HH:4. Landesmitgliederversammlung vom 01.06.2008
Der 4. Hamburger Landesparteitag ist vorbei.
Die Wikiseite zum 5. Hamburger Landesparteitag ist hier:
Ort und Zeit
Ort
Attac Büro - ist zugesagt, Carsten holt den Schlüssel steht doch nicht zur Verfügung - deshalb Ort: Brakula, 1. Obergeschoß
Zeit
01. Jun - 13:00 - 17:00
Organisatorisches
Versammlungsleiter: --Rambodieschen 01:00, 23. Apr. 2008 (CEST) |
Wahlleiter: Fridtjof 22:08, 28. Apr. 2008 (CEST) - es sei denn, Sigi ist anwesend und lässt sich die Aufgabe aufs Auge drücken. |
Protokollant: wer kann? |
Dran denken: Wahlkärtchen, Stempel, Küchenuhr mitbringen. Stempel hat Robert, ca. 15 Wahlkarten + Küchenuhr hat Gunnar.
Satzungsänderungsanträge
Satzungsänderungsanträge von Mitgliedern sind im letzten Tagesordnungspunkt aufgenommen. Da die Frist abgelaufen ist, werden keine weiteren Anträge für den Landesparteitag angenommen. Auch direkt auf dem Parteitag können keine Anträge eingebracht werden. Die nächste Gelegenheit ist der 5. Landesparteitag.
Tagesordnungspunkte (TOP)
- Satzungsänderung "Satzungsänderung durch den Vorstand"
- Wollen wir dem Vorstand im Notfall die Möglichkeit geben die Satzung ohne eine vorherige Mitgliederversammlung gemäß "Vorschlag §21" zu ändern?
- Soll der 1. Absatz den Passus des Parteistatus enthalten?
- Soll der Vorstand seinen Beschluss zur Satzungsänderung einstimmig fassen?
- Erläuterung des Antrags durch den Antragsteller
- Abstimmung: Abgestimmt wird nicht ja oder nein, sondern es werden die untenstehenden Kombinationen abgefragt: (Die ersten 4 Varianten enthalten die Anpassung des §15, siehe unten)
- §21 angenommen, Parteistatus enthalten, einstimmig nötig
- §21 angenommen, Parteistatus nicht enthalten, einstimmig unnötig
- §21 angenommen, Parteistatus enthalten, einstimmig unnötig
- §21 angenommen, Parteistatus nicht enthalten, einstimmig unnötig
- §21 nicht angenommen
- Enthaltungen bei Satzungsänderungen unnötig
- Sollen bei Satzungsänderungen auf Mitgliederversammlungen Enthaltungen erlaubt bleiben?
- Erläuterung durch Antragsteller
- Abstimmung, und zwar so:
- Änderung Variante 1 (nur Abstimmende zählen)
- Änderung Variante 2 (Wahlpflicht)
- Status Quo beibehalten
- Fördermitgliedschaft
- Einführung eines Satzungsabsatzes zur Fördermitgliedschaft
- Erläuterung durch Antragsteller
- Abstimmung, und zwar so:
- §2 Abs. 4 angenommen
- Wenn ja: Abstimmung über Namen anschließend
- §2 Abs. 4 abgelehnt
- §2 Abs. 4 angenommen
- andere Bundesländer
- Sollen wir behelfsweise unsere Tätigkeit in andere Bundesländer ausdehnen können?
- Erläuterung durch Antragsteller
- Abstimmung, so:
- Möglichkeit soll bestehen bleiben
- Möglichkeit soll gestrichen werden
- Vorstandserweiterung
- Vorstand soll auf 5 Mitglieder erweitert werden.
- Teil a: Anzahl abstimmen
- Erläuterung
- Abstimmung, so:
- 5 Vorstandspiraten
- 7 Vorstandspiraten
- Teil b: Wählen
- Erläuterung des Abstimmungsmodus (siehe auch unten)
- Vorstellung der Kandidaten: Jeder 5 Minuten Redezeit, und nicht mehr. Informationen sollen im Vorfeld eingeholt werden über die Kandidatenliste weiter unten auf dieser Seite.
