NDS:AG Satzung/2010/§ 22
§ 22 Gründungsversammlung
Bearbeiter: Benutzer:Stemke
Bei Fragen und Anregungen wende Dich bitte an die Bearbeiter oder an die AG Satzung direkt.
Bitte keine Änderungen selbst vornehmen!
Satzungsänderungsantrag 22
ABGELEHNT - 61,7% Zustimmung - siehe Protokoll
Thematik
§22 spricht die Gründungsversammlung an. Die Gründungsversammlung tagt nur einmal. Dies ist bereits geschehen und die Satzung ist in Kraft. Die Streichung wäre rein kosmetischer Natur.
Änderung
- Es wird beantragt den § 22 ersatzlos zu streichen
Begründung
- Der Landesverband ist bereits gegründet,
die Satzung ist in Kraft,
der § 22 wird nicht weiter benötigt
Gegenargumente
- Der § 22 sollte als historische Erinnerung erhalten bleiben
Satzungsänderung
ORIGINAL | Überarbeitung |
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|
Ersatzlos zu streichen |