Landesverband Niedersachsen/LPT2010.1/Satzungsänderungen-GO
Definitionen
Landesparteitag
Änderungsantrag 1 zur GO Tagungsleitung Punkt 7
Bearbeiter: SebastianS
Thematik
- Der Punkt 7 der Tagungsordnung regelt den Verweis von der Landesmitgliederversammlung.
- Laut Satzung §6 müssen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder vom Vorstand beschlossen werden. Bei dem Ausschluß von einer Landesmitgliederversammlung handelt es sich um eine solche.
Begründung
- Die vorliegende Variante ist nicht konform mit der Satzung.
Gegenargumente
- Bei dieser Variante müsste auch bei Nichtmitgliedern (zugelassenen Gästen) zunächst der Vorstand befragt werden, um einen Verweis von der Mitgliederversammlung zustande zu bringen. Änderungsantrag 2 berücksichtigt das.
Änderung der Geschäftsordnung
| ORIGINAL | Überarbeitung |
|---|---|
|
|
Änderungsantrag 2 zur GO Tagungsleitung Punkt 7
Bearbeiter: SebastianS
Thematik
- Der Punkt 7 der Tagungsordnung regelt den Verweis von der Landesmitgliederversammlung.
- Laut Satzung §6 müssen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder vom Vorstand beschlossen werden. Bei dem Ausschluß von einer Landesmitgliederversammlung handelt es sich um eine solche.
Begründung
- Die ursprüngliche Variante ist nicht konform mit der Satzung. Anders als in Vorschlag 1 ist es hier nicht zwingend vorgeschrieben, dass sich der Vorstand auch im Falle von Störungen von Nichtmitgliedern mit dem Ausschluß von der Mitgliederversammlung beschäftigen muss.
- Der Vorstand wird nur dann eingeschaltet, wenn er gemäß Satzung zwingend gebraucht wird. Ansonsten übernimmt der Tagungsleiter.
Gegenargumente
- Da nicht davon auszugehen ist, dass Verweise von Mitgliederversammlungen oft vorkommen wäre eine ausdifferenzierte Regelung nur selten notwendig.
Änderung der Geschäftsordnung
| ORIGINAL | Überarbeitung |
|---|---|
|
|
Änderungsantrag der Geschäftsordnung Wahlen
Bearbeiter: Benutzer:Stemke
Thematik
- Derzeit wird ein Teil des Wahlverfahrens in der Satzung, ein anderer Teil in der Geschäftsordnung geregelt.
- Zweckmäßig werden Wahlverfahren nicht in der Satzung festgeschrieben.
- Vor einer Personenwahl sollte den Wählern Gelegenheit gegeben werden die Kandidaten zu befragen.
(Siehe dazu auch Satzungsänderungsanträge zur Satzung §2 und §8)
Änderung GO-Wahlen.1 - Befragung von Kandidaten
- Neuer Punkt 7: Vor Personenwahlen dürfen die Kandidaten durch das wählende Gremium befragt werden.
Begründung
- Damit können Kandidaten vor einer Abstimmung durch die Wähler befragt werden. Insbesondere zu ihrer Politik, dem politischen Werdegang, Beruf, etc.
Hinweise
- Damit können Auskünfte abgefragt werden, deren Abfragen in der Satzung festzuschreiben (derzeit) nicht möglich ist.
- Einschätzung der AG-Recht:
Die Situation für den Kandidaten ist mit der eines Bewerbungsgespräches um einen Arbeitsplatz vergleichbar. Es ist anzunehmen, dass die Persönlichkeitsrechte geschützt sind und unzulässige Fragen auch unwahr beantwortet werden dürfen. Diese Annahme gilt analog für festgeschriebene Auskunftsersuchen in der Satzung.
Änderung der Geschäftsordnung
| ORIGINAL | Überarbeitung |
|---|---|
|
|
Änderung GO-Wahlen.2 - Stimmenthaltungen
Ersetzen der Punkte 3 und 4 durch eine klarere Formulierung
Begründung
Die bisherige Formulierung ist schwer verständlich. Absatz 4 definiert eine Ausnahme zu Absatz 3. Dadurch scheint Absatz 4 zunächst dem Absatz 3 und dem Abschnitt Definitionen zu widersprechen.