- Wahl
- Anpassung an Bundessatzung
- Anpassung des Parteinamens
- Erläuterung der Problematik
- Erläuterung, welche Änderungen in unserer Satzung also vorgenommen werden müssen.
- Falls nötig Abstimmung, so:
- Angenommen
- Abgelehnt
- Wohnsitzregelung an Bundessatzung anpassen
- Erläuterung der Problematik
- Erläuterung, welche Änderungen in unserer Satzung also vorgenommen werden müssen.
- Falls nötig Abstimmung, so:
- Angenommen
- Abgelehnt
- Länderrat einführen
- Erläuterung der Problematik
- Erläuterung, welche Änderungen in unserer Satzung also vorgenommen werden müssen.
- Falls nötig Abstimmung, so:
- geheime direkte Wahl
- automatisch Vorsitzender und stellv. Vorsitzender
- vorstandintere Entscheidung
unnötig, da keine Bundes-Änderungen
- Satzungsänderungsanträge der Mitglieder
Für die 9 vorliegenden Änderungsanträge, die ganz unten unter "Infos über die TOPen" detailliert dargestellt sind, wird jeweils das folgende Prozedere durchlaufen:
- Erläuterung durch Antragsteller
- Abstimmung, so:
- Änderungsantrag angenommen
- Änderungsantrag abgelehnt
Infos zu den TOPen
Satzungsänderung "Satzungsänderung durch den Vorstand"
So sieht §15 der Satzung aus:
§ 15 SATZUNGS UND PROGRAMMÄNDERUNG
(1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
(2) Besteht das dringende Erfordernis einer Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms zwischen zwei Parteitagen, so kann die Landessatzung oder das Landesprogramm auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung fernschriftlich einverstanden erklären.
(3) Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn der Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand eingegangen ist.
Das ist auch alles gut und richtig so. ABER ... Wir hatten in der Anfangszeit direkt nach Gründung des Landesverbandes mit dem ersten Absatz ein Problem. Die Satzung wurde wegen eines formalen Grundes vom Landeswahlamt nicht (oder besser: nur unter Vorbehalt) angenommen. Es ging dabei um eine Kleinigkeit, die den Parteinamen betraf. Ich glaube mich zu erinnern, dass wir als "Piratenpartei" antreten wollten, durften das aber nur als "Piratenpartei Hamburg" oder so. Es ging jedenfalls um irgendeine Kleinigkeit. Der Vorstand konnte keine neue Satzung einreichen, weil es wieder einer Mitgliederversammlung bedurft hätte. Die Zeit wurde aber zunehmend knapper und dem Landesverband drohte, nicht an der Wahl teilnehmen zu dürfen. Das darf nicht wieder passieren. Darum wollen wir die Satzung wie folgt ändern:
§ 21 Satzungsänderung durch den Vorstand
(1) Der Vorstand ist ermächtigt abweichend von § 15 Abs. 1, eine aus gesetzlichen oder steuerlichen Gründen notwendig werdende redaktionelle Änderung der Satzung vorzunehmen.
oder
(1) Der Vorstand ist ermächtigt abweichend von § 15 abs. 1, eine aus gesetzlichen oder steuerlichen Gründen notwendig werdende redaktionelle Änderung der Satzung vorzunehmen, wenn durch eine Nichtänderung der Parteistatus gefährdet wäre.
(2) Eine nach §21 Absatz 1 erfolgte Satzungsänderung muss vom Gesamtvorstand einstimmig beschlossen werden.
oder
(2) Eine nach §21 Absatz 1 erfolgte Satzungsänderung muss vom Gesamtvorstand mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden.
(3) Die Mitglieder sind über eine nach §21 Absatz 1 erfolgte Satzungsänderung am Tag der Änderung fernschriftlich zu informieren.
(4) Eine nach §21 Absatz 1 erfolgte Satzungsänderung ist der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen.
