HH:Satzung/Anträge/Das Landeschiedsgericht
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Änderung im Kontext
§ X DAS LANDESSCHIEDSGERICHT
(1) Das Landesschiedsgericht richtet sich nach der Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland.
(1) Das Landesschiedsgericht richtet sich nach der Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland.