NDS:AG Satzung/2010/§ 22

§ 22 Gründungsversammlung

Bearbeiter: Benutzer:Stemke

Bei Fragen und Anregungen wende Dich bitte an die Bearbeiter oder an die AG Satzung direkt.
Bitte keine Änderungen selbst vornehmen!

Satzungsänderungsantrag 22

ABGELEHNT - 61,7% Zustimmung - siehe Protokoll

Thematik

§22 spricht die Gründungsversammlung an. Die Gründungsversammlung tagt nur einmal. Dies ist bereits geschehen und die Satzung ist in Kraft. Die Streichung wäre rein kosmetischer Natur.

Änderung

  1. Es wird beantragt den § 22 ersatzlos zu streichen

Begründung

  1. Der Landesverband ist bereits gegründet,
    die Satzung ist in Kraft,
    der § 22 wird nicht weiter benötigt

Gegenargumente

  • Der § 22 sollte als historische Erinnerung erhalten bleiben

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 08.07.2007. Auf der Gründungsversammlung wird der erste Landesvorstand gemäß dieser Satzung gewählt.
  2. Diese Satzung tritt mit Verabschiedung durch die Gründungsversammlung in Kraft.
Ersatzlos zu streichen