HH:Satzung/Anträge/Umformulierung § 18 Absatz 1

Vorlage:HamburgAntrag

Änderung im Kontext

§ 18 SCHIEDSGERICHTSORDNUNG

(1) Diese wird von der Satzung der Piratenpartei Deutschland geregelt.

(1) Es gilt die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland.