HH:Satzung/Anträge/Recht auf Akteneinsicht

Vorlage:HamburgAntrag

Änderung im Kontext

§ 5 RECHTE UND PFLICHTEN DER PIRATEN

(9) Jeder Pirat hat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Landesverbandes und seiner Untergliederungen, sofern es nicht durch Gesetze eingeschränkt wird.