NDS:AG Satzung/2010/§ 15
§ 15 Parteiämter
Satzungsänderungsantrag 15
ANGENOMMEN - 85,9% Zustimmung - siehe Protokoll
Thematik
Der Änderungsantrag ist kosmetischer Natur.
Eine Vergütung für Ehrenämter wird ausgeschlossen. Die separate Hervorhebung ist nicht notwendig, kann aber zu Verwirrung im Hinblick auf das Zugestehen von Aufwandsentschädigungen sorgen.
Ehrenämter werden per Definitionem nicht vergütet. Wird ein Amt vergütet, ist es automatisch ein beruflich ausgeführtes Amt.
Änderung
Streichen des Satz 2
Satzungsänderung
ORIGINAL | Überarbeitung |
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