Diskussion:AG Open Access/Ergebnisse/Gesetzesentwurf

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"Forschung" sollte konkretisiert werden. Meiner Meinung nach fällt jegliches so genanntes "geistiges Eigentum" unter die via OA zur Verfügung zu stellenden Objekte. Also Forschungstexte, Lehrmittel/Prüfungsmittel (Präsentationen, Übungsaufgaben, Klausuren, Musterlösungen etc.), Software, Algorithmen, Verfahrenstechniken, Medikamentzusammensetzungen aber auch Musikstücke, Filme, Kunstwerke usw. Evtl. ist es besser von geförderter Kultur zu sprechen?



Anpassungen am Gesetzesentwurf

Ich schlage folgende Anpassungen am Gesetzesentwurf vor:

  1. Die Veröffentlichung sollte sich nicht auf das Feld der Forschung beschränken. Vielmehr sollten alle Arbeitsergebenisse, die im Rahmen der Förderung mit öffentlichen Mitteln entstanden sind, frei zugänglich veröffentlicht werden.
  2. Im Rahmen der weiteren Verwendung von Arbeitsergebnissen aus o.g. Veröffentlichung muss die eingesetzte Lizenz weitergegeben werden.
  3. Es sollte ein Satz an Open Source Lizenzen namentlich genannt werden, die eingesetzt werden dürfen, denn weitere Arbeitsergebnisse sollen ebenfalls frei zugänglich sein. Hierunter fallen auch Quellen für kommerzielle Produkte.
  4. Für den Missbräuchlichen Einsatz o.g. Areitsergebnisse sollen die hieraus resultierenden Folgen explizit benannt werden.
  5. Unter "§6 Software" heißt es: Im Rahmen benannter Forschungsprojekte entwickelte Software ist unter einer allgemeinen Lizenz für Freie und Quelloffene Software im Quelltext zu veröffentlichen. Hierbei sollte der Ausdruck Im Rahmen benannter Forschungsprojekte präzisiert werden!

--Mario Scondo 18:42, 9. Okt. 2011 (CEST)

Ich bin ein Noch-nicht-Pirat, aber auf jeden Fall interessiert an diesem Thema. Ich bin selbst Wissenschaftler (Physik/Informatik) an der Uni.
Ein paar Kommentare zu Marios Vorschlägen:
  • Die Erweiterung auf alle Arbeitsergebnisse unter öffentlicher Förderung würde sich dann vielleicht auf mehr erstrecken, als tatsächlich gewollt. Beispielsweise müssten dann auch Baupläne von allen öffentlichen Gebäuden veröffentlicht werden, oder? Ich halte nichts von der Terrorismus-Panikmache, aber es geht vielleicht doch ein bisschen zu weit, wenn die Baupläne von sämtlichen Polizeigebäuden im Internet stehen müssen.
  • Und auch bei den Ergebnissen der öffentlichen Forschung können Dinge dabei sein, die nicht veröffentlicht werden sollten. Nehmen wir mal an, jemand entdeckt, wie man Bakterien antibiotikaresistent macht. Für die medizinische Forschung wäre das sicher hochinteressant, aber das wäre sonst auch wirklich gefährlich. Irgendeine Klausel für sicherheitsrelevante Dinge müsste mMn schon noch rein.
  • Andererseits würde ich bei der Software vielleicht noch hinzunehmen wollen, dass die Software nicht nur am Ende quelloffen veröffentlicht werden sollte, sondern bereits öffentlich entwickelt werden sollte. Ich stelle nämlich fest, dass Software aus dem wissenschaftlichen Umfeld bisweilen während der Projektlaufzeit "im stillen Kämmerlein" entwickelt wird und erst am Ende veröffentlicht wird. Das hat dann zur Folge, dass die Entwickler der Software nach er Veröffentlichung eigentlich keine Zeit mehr haben, von Benutzern gewünschte Veränderungen einzuarbeiten.
--Olenz 11:25, 7. Nov. 2011 (CET)
Die zu veröffentlichen Arbeitsergebnisse sind sicher genauer zu bestimmen. Allerdings landen allzu viel Ergebnisse leider in der Schublade oder es werden lediglich Auszüge aus Forschungsarbeiten veröffentlicht. Im Rahmen der 'Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation' sollten jedoch mehr Arbeitsergebnisse öffentlich gemacht werden. Sich hierbei auf 'benannte Projekte' zu beschränkten oder darauf zu hoffen, dass Ergebnisse auf freiwilliger Basis veröffentlicht werden, ist nicht ziel-führend.
Zur Erarbeitung der zu veröffentlichenden Ergebnis-Dokumente sollte berücksichtigt werden, dass im Falle der Finanzierung von Forschung und Entwicklung mittels öffentlichen Mitteln, Gründe zur Nichtveröffentlichung durch stichhaltige Argumente dargelegt werden sollten.
--Mario Scondo 13:23, 7. Nov. 2011 (CET)

zu $4 Exklusivrechte: "Dementsprechende vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erworbene Rechte laufen 6 Monate nach Inkrafttreten aus."

Das klingt nach der Mehrzahl der Exklusivverträge, die mit Verlagen geschlossen worden sind. So bedauerlich die Situation ist, und so sinnvoll eine Regelung für die Zukunft ist, gilt: Pacta sunt servanda. Das klingt zu sehr nach Enteignung. Juristen anwesend? --Pipaje 08:42, 9. Mai 2012 (CEST)

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