NDS:AG Satzung/2010/§ 17

§ 17 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms

Satzungsänderungsanträge zu § 17.1

Thematik

Satzungsänderungen sollten sorgfältig vorbereitet werden. Sie sollten juristisch geprüft sein und vor der Abstimmung frühzeitig kommuniziert sein.

Es soll vermeiden werden, dass es zu ungeprüften, spontanen Formulierungen von Satzungsänderungen auf einem Parteitag kommt.

Die stimmberechtigten sollen genügend Zeit bekommen, sich auf die Abstimmung einer Satzungsänderung vor zu bereiten.

Satzungsänderungsantrag 17.1.1

ABGELEHNT - 41,98% Zustimmung - siehe Protokoll

Satzungsänderungen müssen 2 Wochen bevor sie zur Abstimmung an stehen mit der Einladung zum Landesparteitag bekannt gegeben werden.

Satzungsänderungsantrag 17.1.2

ABGELEHNT - 34,94% Zustimmung - siehe Protokoll

Satzungsänderungen müssen 3 Wochen bevor sie zur Abstimmung an stehen mit der Einladung zum Landesparteitag bekannt gegeben werden.

Satzungsänderungsantrag 17.1.3

ABGELEHNT - 33,33% Zustimmung - siehe Protokoll

Satzungsänderungen müssen 4 Wochen bevor sie zur Abstimmung an stehen mit der Einladung zum Landesparteitag bekannt gegeben werden.

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
  2. Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird von den Piraten Niedersachsen übernommen.
  3. Das Grundsatzprogramm kann durch die Piraten Niedersachsen um regionale Punkte ergänzt werden. Das legen spezieller Schwerpunkte ist zulässig.
  1. Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Änderungen der Landessatzung können nur beschlossen werden, wenn die entsprechenden Änderungsanträge mit der Einladung zum Landesparteitag XX Wochen vor dem Landesparteitag bekannt gegeben wurden. Dazu müssen sie zwei Wochen vor dem Versand der Einladung beim Vorstand eingegangen sein.
  2. Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird von den Piraten Niedersachsen übernommen.
  3. Das Grundsatzprogramm kann durch die Piraten Niedersachsen um regionale Punkte ergänzt werden. Das legen spezieller Schwerpunkte ist zulässig.
  • XX = 2 bei SÄA 17.1.1
  • XX = 3 bei SÄA 17.1.2
  • XX = 4 bei SÄA 17.1.3