- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Kassenführung, Buchführung und Mitgliederdatei erfolgt möglichst papierlos nach den Regeln der ordentlichen Buchführung (die Dateien und Datenbanken sind allen Vorständen zur Kontrolle zugänglich zumachen).
- Der Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nur zusammen zeichnungsberechtigt. Die Zeichnungsberechtigten müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.
- Weiteres regelt die Satzung der Piratenpartei Deutschland.
- Auf jedem Landesparteitag werden zwei Kassenprüfer und zwei Stellvertreter gewählt. Diese amtieren bis zur Neuwahl auf dem nächsten Landesparteitag.
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- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Kassenführung, Buchführung und Mitgliederdatei erfolgt möglichst papierlos nach den Regeln der ordentlichen Buchführung (die Dateien und Datenbanken sind allen Vorständen zur Kontrolle zugänglich zumachen).
- Der Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nur zusammen zeichnungsberechtigt. Die Zeichnungsberechtigten müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.
- Weiteres regelt die Satzung der Piratenpartei Deutschland.
- Mit jedem Landesvorstand werden vom Landesparteitag zwei Kassenprüfer und zwei Stellvertreter gewählt. Diese amtieren bis zur Neuwahl des Vorstandes auf einem Landesparteitag.
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