Wir glauben auch, dass dieser Fall so besonders ist, dass er einen eigenen Paragraphen verdient hat. Wenn unsere Satzung mit diesem Paragraphen ergänzt wird, schlage ich zusätzlich eine Änderung des §15 Abs. 1 vor. Nämlich:
§ 15 SATZUNGS- UND PROGRAMMÄNDERUNG
(1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit oder dem Vorstand gemäß § 21 beschlossen werden.
Ich würde das einfach als §15 (4) reinklemmen:
Der Vorstand ist ermächtigt abweichend von § 15 Abs. 1, eine aus gesetzlichen oder steuerlichen Gründen notwendig werdende redaktionelle Änderung der Satzung vorzunehmen. Diese Änderung ist auf der nächsten Mitgliederversammlung durch die Piraten zu bestätigen.
Damit ersparen wir uns die Zerstückelung der Satzung, denn wenn wir das mehrfach machen, haben wir irgendwann 100 Paragraphen die alle aufeinander verweisen und sich gegenseitig aufheben und am Ende hat niemand mehr Überblick. --Localhorst 08:54, 25. Mär. 2008 (CET)
Ich finde eigentlich auch, daß dieses so besonders ist, daß ein eigener Paragraph gerechtfertigt ist... Gunnar
Niemand hat sich bisher geäußert - es scheint daher beim eigenen Paragraphen 21 zu bleiben, da es hier anscheinend mehr Zustimmung gibt (nämlich 2 zu 1). Gunnar
Einspruch! Als §15 (4) reinklemmen ist nicht so doll, da dieser Absatz dann Absatz 1 widerspricht. Querverweise sind zwar auch blöd, aber in diesem Fall wohl leider nicht zu vermeiden. (unbekannter Verfasser)
Was soll es denn also werden? Eigener Paragraph oder nur eigener Absatz? Oder sollen wir das auch mit abstimmen? Gunnar
Enthaltungen bei Satzungsänderungen
So sieht es momentan aus:
§ 15 SATZUNGS- UND PROGRAMMÄNDERUNG
(1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
Hier ist nicht so recht klar, was denn nun eine 2/3-Mehrheit ist. Da Enthaltungen zum Erreichen einer 2/3-Mehrheit de facto wie "Nein" zählen, ergibt sich hier ein Problem. Denn jeder, dem es egal ist, verhindert Satzungsänderungen. Vorgesehen ist, über folgende Änderungen abzustimmen: Entweder Änderung in diesen Satz:
- (1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen Stimmen, die nicht Enthaltungen sind, beschlossen werden.
oder so:
- (1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Dabei sind Enthaltungen unzulässig.
oder keine Änderung vornehmen.
Die erste Version läßt Enthaltungen weiterhin zu, reduziert aber das 2/3 auf die, die auch tatsächlich eine Meinung haben.
Die zweite Version führt zu einer Abstimmungspflicht.
Ich weiß nicht, ob dieser Punkt in die Satzung muss, eigentlich muss das der Wahlleiter vor der Wahl festlegen und der richtet sich danach, was in der Geschäftsordnung steht. Problem dabei ist derzeit nur, dass wir keine Geschäftsordnung haben. --Localhorst 08:56, 25. Mär. 2008 (CET)
Es handelt sich ja nur um eine genauere Festlegung der Modalitäten. Also könnten wir doch auf eine Geschäftsordnung verzichten und das in die Satzung reinschreiben? Gunnar
Ich sehe in Möglichkeit 1 keine Besserung, da auch Enthaltungen abgegebene Stimmen sind. Fridtjof
Angepaßt. Gunnar
Fördermitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist momentan so geregelt:
§ 2 MITGLIEDSCHAFT
(1) Pirat der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg kann jede in Deutschland lebende Person werden (freie Wahl des Landesverbandes), die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze, politischen Ziele und die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Piraten sein oder werden.
(2) Pirat der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg können nur natürliche Personen sein. Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Landesverband der Piraten Hamburg führt ein zusätzliches Hamburger Piratenverzeichnis.
