NRW:Arbeitskreis/Innenpolitik/Themensammlung
- Auf dieser Seite werden die Standpunkte zu innenpolitischen Themen für das Wahlprogramm zur LTW2010 in NRW protokolliert.
Grundsätze
Allen Entscheidungen und Forderungen liegen im Vorfeld definierte Prinzipien zu Grunde. Diese Prinzipien sind und bleiben jedoch grundsätzlich editierbar. Hier der aktuelle Arbeitsstand der Grundsätze:
- Unschuldsvermutung
- Dreifache Gewaltenteilung
- Bindung an die gewählten Aussagen
- Gleichheit
- Direktere Demokratie
- Staatliche Transparenz
- Informationelle Selbstbestimmung
- Recht auf Privatsphäre
- Unantastbarkeit der Prinzipien des aktuellen Grundgesetzes
- Stärkung der Menschenrechte
- Keine Zensur
- Recht auf freie Meinungsäußerung
- Freiheiten der einzelnen enden an den Rechten des anderen
Themen
unbearbeitete Themen
Vereins- und Versammlungsrecht
- Kernthema: noch nicht formuliert
- Hat oder bekommt NRW ein eigenes Versammlungsrecht?
Kriminalstatistik
- zurückgestellt/ niedrige Priorität
Justiz
- Für die anstehende Landtagswahl zu umfangreiches Thema. Teiler schlägt - für die Zukunft - Analyse des Hamburger Modells
Ziviler Bevölkerungsschutz, Feuerschutz und Kampfmittelbeseitigung
von Joad
Die zivile Gefahrenabwehr umfaßt u.a. den Feuerschutz, die Kampfmittelbeseitigung und auch die Koordinierung des Zivilschutzes bei Schadenslagen. Dieser Bereich und der zivile Krisenstab der Landesregierung ist dem Innenressort zugeordnet.
Der KBD ist bei den Bezirksregierungen Düsseldorf und Arnsberg organisiert. Die Aus- und Fortbildung der Feuerwehr ist beim Institut für Feuerwehr in Münster angesiedelt.
Dem Zivilschutz kommt eine besondere Bedeutung in der Folge von terroristischen Angriffen, Naturkatastrophen, Unfällen bei Industrieanlagen oder auch beim Ausfall der Grundversorgung mit Wasser, Strom, Gas , zu.
Insbesondere die Feuerwehren sind auch präventiv u.a. im Bereich Brandschutz tätig.
Die Arbeit des Zivilschutzes ist zu unterstützen und mit dem nötigen Personal und ausreichend materiellen Ressourcen auszustatten.
Vermessungs- und Katasterwesen
Einzelplan des Innenministeriums
IT in der Landesverwaltung
von Joad
- Das Innenministerium ist zuständig für den Einsatz und die Koordinierung der IT in der gesamten Landesverwaltung mit ca. 120.000 Mitarbeitern. Hier besteht großer Optimierungsbedarf in technischer, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht.
Gesetzliche Grundlage ist: Gesetz über die Organisation der automatisierten Datenverarbeitung in Nordrhein-Westfalen (ADV - Organisationsgesetz - ADVG NW) In der Fassung vom 9. Januar 1985 (GV. NW. S. 41) Geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274)
Das Gesetz ist mittlerweile 27 Jahre alt und entspricht nicht mehr der aktuellen Entwicklung in der Informationstechnik und hat erhebliche Mängel für die Organisation und die Struktur der IT in der Landesverwaltung. Die Verantwortlichkeit ist in weiten Bereichen zergliedert, eine einheitliche und nachhaltige Strategie fehlt ebenso wie ein zentrales Management.
Ziel sollte in einem ersten Schritt die rechtliche Gleichstellung der elektronischen und der schriftlichen Akte in allen Teilbereichen der Verwaltung neben dem Verwaltungsakt auch, auch die der juristischen Akte sein. Die IT der Landesverwalung soll an zentraler Stelle, mit entsprechenden Rechten versehen, organisiert werden.
Ab 01.11.2013 wird es einen CIO - Beauftragten der Landesregierung für die Informationstechnik geben, der organisatorisch beim Ministerium für Inneres und Kommunales angesiedelt ist.
Dienst- und Tarifrecht
von Joad
- Im Dialog mit den Gewerkschaften ist das Dienst- und Tarifrecht und das LPVG in einem ständig fließenden Prozess aktuell und modern zu halten.
Neben der Weiterentwicklung von mitarbeiterfreundlichen Rahmenbedingungen in der Landesverwaltung, wie Gesundheitsmanagement, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wiedereinführung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld und anderem, muß auch die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes erhalten bleiben. Einstellungen, insbesondere von Azubis, Anwärtern und auch hochqualifizertem IT-Spezialisten müssen gewährleistet werden. Die Öffentliche Verwaltung befindet sich hier in einer Konkurrenzsituation zu Unternehmen der freien Wirtschaft, die oftmals deutlich bessere Konditionen bei Gehalt und Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Der Staat hat die Verantwortung für die Einhaltung der Bürgerrechte und auch besonders für den Datenschutz. Hierzu bedarf es, auch mit Blick auf den demographischen Wandel, an Anreizen, um gutes und motiviertes Personal dauerhaft für den ÖD zu verpflichten. Stellen der IT, des Arbeitsschutzes, der Umweltverwaltung und der allgmeinen Inneren Verwaltung dürfen nicht weiter abgebaut werden.