Hinweise
Änderung der Geschäftsordnung
| ORIGINAL | Überarbeitung |
|---|---|
|
|
Änderung GO-Wahlen.3 - Bestimmung des Abstimmungsverfahrens
- Streichen des Satzteils wobei über jeden Beisitzer einzeln abgestimmt wird
- Streichen von Absatz 6.
- Neuer Punkt: Die Tagungsleitung bestimmt ein Wahlverfahren, das für eine Wahl angewendet werden soll. Das wählende Gremium kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit die Anwendung eines bestimmten, anderen Verfahrens beschließen.
Begründung
- Aus der Formulierung wobei über jeden Beisitzer einzeln abgestimmt wird könnte abgeleitet werden, dass die Beisitzer explizit nicht gleichzeitig gewählt werden dürfen.
- Absatz 6 kann bei dem beschriebenen Wahlverfahren gar nicht zur Anwendung kommen.
- Damit kann situationsabhängig das notwendige Abstimmungsverfahren gewählt werden.
Hinweise
Änderung der Geschäftsordnung
| ORIGINAL | Überarbeitung |
|---|---|
|
|
Änderung GO-Wahlen.4 - Wahlverfahren
Es soll eine Liste von möglichen Wahlverfahren zur Auswahl gestellt werden.
Liste von Wahlverfahren / Abstimmungsverfahren:
- Mehrheitswahlverfahren
Das typische Wahlverfahren. Man hat eine Liste mit Optionen / Kandidaten und stimmt ab durch ankreuzen mit einem Kreuz. - Alternativabstimmung durch Zustimmung A
Dies ist das Wahlverfahren, nach dem nach der GO bisher die Beisitzer gewählt werden sollten (aber nicht wurden).
Man wählt die Optionen/Kandidaten, denen man zustimmen kann.
Die Alternative mit den meisten Zustimmungen gewinnt.
Das Verfahren ist bemerkenswert Taktikresistent. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_durch_Zustimmung
Mit diesem Verfahren kann man auch mehrere Alternativen auf einmal wählen (z.B. Beisitzer).
Bei der Auswertung gewinnen dann alle Alternativen, die die erforderliche Mehrheit auf sich vereinen können oder die maximale Anzahl der Gewinner ermittelt ist. - Alternativabstimmung durch Zustimmung B
Erweiterung des A-Verfahrens um die Möglichkeit eine Priorität an zu geben, die bei Patt-Situationen entscheidet.
Praktisch wird eine potentielle Stichwahl vorweg genommen. - Alternativabstimmung durch Zustimmung C
Abwandlung des A-Verfahrens um die Möglichkeit zunächst nach den abgestimmten Prioritäten zu entscheiden.
Begründung
Hinweise
Änderung der Geschäftsordnung
| ORIGINAL | Überarbeitung |
|---|---|
|
|
Änderung GO-Wahlen.5 - Rechtschreibung
Rechtschreibkorrekturen
Änderung der Geschäftsordnung
| ORIGINAL | Überarbeitung |
|---|---|
|
|
Delegiertenkonferenz
Schiedsgericht
Vorstand
Sonstiges Vorstand
Änderungsantrag zur GO Sonstiges Vorstand
Antragsteller: Benutzer:Drahflow
Thematik
Anpassung der Regelung zur Erstellung von Vorstandsprotokollen.
Änderung
- Es wird bestimmt, dass ein Protokoll erstellt wird
- Es ist nicht mehr notwendig, ein Protokollführer bestimmt werden muss.
Begründung
- Anpassung an die gelebte Praxis
Die Protokolle werden inzwischen meistens mit Etherpad erstellt, wobei alle gemeinsam das Protokoll schreiben und kein dedizierter Protokollant mehr benannt werden braucht. Gleichzeitig wird hier eine Pflicht der Veröffentlichung eingebaut, jedoch keine zeitliche Frist. Ich denke damit kommen wir der aktuellen Praxis recht nahe.
Gegenargumente
- Ohne Protokollführer muss sich niemand mehr für das Protokoll verantwortlich fühlen.
Hinweise
Änderung der Geschäftsordnung
| ORIGINAL | Neue Version |
|---|---|
|
4. Bei jeder Vorstandssitzung wird ein Pirat zum Versammlungsleiter und einer zum Protokollanten bestimmt. |
4. Bei jeder Vorstandssitzung wird ein Pirat zum Versammlungsleiter bestimmt. Es wird über die Sitzung ein Protokoll angefertigt und veröffentlicht. |