen Organisationen an.

In einem gesamtgesellschaftlichen Umfeld, das für Verbraucher aufgrund immer weiter fortschreitender Privatisierungen und Liberalisierungen zunehmend undurchsichtiger wird, ist der Verbraucherschutz nicht adäquat mitgewachsen. Verbraucherinteressen sind bislang nur teilweise gesetzgeberisch berücksichtigt worden. Immer wieder ist eine Unterordnung der berechtigten Interessen der Verbraucher unter kommerzielle Gesichtspunkte festzustellen. Diesem Trend gilt es umzukehren, zum Beispiel durch Modifizierung bestehender und Verabschiedung neuer Gesetze. Das Parlament sowie die Regierung haben sich in erster Linie als Volksvertretung und nicht als Unternehmensinteressen-Vertreter zu verstehen und müssen dem entsprechend agieren. Dem Interesse des Gemeinwohls ist in soweit den Unternehmensinteressen gegenüber der Vorzug zu geben, wie es zur Herstellung einer Balance in dem strukturell- und mittelbedingten Ungleichgewicht erforderlich ist.

Von einem starken Verbraucherschutz profitiert auch die Wirtschaft: Eine Marktbereinigung durch Verschwinden der schwarzen Schafe aus dem Marktgeschehen ist ebenso willkommen wie eine Stärkung derjenigen Unternehmen, die sich unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes bewähren. Diese werden sich auch im internationalen Wettbewerb besser positionieren. Datenschutz und Transparenz sind fundamentale Bestandteile des Verbraucherschutzes. Sie genießen seitens der NRW-Piraten besonderes Gewicht. Eine signifikante Stärkung eines allumfassenden Verbraucherschutzes ist Ziel der NRW-Piraten.

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6.2 Verbraucherschutz als neues Kernthema

Konkret wird die Umsetzung folgender Maßnahmen angestrebt. Ist eine landespolitische Umsetzung nicht möglich wird eine Initiative im Bundesrat auf bundespolitischer Ebene eingebracht.

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I Stärkung der Verbraucherpolitik

6.3 Stärkung der Verbraucherpolitik: Verbraucherschutz als NRW-Landesverfassungsziel

  • Aufnahme des Verbraucherschutzes in die NRW-Landesverfassung mit der Maßgabe, Auswirkungen und Folgen geplanter Gesetze für Verbraucher zu beachten und hinreichend zu berücksichtigen. Also ein „Verbraucher-Check“ von Gesetzen.

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6.4 Stärkung der Verbraucherpolitik: verbraucherpolitische Programmatik

  • Eine neue verbraucherpolitische Programmatik, die den Status quo mit den Rechten und Anforderungen der Verbraucher abgleicht und die moderne Verbraucherpolitik als Motor zukunftsfähiger Politikfelder im Bereich der Wirtschafts-, Gesundheits- und Rechtspolitik definiert.

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6.5 Stärkung der Verbraucherpolitik: Lobbyistenverbot bei Gesetzesentwürfen

  • Ein rechtsverbindlicher Verhaltenskodex für den Einsatz externer Beschäftigter, sofern es sich um Unternehmensinteressenvertreter oder Lobbyisten handelt, welcher unter anderem die Mitarbeit an Gesetzesentwürfen und Vergabeverfahren gemäß der Forderung des Bundesrechnungshofes verbietet.

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6.6 Stärkung der Verbraucherpolitik: Kompetenzzentrum Verbraucherforschung

  • Die Schaffung eines Kompetenzzentrums Verbraucherforschung, um einerseits durch die Vernetzung bestehender wissenschaftlicher Institutionen in NRW Synergieeffekte zu fördern und andererseits im Sinne von Transparenz die gewonnenen Erkenntnisse vergleichbar aufbereitet der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

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6.7 Stärkung der Verbraucherpolitik: standardisierte Beobachtungsinstrumente

  • Einrichtung standardisierter Beobachtungsinstrumente, die regelmäßig und systematisch die Märkte auf ihr Funktionieren aus Verbrauchersicht durchleuchten. Von der EU wird das vergleichbare Verbraucherbarometer bereitgestellt.

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II Gesunde und sichere Ernährung

6.8 Verbesserung der Lebensmittelsicherheit

  • Verbesserung der Lebensmittelsicherheit durch alle auf Landesebene möglichen Maßnahmen, insbesondere die Ausweitung der Lebensmittelkontrollen in dem Umfang, wie es zur Gewährleistung einer hinreichend gesicherten Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln erforderlich ist.

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III Transparenz im Gesundheitswesen

6.9 Transparenz im Gesundheitswesen: Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes

  • Klarstellung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, dass Informationen über die Qualität von Leistungen und Einrichtungen, die bei der Behandlung von Patienten erhoben werden ein öffentliches, für alle frei zugängliches Gut darstellen, sofern sie keinen Personenbezug aufweisen.

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IV Versorgungssicherheit und Transparenz auf den Energiemärkten

6.10 Versorgungssicherheit und Transparenz auf den Energiemärkten: Transparenz der Angebots- und Vertragsgestaltungen

  • Eine Gesetzesinitiative, welche gewährleistet, dass der steigende Wettbewerb im Energiemarkt mit transparenten Angebots- und Vertragsgestaltungen einher geht. Dabei wird eine übersichtliche Vergleichbarkeit wesentlicher Unterscheidungskriterien, wie Vertragslaufzeit, Preis, Preisanpassungsklauseln, Strom-Zusammensetzung, Kündigungs- und Verlängerungsfristen ebenso angestrebt, wie die Möglichkeit für den Verbraucher, seinen Energie-Dienstleister unkompliziert und mit wenig Aufwand binnen weniger Tage zu wechseln.

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6.11 Versorgungssicherheit und Transparenz auf den Energiemärkten: Gründung neutraler Netzgesellschaften & mehr Wettbewerb

  • Die NRW-Piraten möchten die Vorschläge der Monopolkommission aufgreifen und sich für mehr Wettbewerb bei der Strom- und Gasversorgung einsetzen sowie die Gründung neutraler Netzgesellschaften unterstützen.

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V Transparenz beim Konsum

6.12 Transparenz beim Konsum: klare Energiekennzeichnung aller Verbrauchsgüter

  • Das Land NRW soll im Bundesrat eine Initiative zur Einführung einer klaren Energiekennzeichnung für alle Verbrauchsgüter analog der Effizienzklassen von Haushaltsgeräten einbringen.

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VI Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt

6.13 Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt: Ausweitung der Befugnisse des NRW-Datenschutzbeauftragten

  • Ausweitung der Befugnisse des NRW-Datenschutzbeauftragten zum Beispiel durch Vetorecht für Gesetze, die Datenschutz hinreichend missachten.

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6.14 Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt: Erforschung von sicheren Technologien

  • Die Erforschung von sicheren Technologien, Software und unternehmensinternen Abläufen. Datensparsamkeit und Datenvermeidung soll Ziel der Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen sein.

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6.15 Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt: Reform des Urheberrechts

  • Das Land NRW soll im Bundesrat eine Reform des Urheberrechts initiieren,
    • die die verbraucherfreundliche Neugestaltung des Urheberrechts und die Verankerung der Rechte der Nutzer an legal erworbenen Inhalten festschreibt. Dabei ist vor allem die Verhältnismäßigkeit bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu wahren.
    • die ein Recht auf Privat- und Sicherheitskopien gesetzlich verankert.
    • die zur Streichung des generellen Verbots der Umgehung von Kopierschutzmechanismen führt, soweit es Privat- und Sicherheitskopien betrifft.

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6.16 Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt: Erweiterung des Datenschutzes

  • Das Land NRW soll im Bundesrat eine Intitiative zur Erweiterung des Datenschutzes ergreifen, die zur angemessenen Anpassung an die Erfordernisse der digitalen Welt führt. Dabei sollen internationale Mindeststandards die effektive Durchsetzung gewährleisten.

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6.17 Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt: Gesetzesnovellierung zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

  • Eine Initiative des Landes NRW im Bundesrat zur Novellierung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung mit der Maßgabe, dass Verträge, die im Rahmen eines unlauteren Werbeanrufs abgeschlossen werden, der schriftlich Bestätigung bedürfen, um Rechtswirksamkeit zu erlangen.

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VII Die Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz (Information) und Bildung

6.18 Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz (Information) und Bildung: Verbraucherbildung kinder&Jugendlicher

  • Die Einrichtung von Verbraucherbildungsangeboten in der Nachmittagsbetreuung von Ganztagsschulen und in der offenen Jugendarbeit, zum Beispiel in Umwelt-AGs oder Schülerfirmen.

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6.19 Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz: Verbot von kostenpflichtigen Telefon-Warteschleifen

  • Verbot von kostenpflichtigen Telefon-Warteschleifen, weil trotz der über 2 Jahre alten Selbstverpflichtung der Industrie die früheren Missstände weiterhin bestehen.

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6.20 Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz (Information) und Bildung: Verbraucherbildung allgemein

  • Eine koordinierte Bund-Länder-Initiative zur Stärkung der Alltagskompetenz speziell von Kindern, Jugendlichen und Senioren. Zu den Kernaufgaben der Bund-Länder-Initiative gehören:
    • die bundesländerübergreifende Koordination der Verbraucherbildung,
    • die Formulierung bundesländerübergreifender Mindeststandards für die Verbraucherbildung,
    • die Sicherstellung der Einbindung von Verbraucherthemen in die Curricula der formalen Bildung aller Schulstufen und Schularten sowie in die vorschulische Bildung. Dazu gehört auch die verbindliche fachliche und didaktische Weiterbildung für Lehrkräfte.

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6.21 Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz (Information) und Bildung: Reform und Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes

  • Eine Initiative des Landes NRW im Bundesrat für eine umfassende Reform und Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes:
    • Schaffung von Transparenz der Ergebnisse der mit Steuergeldern finanzierten Lebensmittelkontrollen
    • Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle Produkte und Dienstleistungen
    • Verpflichtung der Behörden, die Öffentlichkeit aktiv und obligatorisch unter Namensnennung über Verstöße zu unterrichten.

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Die folgenden Module standen auf der LMV 2010.1 nicht zur Verfügung, sondern wurden danach zur Verabschiedung auf der LMV 2010.2 entworfen:

6.22 Verbraucherrechte: Die kollektive Rechtsdurchsetzung stärken durch Einführung des Verbandsklagerechts im Verbraucherbereich

  • Das Land NRW soll im Bundesrat eine Initiative einbringen zur Erweiterung des Verbandsklagerechts (nur für anerkannte Stellen) auf den Bereich des Verbraucherschutzes mit der Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage durch Verbraucherverbände, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbraucher zu klären.
    Argueliner: Eine Verbandsklage ist in gewissen Bereichen die einzig bestehende Möglichkeit, um den Gemeinschaftswillen durch die Vertretung von Verbänden dort verbindlich Gehör zu verschaffen, wo ansonsten überhaupt keine realistische Einflussnahme bzw. Interessenvertretung besteht. Diese Möglichkeit ist einer der wichtigsten und fundamentalsten rechtlichen Neuerungen - und auch hauptsächlich nur in den Bereichen Naturschutz (2002) und Umwelt (2006). Das Verbandsklagerecht kann ausschließlich von anerkannten Stellen wahrgenommen werden, um Missbrauch auszuschließen. Sammelklagen, die z.B. auch von Verbraucherzentralen geführt werden können, besitzen den Nachteil, dass die getroffenen Urteile ausschließlich Gültigkeit für die Klagenden und nicht die Allgemeinheit besitzen.

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6.23 Stärkung der Verbraucherpolitik: am Bedarf orientierter Ausbau des Beratungsangebotes

  • Ausbau der Verbraucherberatung, um ein flächendeckendes Basisangebot und eine an den Bedürfnissen der Verbraucher ausgerichteten unabhängigen Beratungsstruktur dauerhaft auf hohem Niveau sicherzustellen.
    Argueliner: noch immer existieren "weiße Flecken" auf der NRW-Karte, die Bereiche darstellen, wo trotz Bedarf kein Angebot zur Verbraucherberatung verfügbar ist. Darüber hinaus sind viele bestehende Beratungsstandorte aufgrund personeller Unterversorgung nicht in der Lage, den [mengenmäßig] hohen Beratungsbedarf zu decken.