(3) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzungen den Zielen der Piratenpartei Deutschland widersprechen, ist nicht zulässig.
Vorgeschlagen wird ein Absatz 4:
(4) natürliche und juristische Personen, welche die Ziele der Piratenpartei unterstützen möchten, können eine Fördermitgliedschaft beanspruchen. Fördermitglieder werden ... genannt. Fördermitglieder erhalten keinerlei Rechte und Pflichten. Fördermitglieder werden in einem getrennten Mitgliedsverzeichnis beim zuständigen Vorstandsmitglied der Piraten Hamburg geführt. Eine Parteimitgliedschaft wird dadurch nicht erworben. Fördermitglieder haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis mitzuarbeiten und Spenden zu leisten. Die Fördermitgliedschaft kann unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit erworben werden.
Dann entscheiden wir uns für einen Namen aus folgender Liste:
- Landratten
- Seebären
- Matrosen
- Schiffsjungs
- Fördermitglieder
- Pfeffersäcke
Schatzmeister ersetzen durch "beim zuständigen Vorstandsmitglied". Und Landratte finde ich als Begriff für einen potentiellen Spender auch nicht so prall, da muss was freundlicheres her. --Localhorst 09:00, 25. Mär. 2008 (CET)
Eingearbeitet, Namensvorschläge gesucht. Gunnar
andere Bundesländer
§1 enthält diesen Absatz:
(4) Der Betätigungsbereich der Piraten Hamburg ist das Gebiet des Bundeslandes Hamburg. Auf Antrag der einfachen Mehrheit von Piraten mit Wohnsitz in einem Bundesland ohne eigenen Landesverband kann der Landesverband der Piratenpartei Hamburg, bis zur Gründung eines entsprechenden Landesverbandes, die politische Betätigung in diesem Bundesland stellvertretend übernehmen.
Vorgeschlagen wird Streichung des 2. Satzes, da diese Möglichkeit anscheinend niemals ausgenutzt wurde - eher haben sich die anderen Landesverbände gleich vollständig selbst gegründet.
Würde dann so aussehen:
(4) Der Betätigungsbereich der Piraten Hamburg ist das Gebiet des Bundeslandes Hamburg.
Passt das mit dem Betätigungsbereich so? Was ist, wenn wir in Berlin demonstrieren? --Localhorst 09:07, 25. Mär. 2008 (CET)
Dann sind wir immer noch als Hamburger da - ich hätte da kein Problem mit. Gunnar
Gleichzeitig muß dann §12 angepaßt werden. Der sähe dann so aus:
(2) Dem Landesvorstand gehören mindestens 3 Piraten an. Die Vorstandsmitglieder nehmen untereinander eine Geschäftsverteilung in Vorsitzender / -de, stellvertretender Vorsitzender / -de, Landesschatzmeister / -in und Beisitzer vor. Eine Wiederwahl ist möglich. Alle Vorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht, nur bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Da muss noch der Beisitzer reingeklemmt werden (erledigt), sonst ist für die restlichen Vorstände kein Name und kein Amt vorgesehen: Das geht Hand in Hand mit dem nächsten Tagesordnungspunkt, siehe auch dort.
Vorstandserweiterung
Unsere Satzung fordert "mindestens 3" Mitglieder. Wir brauchen also die Satzung hier ausnahmsweise nicht anpassen. Wir müssen sie aber anpassen, um die Ämterbenennung vorzunehmen: Das ist §12 in der Neufassung:
(2) Dem Landesvorstand gehören mindestens 3 Piraten an. Die Vorstandsmitglieder nehmen untereinander eine Geschäftsverteilung in Vorsitzender / -de, stellvertretender Vorsitzender / -de, Landesschatzmeister / -in und Beisitzer / in vor. Eine Wiederwahl ist möglich. Alle Vorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht, nur bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Aufgabengebiete regelt die Geschäftsordnung.
