BW Diskussion:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Informationsfreiheitsgesetz
Diskussion
Initialer Vorschlag von Orca:
Ein solches gibt es bereits im Bund und in verschiedenen Bundesländern, nicht aber bei uns: Ein erster Anlauf für ein solches scheiterte vor ein paar Jahren. Darauf zu achten ist, dass es kostenlos oder maximal auf einen geringen Beitrag (10 Euro) begrenzte Gebühr für die Bürger möglich ist, Auskünfte von den Landesbehörden zu erhalten. Außerdem dürfen Geschäftsgeheimnisse nicht als Vorwand für die Ablehnung von Auskünften dienen; beide Probleme haben wir in Deutschland bei Inkrafttreten solcher Gesetze schon gesehen.Hier also mein Vorschlag, Orca, 1. Mai 2008, 11:00 CEST
- "eine Deckelung der Gebührenbescheide" - der Gebührenhöhe. Betrifft das auch die Auslagen? --jens
- Ich meine nein - wenn jemand 10.000 Seiten anfordert, dann kostet es halt 100Eur Auslagen. Man muss wohl in einer Verordnung oder im Gesetz das genauer regeln, auf ebene des Wahlprogrammes denke ich eher nicht, oder? Alternativ wäre Kostenfreiheit, fänd ich persönlich aber zu leicht zu missbrauchen. Ausserdem gibt es ja noch die Veröffentlichungspflicht. --Bernd 'eckes' Eckenfels
- Eine Deckelung auf 10€ für einfache Auskünfte bis zu z. B. 10 Seiten sollte schon irgendwie drin sein. --Fenhir 04:34, 25. Okt. 2009 (CET)
- Zustimmung, aber muss das ins Wahlprogramm? Die Texte sollten knackig sein und nicht zu viele "das sehe ich anders" Konfliktpunkte bieten. Aber ich nehme das mal mit auf "Gebühren und Auslagen". --Bernd 'eckes' Eckenfels 21:59, 25. Okt. 2009 (CET)
- Eine Deckelung auf 10€ für einfache Auskünfte bis zu z. B. 10 Seiten sollte schon irgendwie drin sein. --Fenhir 04:34, 25. Okt. 2009 (CET)
- Ich meine nein - wenn jemand 10.000 Seiten anfordert, dann kostet es halt 100Eur Auslagen. Man muss wohl in einer Verordnung oder im Gesetz das genauer regeln, auf ebene des Wahlprogrammes denke ich eher nicht, oder? Alternativ wäre Kostenfreiheit, fänd ich persönlich aber zu leicht zu missbrauchen. Ausserdem gibt es ja noch die Veröffentlichungspflicht. --Bernd 'eckes' Eckenfels
- Einarbeiten: gemeinsame Entwicklung von Wissen und produktive Verteilung der Macht.
- Mehr "Represalien" bei Anspruchablehnung.
Quellen
- Info zum IFG: http://www.hboeck.de/archives/714-Vortragsfolien-Informationsfreiheitsgesetz.html --Bernd 'eckes' Eckenfels
Stellungnahme der Bundesregierung auf eine Anfrage, Februar 2009 + 2008: 1548 Anträge, davon wurde in 618 Fällen vollständiger und in 193 Fällen teilweiser Informationszugang gewährt, 536 Ablehnungen + Widerspruchsverfahren in 85 Fällen, 62 Verfahren vor Verwaltungsgerichten anhängig
Transparenzbedarf
- Nichtöffentliche Register: minimieren. Struktur (Aufbau der Felder) und Mengengerüste (Statistiken, Anzahl der Einträge vom Typ-x) offenlegen
- Ausdehnen auf Stiftungen und Gesellschaften mit Landesbeteiligun
Stiftungen
Aktueller Vorschlag von eckes: Für Baden-Württemberg schaffen wir so das bundesweit wirksamste Informationsfreiheitsgesetz für den Bereich der Akteneinsicht in öffentliche Verwaltungen, Stiftungen und natürlich für den Landtag von Baden-Württemberg.
Ich denke hier sind nicht alle Stiftungen gemeint, daher mein Alternativvorschlag:
- Für Baden-Württemberg schaffen wir so das bundesweit wirksamste Informationsfreiheitsgesetz für den Bereich der Akteneinsicht bei der öffentlichen Verwaltung, Stiftungen des öffentlichen Rechts und natürlich für den Landtag von Baden-Württemberg.
Um das doppelte "öffentlichen" zu vermeiden, könnte man die öffentliche Verwaltung evtl. auch einfach durch "Behörden" ersetzen. Ich weiß gerade nicht sicher, ob dann dadurch ausversehen Teile der Verwaltung herausfallen, aber es wäre dann sprachlich besser und vielleicht sogar verständlicher für den Leser. --SD
- Ich hab das jetzt ganz entfernt, das musste sowieso gekürtzt werden. Transparenz für den Haushalt ist ein eigener Punkt und enthält jetzt auch den Stiftungspunkt. --Bernd 'eckes' Eckenfels 21:18, 27. Mär. 2010 (CET)