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6.24 Verbesserung der Lebensmittelsicherheit: Einführung der Smiley-Kennzeichnung für Gaststätten

  • Verbindliche Einführung einer Smiley-Kennzeichnung an der Eingangstür aller Gaststätten in NRW zur Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch unmittelbare, unbürokratische Transparenz der Ergebnisse von Kontrollen.
    Argueliner: Konzept: Anbringung eines grünen ( :-) / gut), gelben ( :- I / neutral) oder roten ( :-( / schlecht) Smiley´s an der Gaststätten-Eingangstür (Gäststätten im Sinne der allgemein anerkannten Definition: gastronomischer Betrieb, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden; z.B. [Fastfood-]Restaurants), welcher das Ergebniss einer offiziellen Kontrolle für alle potenziellen Besucher unmittelbar, transparent und unbürokratisch anzeigt. Das theorisch nutzbare Verbraucherinformationsgesetz ist praktisch nicht anwendbar, weil ein Ergebniss in Folge der bürokratischen Strukturen erst nach mehreren Monaten erhältlich ist. Das ist bei einem beabsichtigten Gäststättenbesuch nicht praktikabel. Eine Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet hat u.a. den Nachteil, dass all diejenigen Besuchern nicht Zugriff auf diese Information verfügen, die keinen Internetzugang besitzen - also insbesondere ältere Menschen. Bei einem neutralen oder negativen Smiley kann der Gäststättenbetreiber freiwillig eine Nachkontrolle veranlassen, die ggf. - sofern sich die Zustände signifikant verbessert haben - zu einem besseren Smiley führt.
    Das Konzept wurde erfolgreich zuerst in Dänemark eingeführt und dann in Berlin ebenso erfolgreich adaptiert. Eine verbindliche Einführung ist deshalb notwendig, weil sich sonst gearde "die schwarzen Schafe" entziehen - umgekehrt jedoch kann aus dem Fehlen eines Smileys bei angenommener freiwilliger Beteiligung nicht zwingend auf mäßige-schlechte Hygienezustände geschlossen werden

Autoren: Logos

6.25 Stärkung der Verbraucherpolitik: Ausrichtung des Beratungsangebotes auch an den Bedürfnissen von Verbrauchern mit Migrationshintergrund

  • Netzwerker für Verbraucher mit Migrationshintergrund mit gleichem muttersprachlichen und kulturellen Hintergrund als Vermittler zu "deutschen" Beratern.*
    Argueliner: Hintergrund: es existieren einige "scharze Schafe" unter den Anbietern, die sich auf Menschen mit ganz bestimmten Migrationshintergründen spezialisiert haben (dann auch oft konkurrenzlos) und dort Verbraucher mit diesem Konzept "ködern". Für diese "übervorteilten" Verbraucher besteht eine große Kontakthürde zu deutschen Beratern. Muttersprachliche Kontaktpersonen als Vermittler würden diese Hürde signifikant vermindern.

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6.26 Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz (Information) und Bildung: Verbraucherbildung allgemein

  • Eine koordinierte Bund-Länder-Initiative zur Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz (Information) und Bildung. Zu den Kernaufgaben der Bund-Länder-Initiative gehören:
    • die bundesländerübergreifende Koordination der Verbraucherbildung
    • die Formulierung bundesländerübergreifender Mindeststandards für die Verbraucherbildung
    Argueliner: Die "Fallen" im Verbraucherbereich sind so vielfältig und komplex, dass ihnen selbst kritische und vorsichtige Menschen unterliegen. Das Ziel selbstbestimmter Verbraucher bedarf daher der Aufklärung und in Folge dessen entsprechender Bildungsangebote. Die unerwünschte Festlegung von schulischen Lehr- und Lerninhalten wurde gestrichen und der Punkt insgesamt unkritischer formuliert.

Autoren: Logos