Ist jetzt die Frage, ob wir in die Satzung schreiben, wozu Beisitzer gut sind (sind im PartG oder BGB nicht definiert), oder ob wir das in die Geschäftsordnung reinschreiben. Ich bin für letzteres. --Localhorst 09:07, 25. Mär. 2008 (CET)
Wir haben bisher keine Geschäftsordnung, und die sehe ich auch nicht so bald kommen. Aber erstmal eine ganz banale Frage: Wofür haben wir nun die Beisitzer? Nur als Nachrücker? Gunnar
- Ne, die sind schon vollwertige Vorstände, also mit Stimmrecht und allem. Nur halt nicht geschäftsführend. --Localhorst 11:33, 11. Apr. 2008 (CEST)
Vorgeschlagene Handlungsweise: Erst Abstimmung, welche Vorstandsgröße gewünscht ist:
- 5
oder
- 7
gerade Zahlen sind schlecht, wegen Abstimmungspatt. Diese Abstimmung impliziert automatisch eine Zustimmung zur Satzungsänderung §12 - das sollte vom Wahlleiter sehr deutlich so genannt werden!
Dann Wahl der Kandidaten, die Kandidaten mit den jeweils meisten Stimmen werden dann Vorstand, und wie in der Satzung stehend verteilen die Mitglieder ihre Ämter untereinander.
Werden alle Ämter neu gewählt oder nur die "Nachrücker"? --Localhorst 09:08, 25. Mär. 2008 (CET)
Nur die Nachrücker werden neu gewählt.
Hier ist die:
Kandidatenliste
Zur Vorstandserweiterung brauchen wir Kandidaten für das Beisitzeramt. Bisher kandidieren:
- Michael
- Fridtjof
Bundessatzungsanpassungen
Namensanpassung
Sollte auf dem Bundesparteitag der Name von "Piratenpartei Deutschland" auf "Piratenpartei" geändert werden, muss unsere Satzung in den entsprechenden Punkten angepasst werden.
Dies Bedarf eigentlich keiner Abstimmung, weil Bundesvorgabe. Einfach überall die Ersetzung vornehmen. Gunnar
Wohnsitz
Unsere Satzung widerspricht in dem Punkt zur freien LV-Wahl der Bundessatzung. Über diesen Punkt wird allerdings auf dem BPT abgestimmt und entsprechend des Ergebnisses müssen wir unsere Satzung anpassen oder nicht.
Auch hier: Erfordert eigentlich keine Abstimmung, weil Vorgabe.
Länderrat
Wenn auf dem BPT entschieden wird, dass ein Länderrat eingeführt wird, sollten wir in unserer Satzung verankern, wie die Hamburger Vertreter bestimmt werden.
- geheime direkte Wahl
- automatisch Vorsitzender und stellv. Vorsitzender
- vorstandintere Entscheidung
Falls "geheime direkte Wahl" angenommen wird, schlage ich vor, diese Wahl auf dem nächsten Landesparteitag stattfinden zu lassen.
