Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 13 Die Delegiertenkonferenz/Jens-W. Schicke

Änderungsantrag von Jens-W. Schicke (aus Diskussion der AG-Struktur des Stammtisches BS)

Datei:Schaubild Neues Gremium.pdf

Bisherige Fassung Änderungsantrag Jens-W. Schicke

§ 13 Die Delegiertenkonferenz

  1. Die Delegiertenkonferenz ist das oberste Organ des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Es wird die politische Entwicklung erörtert und Beschlüsse über die politische Richtung gefaßt. Ferner berät sie den Landesvorstand und gewährleistet die gegenseitige Information der Kreisverbände und des Landesvorstandes.
  2. Die Delegiertenkonferenz wird ins Leben gerufen wenn mindestens 5 Kreisverbände gegründet wurden. Die näheren Regelungen bezüglich Mindestdelegiertenzahl sowie Einberufung werden zu einem späteren Zeitpunkt in die Satzung aufgenommen und vom Landesparteitag beschlossen.

§ 13 Das neue Gremium

  1. Das neue Gremium dient der effektiven Kommunikation zwischen den Mitgliedern und dem Landesvorstand.
  2. Das neue Gremium hat die Aufgabe den Vorstand im Sinne der Mitglieder zu kontrollieren, dazu kann sie mit einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder des neuen Gremiums jede Entscheidung des Vorstands in eine Mitgliederbefragung umwandeln. Eine derart erzwungene Mitgliederbefragung sollte der Ausnahmefall bleiben. Auf Aufforderung des Vorstandes hat das neue Gremium die Pflicht auch zu anderen Themen Mitgliederbefragungen durchzuführen.
  3. Wird eine Entscheidung des Vorstands in eine Mitgliederbefragung umgewandelt, so wird die Entscheidung automatisch um 14 Tage vertagt. Der Vorstand kann mit einstimmigem Beschluss eine Entscheidung im Voraus als dringlich erklären, womit sie bei einer Mitgliederbefragung nur um X Stunden verschoben wird. Das neue Gremium hat die Pflicht eine Mitgliederbefragung innerhalb der erreichten Vertagungsfrist durchzuführen. Eine Entscheidung kann nur einmal auf diese Weise vertagt werden.
  4. Wird eine Mitgliederbefragung durchgeführt, so hat jeder Teilnehmer des neuen Gremiums die Pflicht die Entscheidung sowie die vorgebrachten Begründungen den von ihm vertretenen Mitgliedern bekannt zu machen, sowie zu einer Stimmabgabe aufzufordern. Das Mitglied des neuen Gremiums hat dann die Aufgabe, die Summe der abgegeben Stimmen für die jeweiligen Optionen dem neuen Gremium, dem Vorstand sowie allen von ihm vertretenen Mitgliedern bekannt zu machen. Wurde eine Mitgliederbefragung zu einer Entscheidung durchgeführt, so gilt die Entscheidung der Mitglieder.
  5. Der Vorstand hat die Pflicht und das Recht ein vorläufiges Protokoll aller seiner Sitzungen innerhalb von 24 Stunden an alle Mitglieder des neuen Gremiums zu versenden. Vertreter des neuen Gremiums können nicht von Vorstandssitzungen ausgeschlossen werden. Das neue Gremium hat die Pflicht bei jeder Vorstandssitzung mindestens einen Vertreter zu entsenden. Sollten Informationen zur Verschlusssache erklärt werden, sind diese Informationen dennoch allen Teilnehmern des neuen Gremiums verfügbar zu machen. Wird ein Beschluss über eine Verschlusssache zu einer Mitgliederbefragung umgewandelt, so entfällt automatisch der Status der Verschlusssache.

Dieser Antrag existiert in 3 Varianten, diese Varianten sind

  • X = 24
  • X = 48
  • X = 72

Begründung:

Das neue Gremium existiert als basisnahes Kontrollorgan zwischen den Parteitagen. Auf diese Weise können Aktionen wie z.B. das Internetsuperministerium verhindert werden. Mit dem Vorstand existieren dann auf Landesebene zwei - wenn auch nicht gleich mächtige - Gremien die in das Tagesgeschäft theoretisch eingreifen können. Das neue Gremium kontrolliert dabei den Vorstand quasi politisch, wohingegen das Schiedsgericht dies eher formal tut.
Gleichzeitig entsteht eine persönlichere Kommunikationsstruktur von unten nach oben.
Die Extremfälle, die eintreten könnten, wären:
  • Das neue Gremium beschließt nie eine Mitgliederbefragung: Kein Unterschied zu jetzt.
  • Das neue Gremium dreht voll ab und verlangt zu jedem Thema eine Mitgliederbefragung: Der Vorstand erklärt alle Entscheidungen für dringlich, die Mitglieder ziehen mit, alle Entscheidungen werden um X Stunden verschoben.
  • Der Vorstand dreht voll ab und beschließt nur noch Müll: Das neue Gremium verlangt für alles eine Mitgliederbefragung, der Vorstand erklärt alles für dringlich, die Mitglieder blockieren alle Entscheidungen des Vorstands, wahrscheinlich werden sich 10% für einen außerordentlichen Parteitag finden.