BW:Ludwigsburg/Landesprogramm/1.2.3
Gemeinsamer Unterricht von 1. bis 9. Klasse durch Gemeinschaftsschulsystem
Dieser Text wurde auf einem Landesparteitag abgelehnt (u.U. zugunsten einer alternativen Variante) und wird voraussichtlicht nicht wieder abgestimmt.
Gemeinsamer Unterricht von 1. bis 9. Klasse durch Gemeinschaftsschulsystem
Statt des dreigliedrigen Schulsystems sollen Schüler ohne Selektion miteinander und voneinander lernen.
Die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems muss in Schritten, aber ausnahmslos stattfinden, unabhängig von der Schulform und Region. Behinderte Schüler sind durch die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention zu integrieren. Alle Schüler lernen gemeinsam und solidarisch bis zum Ende der neunten Klasse. Die individuelle Förderung der Schüler steht durch Differenzierung im Unterricht und bei der Umsetzung der Lehrpläne im Vordergrund. Leistungsdruck und Schulstress verringern sich, Schüler sind aus Freude am Wissen und Lernen motiviert. Ein Schulabschluss ist nach der neunten, zehnten oder mit Abitur nach der zwölften Klasse möglich. Ab der zehnten Klasse findet der Unterricht im für die Sekundarstufe II bewährten Kurssystem statt.
Konkurrenzantrag zu Variable Schulsysteme; teilweise Überschneidung mit Modularschule; teilweise Überschneidung mit Barrierefreies Lernen
Anmerkung: Dieser Antrag steht im Widerspruch zu Variable Schulsysteme, deswegen kein Alternativantrag, sondern Konkurrenzantrag. --Mopple 10:43, 11. Apr. 2010 (CEST)