- Mal schaun was bei BPT rauskommt, da sollen nämlich recht strikte Forderungen (Länderrat = Vorstand) drin sein --Localhorst 14:55, 28. Apr. 2008 (CEST)
nicht benötigt da keine Bundes-Änderungen
Satzungsänderungsanträge der Mitglieder
- Antrag auf Änderung der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg: Benennung des Landesverbandes in dieser Satzung
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass die Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg wie folgt geändert wird:
- §1 Abs. 1 Satz 1, nach Wort 6 den Teilsatz "im Folgenden Hamburger PIRATEN genannt" einfügen
- §1 Abs. 2 Satz 1, "Pirat der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg" ersetzen durch "Mitglied der Hamburger PIRATEN"
- §1 Abs. 3 Satz 1, "des Landesverbandes" ersetzen durch "der Hamburger PIRATEN"
- §1 Abs. 4 Satz 1, "Piraten Hamburg" ersetzen durch "Hamburger PIRATEN"
- §1 Abs. 4 Satz 2, "kann der Landesverband der Piratenpartei Hamburg" ersetzen durch "können die Hamburger PIRATEN"
- §2 Abs. 1 Satz 1, "Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg" ersetzen durch "Hamburger PIRATEN"
- §2 Abs. 2 Satz 1, "Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg" ersetzen durch "Hamburger PIRATEN"
- §2 Abs. 2 Satz 2, "Der Landesverband der Piraten Hamburg führt" ersetzen durch "Die Hamburger PIRATEN führen"
- §3 Abs. 1 Satz 1, "in der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg" ersetzen durch "bei den Hamburger PIRATEN"
- §5 Abs. 3 Satz 1, "des Landesverbandes Hamburg" ersetzen durch "der Hamburger PIRATEN"
- §5 Abs. 3 Satz 1, "Pirat im Landesverband Hamburg" ersetzen durch "Mitglied der Hamburger PIRATEN"
- §6 Abs. 1 Satz 1, "Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg verpflichtet" ersetzen durch "Hamburger PIRATEN verpflichten"
- §7 Abs. 1 Satz 1, "Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg kann" ersetzen durch "Hamburger PIRATEN können"
- §9 Abs. 1 Satz 1, "des Landesverbandes der Piraten Hamburg" ersetzen durch "der Hamburger PIRATEN"
- §9 Abs. 2 Satz 1, "Pirat im Landesverband Hamburg" ersetzen durch "Mitglied der Hamburger PIRATEN"
- §12 Abs. 1 Satz 1, "die Piratenpartei Deutschland Hamburg" ersetzen durch "die Hamburger PIRATEN"
- §12 Abs. 2 Satz 3, "Piraten Hamburg" ersetzen durch "Hamburger PIRATEN"
- §14 Abs. 2 Satz 1, "Piraten Hamburg" ersetzen durch "Hamburger PIRATEN"
- §14 Abs. 3 Satz 1, "Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg" ersetzen durch "Hamburger PIRATEN"
- §17 Abs. 4 Satz 1, "Piraten Hamburg führt" ersetzen durch "Hamburger PIRATEN führen"
- §17 Abs. 4 Satz 2, "Piraten Hamburg" ersetzen durch "Hamburger PIRATEN"
- §19 Abs. 1 Satz 1, "Piraten Hamburg" ersetzen durch "Hamburger PIRATEN"
- §19 Abs. 8 Satz 3, "Piraten Hamburg" ersetzen durch "Hamburger PIRATEN"
- Begründung
Wir haben unsere Kurzbezeichnung geändert. Trotzdem steht in dieser Satzung vielfach Piraten Hamburg, was ja laut Landeswahlleiter nicht sein soll. der Vorschlag ist, den Landesverband in dieser Satzung Hamburger PIRATEN, statt wie bisher Piraten Hamburg, zu nennen. Einfach PIRATEN würde zu Mißverständnissen führen, da dies auch die Kurzbezeichnung der Bundespartei ist.
- Antrag auf Änderung der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg: Änderung § 2 Abs. 1
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 2 Abs. 1 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg geändert wird in: Mitglied der Hamburger PIRATEN kann jeder Pirat sein und werden, solange dies nicht durch die Satzung der Piratenpartei Deutschland ausgeschlossen ist.
- Begründung
Niemand kann Mitglied des Landesverbandes werden ohne gleichzeitig auch Mitglied der Bundespartei zu sein. Der Landesverband hat, bedingt dadurch, dass die Bundessatzung höher wiegt als die Landessatzung, ohnehin keinen Einfluß darauf, wer Mitglied des LV wird, und wer nicht. Sämtliche in diesem Absatz definierten Bedingungen zur Mitgliedschaft werden entweder durch die Bundessatzung oder das Parteiengesetz vorgegeben und brauchen daher nicht noch einmal von dieser Satzung formuliert werden.
- Antrag auf Änderung der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg: Änderung § 2 Abs. 2
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 2 Abs. 2 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg geändert wird in: Die Hamburger PIRATEN führen ein Verzeichnis über ihre Mitglieder.
