BW:Ludwigsburg/Landesprogramm/1.2.11
Säkularisierung des Schulgesetzes
Dieser Text wurde auf einem Landesparteitag abgelehnt (u.U. zugunsten einer alternativen Variante) und wird voraussichtlicht nicht wieder abgestimmt.
Säkularisierung des Schulgesetzes
Christlicher Religionsunterricht ist in der Landesverfassung und im Schulgesetz fest verankert. Werte sind aber religionsunabhängig und müssen auch so gelehrt werden.
Um einen großen Teil der heterogenen Schülerschaft nicht zu benachteiligen, ist der Bezug zu Gott und Christentum aus § 1 des Schulgesetzes zu streichen. Die Erziehung zu einer bestimmten Religion ist durch konfessionsunabhängige Vermittlung von Wissen über Religionen und allgemeingültigen Werten und Verhaltensweisen zu ersetzen, beispielsweise in einem für alle Schüler verpflichtend stattfindenden Ethikunterricht.
Überschneidet sich teilweise mit Bildung/Säkularisierung