- Begründung
Wir brauchen nicht erwähnen, dass nur natürliche Personen Mitglieder des Landesverbands werden können, da dies nach Parteiengesetz ohnehin der Fall ist (§ 2 Abs. 1 S. 2 ParteienG). Auch das zentrale Piratenverzeichnis der Bundespartei zu erwähnen halte ich für falsch. Dies suggeriert, das unsere Satzung dies beeinflussen könnte.
- Antrag auf Änderung der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg: Streichung § 2 Abs. 3
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 2 Abs. 3 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg ersatzlos gestrichen wird.
- Begründung
Die gleichzeitige Mitgliedschaft bei den PIRATEN und anderen Organisationen/Parteien wird über die Bundessatzung geregelt. Dieser Absatz ist daher unnötig.
- Antrag auf Änderung der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg: Änderung § 3
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 3 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg ersetzt wird durch: (1) Der Erwerb der Mitgliedschaft wird von der Satzung der Piratenpartei Deutschland geregelt.
- Begründung
Der Landesverband hat keinen Einfluß darauf, wer bei ihm Mitglied wird und wer nicht. Wer Pirat werden kann, regelt die Bundessatzung. Auch darüber, in welcher Gliederung ein Pirat dann ist, bestimmt die Bundessatzung.
- Antrag auf Änderung der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg: Änderung § 4
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 4 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg ersetzt wird durch: (1) Die Beendigung der Mitgliedschaft wird von der Satzung der Piratenpartei Deutschland geregelt.
- Begründung
Auch die Beendigung der Mitgliedschaft wird einzig durch die Bundessatzung geregelt und ist für uns Bindend.
- Antrag auf Änderung der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg: Tilgung der Gründungsversammlung als Organ des Landesverbands
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 8 Abs. 0 und § 20 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg ersatzlos gestrichen werden.
- Begründung
Ihre Rechmäßigkeit bekam diese Satzung durch ihren Beschluß auf der Gründungsversammlung. Änderungen sind nicht rückwirkend gültig. Für die Rechtmäßigkeit dieser Satzung ist § 20 daher nicht mehr nötig. Weiter wird die Gründungsversammlung selbst als Organ des Landesverbands nicht mehr von Nöten sein und kann abgeschafft werden.
- Antrag auf Änderung der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg: Änderung § 10 Abs. 1
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 10 Abs. 1 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg ersetzt wird durch: Die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand lassen grundsätzlich Gäste zu.
- Begründung
Die Piratenpartei verpflichtet sich selbst zu Transparenz. Gäste sind demnach per Default zuzulassen. Diese Regelung soll grundsätzlich gelten. Im allgemeinen werden Grundsätze als Richtlinien verstanden, bei denen Ausnahmen möglich sind. Genau so ist es gemeint. Darum ist das Ausschließen von Gästen im Bedarfsfall problemlos möglich.
- Antrag auf Änderung der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg: Änderung § 15 Abs. 3
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 15 Abs. 3 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg um folgenden Satz ergänzt wird: Die Landesmitgliederversammlung ist berechtigt einen Antrag im Wortlaut zu ändern, sofern dadurch die Bedeutung des Antrags erhalten bleibt.
- Begründung
Anträge zur Änderung der Satzung oder des Programms müssen mindestens 10 Tage vor Beginn des Landesparteitags eingereicht werden. Unklar ist, inwieweit man einen Antrag noch ändern kann. Mit diesem Antrag soll ihr explizit die Möglichkeit dazu gegeben werden.
Teilnehmer
VERBINDLICHE Zusagen bitte hier listen:
- Gunnar
- --Rambodieschen 00:59, 23. Apr. 2008 (CEST)
- --Localhorst 14:55, 28. Apr. 2008 (CEST)
- --Fridtjof 22:05, 28. Apr. 2008 (CEST)
- --Ike 17:08, 12. Mai 2008 (CEST)
- --Sigi
- --Redpill 07:43, 20. Mai 2008 (CEST)
Bitte tragt euch hier ein, damit ihr in die Verpflegung eingeplant werden könnt. Wer nicht eingetragen ist bekommt nichts ab. Ja wirklich!